BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8775 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 19.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Ergebnisse des Einsatzes gegen Drogenkriminalität Angesichts einer sich verfestigenden offenen Drogenszene in Hamburg wurde eine Einsatzgruppe der Polizei zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität im Bereich der Innenstadt mit den Brennpunkten St. Georg und St. Pauli aus Kräften der Polizeikommissariate (PK) 11, 15, 16, der Direktion Einsatz sowie des Landeskriminalamtes zusammengestellt. Zusätzlich werden Kräfte der Direktion Einsatz (DE 3) und aus dem LKA 68 eingesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Polizeibeamte werden derzeit im Rahmen dieses Schwerpunkteinsatzes eingesetzt? Im Zeitraum 1. bis 31. März 2017 wurden 1.441 Polizeibeamte im Rahmen der Taskforce BtM Mitte I eingesetzt. 2. Wie viele Kontrollen mit welchen Feststellungen wurden seit Einsetzung der Einsatzgruppe durchgeführt? Bitte monatlich und nach Einsatzgebieten untergliedern. Seit der Einführung der Taskforce Btm am 20. April 2016 wurden bis einschließlich 31. März 2017 folgende Maßnahmen getroffen: 40.571 Einzelmaßnahmen - 26.520 Identitätsfeststellungen - 10.260 Aufenthaltsverbote - 2.131 Platzverweise - 772 Ingewahrsamnahmen - 712 vorläufige Festnahmen - 176 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 29.491 Personenkontrollen 818 Schwerpunkteinsätze - 258 im Bereich PK 11 - 340 im Bereich PK 15 - 185 im Bereich PK 16 - 35 stadtteilübergreifend Drucksache 21/8775 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 April 2016 (Ab 20. April 2016) PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 336 44 5 Aufenthaltsverbote 204 19 1 Platzverweise 32 5 0 Ingewahrsamnahmen 31 5 0 vorl. Festnahmen 3 1 1 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 3 0 0 Personenkontrollen 606 45 6 Mai 2016 PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 1515 291 80 Aufenthaltsverbote 868 111 0 Platzverweise 218 28 9 Ingewahrsamnahmen 57 6 2 vorl. Festnahmen 6 18 22 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 9 1 2 Personenkontrollen 2664 253 93 Juni 2016 PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 1262 289 53 Aufenthaltsverbote 724 141 8 Platzverweise 156 19 6 Ingewahrsamnahmen 50 11 1 Vorläufige Festnahmen 27 23 21 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 9 4 0 Personenkontrollen 2175 313 56 Juli 2016 PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 2143 397 75 Aufenthaltsverbote 833 180 8 Platzverweise 142 23 18 Ingewahrsamnahmen 43 16 7 vorl. Festnahmen 41 46 27 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 14 6 1 Personenkontrollen 2302 443 99 August 2016 PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 3349 462 100 Aufenthaltsverbote 1162 226 14 Platzverweise 301 26 16 Ingewahrsamnahmen 87 42 4 vorl. Festnahmen 14 23 29 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 13 14 5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8775 3 PK 11 PK 15 PK 16 Personenkontrollen 3363 492 109 September 2016 PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 2316 423 103 Aufenthaltsverbote 821 197 6 Platzverweise 145 31 26 Ingewahrsamnahmen 67 9 0 vorl. Festnahmen 17 11 16 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 10 2 1 Personenkontrollen 2333 434 114 Oktober 2016 PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 2237 246 124 Aufenthaltsverbote 937 106 9 Platzverweise 117 16 41 Ingewahrsamnahmen 57 8 2 vorl. Festnahmen 20 19 11 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 10 3 5 Personenkontrollen 2257 260 82 November 2016 PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 1489 296 39 Aufenthaltsverbote 573 121 7 Platzverweise 69 12 1 Ingewahrsamnahmen 20 12 1 vorl. Festnahmen 22 10 12 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 7 0 0 Personenkontrollen 1511 304 29 Dezember 2016 PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 1174 112 24 Aufenthaltsverbote 422 46 0 Platzverweise 64 12 1 Ingewahrsamnahmen 25 7 0 vorl. Festnahmen 20 6 6 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 7 0 0 Personenkontrollen 1194 118 30 Januar 2017 PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 1876 399 83 Aufenthaltsverbote 