BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8767 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse und Dirk Nockemann (AfD) vom 18.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Änderung des Wahlrechtes in Hamburg? Im Vorfeld der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft im Jahr 2015 wurde von unterschiedlicher Seite über die Ausprägung des Wahlrechtes zur Hamburgischen Bürgerschaft diskutiert. Kritisiert wurde insbesondere die mutmaßlich komplizierte Stimmabgabe mit der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. Hierzu sagte der Erste Bürgermeister Olaf Scholz am 03.01.2015 im „Hamburger Abendblatt“: „Es ist nötig, das Wahlrecht weiterzuentwickeln. Es darf uns nicht gleichgültig lassen, wenn Wahlberechtigte ihr Wahlrecht nicht ausüben, weil sie sich überfordert fühlen.“ Reformideen sollten „überparteilich, in breitem Konsens und in zeitlichem Abstand zum Wahltermin entwickelt werden. Die Legislative , die Bürgerschaft, wird diese Diskussion vorantreiben. Die Exekutive, der Hamburger Senat, wird – in Achtung des Parlamentsvorbehaltes – diesen Prozess unterstützen“. Auch der damalige Oppositionspolitiker und jetziges Mitglied des Senates Jens Kerstan sah insbesondere die Wahlunterlagen kritisch: „Die Stimmzettel sollten nicht die Länge eines Telefonbuchs haben“, so Kerstan damals. Der zeitliche Abstand zum Wahltermin wäre derzeit gegeben. Die Gelegenheit zur Diskussion dieser Sachverhalte wäre jetzt also günstig wie nie. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Nach der Staatspraxis in Hamburg werden Wahlrechtsänderungen im Grundsatz nicht vom Senat initiiert. Es entspricht dieser Praxis, dass der Verfassungs- und Bezirksausschuss auf seiner Sitzung vom 28.04.2015 einvernehmlich beschlossen hat, sich im Rahmen der Selbstbefassung nach § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem Wahlrecht zu befassen. Die Ausschussberatungen werden im üblichen Verfahren unterstützt (siehe Ausschussprotokolle Nummern 21/3, 21/5, 21/6, 21/7, 21/10). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Art (zum Beispiel Gutachten, Untersuchungen), durch welche Initiativen oder Vorschläge hat der Senat die entsprechenden Bestrebungen zur Weiterentwicklung des Wahlrechtes in dieser Wahlperiode bisher unterstützt beziehungsweise angeschoben? 2. Welche Vorschläge zur Weiterentwicklung des Wahlrechtes wurden durch den Senat bisher diskutiert? Mit welchem Ergebnis? Drucksache 21/8767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wurde innerhalb des Senates über diese Thema bereits eine Grundsatzdebatte geführt? Wurden dabei auch die möglichen Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und die Übersichtlichkeit der Wahlunterlagen diskutiert? Siehe Vorbemerkung.