BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8772 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 18.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheitsüberprüfungen in den Justizvollzugsanstalten Seit September 2016 ist für Geistliche, die in Gefängnissen in Nordrhein- Westfalen (NRW) arbeiten, eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz vorgeschrieben. Nach Medienberichten sollen sich die Imame in NRW in großem Umfang den Sicherheitsüberprüfungen durch den deutschen Verfassungsschutz verweigern. Zu klären ist, inwieweit dies auch in Hamburger Justizvollzugsanstalten (JVAs) ein Thema ist und Überprüfungen stattfinden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Imame arbeiten derzeit in Hamburger Justizvollzugsanstalten (JVAs)? Siehe Drs. 21/8118. a. Wie viele Imame sind davon der Organisation DITIB zugehörig? Keiner. b. Wie viele Imame waren in den Jahren 2011 bis 2017 in den Hamburger JVAs tätig? Im erfragten Zeitraum waren insgesamt drei Imame in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder, der JVA Fuhlsbüttel, der Sozialtherapeutischen Anstalt und der Untersuchungshaftanstalt als muslimische Seelsorger tätig. In der Drs. 21/2466 heißt es, dass im Hamburger Justizvollzug, Stand 11. Dezember 2015, vier Imame als Seelsorger tätig sind. Vielmehr waren zu dem Zeitpunkt zwei Imame in vier Anstalten tätig. In der Drs. 21/8118 wurde berichtet, dass der Imam seit September 2017 in der JVA Fuhlsbüttel tätig ist. Er übt diese Tätigkeit dort jedoch bereits seit September 2007 aus. 2. Welche Sicherheitsüberprüfungen sind in Hamburger JVAs für Geistliche insbesondere Imame vorgesehen? Für einen Einsatz in der Gefängnisseelsorge vorgesehene christliche und muslimische Seelsorger werden im Vorwege über die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) Hamburg informiert. Nachdem die Betroffenen schriftlich ihr Einverständnis zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erklärt haben, wird die Überprüfung von der zuständigen Justizvollzugsanstalt beim LKA veranlasst. a. Welche Kriterien sind dazu von welcher zuständigen Stelle aufgestellt worden? Die Zulassung der Seelsorger richtet sich nach der Verfahrensweise bei der Zulassung von externen Personen zu Tätigkeiten in den Hamburger Justizvollzugsanstal- Drucksache 21/8772 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ten. Das Verfahren ist in der Verfügung der Aufsichtsabteilung der zuständigen Behörde in der Fassung vom 29. März 2017 (abrufbar unter http://www.hamburg.de/ contentblob/8614270/835b1746376d31d0da31c24e7a00397c/data/vfgzutrittsberechtigung -dritter-zu-jvaen.pdf) geregelt. Die dabei vorgesehenen Sicherheitsüberprüfungen werden nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HmbSÜG) durchgeführt. b. Wie viele Personen führen die Sicherheitsüberprüfungen durch? In der betroffenen Justizvollzugsanstalt ist jeweils eine Person mit der Vorbereitung und Auswertung der Sicherheitsüberprüfung befasst. 3. Inwieweit ist in Hamburg eine Überprüfung der Imame durch den Verfassungsschutz vorgeschrieben? a. Seit wann werden diese Überprüfungen durchgeführt? b. Wie viele Imame haben seit Einführung der Überprüfungen, diese verweigert (bitte gegebenenfalls Gründe für die Verweigerung angeben)? Siehe Drs. 21/2466. 4. Inwieweit plant der Senat die Einführung einer Überprüfung wie in NRW in den JVAs? Wenn nein, warum nicht? Der Senat hat sich damit noch nicht befasst. 5. In welcher Sprache führen die Imame in Hamburger JVAs ihre Gespräche durch? Die Imame verfügen über deutsche und arabische Sprachkenntnisse. Darüber hinaus ist der in der JVA Billwerder und der Untersuchungshaftanstalt tätige Imam in der Lage, in albanischer, mazedonischer, serbokroatischer und türkischer Sprache zu kommunizieren. Die Gespräche werden überwiegend auf Deutsch geführt.