632 162 3 Platzverweise 117 32 27 Ingewahrsamnahmen 25 15 6 vorl. Festnahmen 22 17 45 Drucksache 21/8775 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 PK 11 PK 15 PK 16 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 10 2 1 Personenkontrollen 1898 419 102 Februar 2017 PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 1920 345 51 Aufenthaltsverbote 630 106 2 Platzverweise 112 16 4 Ingewahrsamnahmen 33 6 5 vorl. Festnahmen 18 17 19 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 11 8 0 Personenkontrollen 1938 362 70 März 2017 PK 11 PK 15 PK 16 Identitätsfeststellungen nach StPO und PolDVG 2265 361 75 Aufenthaltsverbote 756 127 8 Platzverweise 177 24 16 Ingewahrsamnahmen 34 10 0 vorl. Festnahmen 24 13 15 Vollstreckungen bestehender Haftbefehle 16 5 0 Personenkontrollen 2289 374 90 3. In wie vielen durch die Kontrollen aufgedeckten, strafrechtlich relevanten Taten hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet? Bitte gegenüberstellen und monatlich und nach Einsatzgebieten untergliedert darstellen . Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist nicht von einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft abhängig. Vielmehr wird das Verfahren bereits von der Polizei eingeleitet, wenn diese den Anfangsverdacht einer Straftat feststellt. Aufgrund des Legalitätsprinzips ist in allen Fällen, in denen eine strafrechtlich relevante Tat festgestellt wird, ein Verfahren einzuleiten. Die Polizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Zur detaillierten Beantwortung wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten der zuständigen Dienststelle erforderlich. Die Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge ist in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Mit welchem Ergebnis wurden die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren jeweils beendet und insbesondere wie viele wurden gerichtlich verhandelt ? Bitte monatlich und nach Einsatzgebieten untergliedern. 5. Mit welchem Ergebnis endeten jeweils die Gerichtsverfahren? Bitte monatlich und nach Einsatzgebieten untergliedern. Im Vorgangserfassungs- und Verwaltungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft wird weder erfasst, ob ein Verfahren aufgrund eines besonderen Schwerpunkteinsatzes der Polizei eingeleitet wurde noch wird festgehalten, aus welchem Einsatzgebiet ein Verfahren stammt. Die Beantwortung der Frage würde daher jedenfalls die Auswertung Tausender Verfahrensakten der Jahre 2016 und 2017 aus dem Bereich der Betäubungsmittelkriminalität erfordern. Dies ist innerhalb des für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht möglich. 6. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Ergebnisse? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8775 5 7. Welche zusätzlichen konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenkriminalität werden bis wann durchgeführt und wie viele Einsatzkräfte aus welchen Dienststellen werden dazu eingesetzt? Die Anzahl der täglich im Hamburger Stadtgebiet für Maßnahmen zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität eingesetzten Polizeikräfte ist stets abhängig von jeweils tagesaktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen unter Berücksichtigung der Gesamteinsatzlage und den daraus resultierenden notwendigen Prioritätensetzungen der Polizei. Darüber hinaus berührt die Frage nach konkreten zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenkriminalität und des damit verbundenen Einsatzes von Kräften aus konkreten Dienststellen die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus Gründen der Wirksamkeit gegenwärtiger und zukünftiger polizeilicher Maßnahmen keine Angaben gemacht werden. 8. Inwiefern konnten aufgrund des Einsatzes konkrete Strukturen hinter den Drogenhändlern auf der Straße ermittelt werden? Die Ermittlungen und Auswertungen des LKA zu den Strukturen und Abläufen des BtM-Straßenhandels an den Brennpunkten dauern derzeit noch an. Um einen möglichen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, sieht die Polizei von weiteren Angaben ab. Eine auch teilweise Offenlegung konkreter Erkenntnisse kann Rückschlüsse auf strafprozessuale oder gefahrenabwehrende Maßnahmen der Polizei zulassen, die den Erfolg dieser Maßnahmen gefährden würden.