BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8774 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Carsten Ovens (CDU) vom 19.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Sternwarte könnte UNESCO-Weltkulturerbe sein Der Senat stuft die Hamburger Sternwarte gemäß seiner Antwort zur Schriftlichen Kleinen Anfrage 21/8593: „Sanierung der Sternwarte verschleppt?“, als ein wissenschafts- und architekturgeschichtliches Kulturdenkmal von außergewöhnlichem universellem Wert ein. Zur Erhaltung wurden beträchtliche Steuergelder aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Bundesmittel und Gelder des „Förderverein Hamburger Sternwarte e.V.“, der Stiftung Denkmalpflege Hamburg, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Hermann Reemtsma Stiftung aufgewendet. Gleichwohl kommt die Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe nicht voran. Die intensiven Vorarbeiten der CDU-geführten Vorgängersenate scheinen mit der Sternwarte in La Plata nicht prioritär weiterverfolgt worden zu sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Was hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde seit 2011 unternommen, um die Bewerbung mit Argentinien voranzubringen? Bitte konkrete Aktivitäten mit Datum, wie zum Beispiel Gespräche et cetera auflisten. 2. Was hat sich daraus konkret seit 2011 ergeben? Siehe Drs. 20/12341. 3. Was ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde über den Sachstand der argentinischen Bewerbung bekannt? 4. Hat Argentinien die Aufnahme seiner Sternwarte in seine nationale Tentativliste vorbereitet und wie ist der Sachstand? 5. Verfolgt der Senat die Bewerbung der Hamburger Sternwarte überhaupt noch mit Nachdruck? Nach personellen und organisatorischen Veränderungen bei den Partnern in Argentinien konnte bisher keine positive Rückmeldung zum Hamburger Anliegen erreicht werden. Die Sternwarte La Plata wurde bisher nicht auf die argentinische Tentativliste gesetzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/8593. 6. Ist es zutreffend, dass die Auswirkung des nachbauzeitlichen Baumbewuchses auf die Bausubstanz der Hamburger Sternwarte im Rahmen des Sanierungskonzeptes nicht geprüft wurde, da nach Auskunft des Senats nur Eingriffe aufgrund von Baumaßnahmen erfolgten? Wenn ja, warum wird die umgebende Vegetation für ein nachhaltiges Sanierungskonzept nicht einbezogen? Wenn nein, bitte das Prüfergebnis vorlegen. Drucksache 21/8774 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja. Durch die im Rahmen der Sanierung des Großen Refraktors vorgesehenen Maßnahmen sind keine Auswirkungen auf die Dauerhaftigkeit des Korrosionsschutzes zu befürchten. Im Übrigen siehe Drs. 21/8593. Eine weitere Auswirkung des Baumbestandes auf die Gebäudesubstanz und ein konkreter Untersuchungsbedarf zu diesem Thema wurden und werden nicht gesehen.