BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8778 21. Wahlperiode 25.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Wann setzt der rot-grüne Senat die Initiative der CDU für Blitzer in der Sierichstraße um? (II) Auf Initiative der CDU1 hat der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude am 27. März 2017 beschlossen, in der Sierichstraße „Blitzer“ zu installieren, um damit für die Einhaltung der Regelgeschwindigkeit und mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg- Nord ist dieser Empfehlung am 4. April 2017 gefolgt.2 Der rot-grüne Senat ist nun aufgefordert, diesen Beschluss im Sinne der Anwohner zeitnah umzusetzen . Auf meine jüngste Anfrage zu diesem Sachverhalt (Drs. 21/8688) hat der Senat geantwortet, dass diese Beschlussempfehlung von der Polizei geprüft werde, Ergebnisse aber noch nicht vorlägen. Außerdem habe die Sierichstraße zu einem früheren Zeitpunkt die Kriterien für die Installation eines neuen Blitzers nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann prüft die Polizei die Beschlussempfehlung? Bitte den genauen Tag angeben. Seit dem 5. April 2017. 2. In welcher Kalenderwoche (Kw) wird mit den Prüfergebnissen gerechnet ? Ein fester Termin kann noch nicht genannt werden. Die Beschlussempfehlung ist am 5. April 2017 bei der zuständigen Behörde eingegangen. Gemäß § 27 Absatz 2 Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz beträgt die Frist zur Beantwortung der Beschlussempfehlung sechs Wochen. 3. Sind die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) oder die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in die Prüfung involviert? Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Abteilungen beziehungsweise Referaten? Die Prüfung wird durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS)/Polizei – Fachstab der Direktion Polizeikommissariate und Verkehr/Verkehrsdirektion – vorgenommen. 4. In Drs. 21/8688 antwortete der Senat auf Frage 3.: „Zum Zeitpunkt der Prüfung neuer Standorte für stationäre Geschwindigkeitsüberwachungs- 1 https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005315. 2 https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005593. Drucksache 21/8778 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 anlagen durch die Polizei erfüllte die Sierichstraße nicht die Kriterien für eine Installation, siehe auch Drs. 21/7341 und Drs. 21/8356.“ a) Welcher Tag beziehungsweise welche Kw ist mit „Zeitpunkt der Prüfung neuer Standorte für stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen durch die Polizei“ genau gemeint? Die Prüfung fand im Zeitraum der Kalenderwoche 23 bis Kalenderwoche 28 statt und bezog die in Drs. 21/7341 dargestellte Situation ein. b) Welche Kriterien für die Installation eines stationären Blitzers galten zu dem besagten „Zeitpunkt der Prüfung neuer Standorte für stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen durch die Polizei“? Siehe Drs. 21/8356. c) Durch wen und mit welchem Ergebnis wurde die Verträglichkeit der Sierichstraße mit den Kriterien für die Installation eines festen Blitzers seinerzeit geprüft oder wie ist der Senat zu dieser Aussage gekommen? Siehe Drs. 21/7341 und Antwort zu 3. d) Gegen welche Punkte der Kriterien für die Installation eines festen Blitzers hat die Sierichstraße damals genau verstoßen? Siehe Drs. 21/7341 und 21/8356, in denen die Situation in der Sierichstraße und die Anforderungen an die Installation stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen dargestellt sind. e) Welche Kriterien für die Installation eines stationären Blitzers gelten aktuell? f) Inwiefern haben sich die Kriterien für die Einrichtung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen seit 2011 geändert? Die Kriterien haben sich nicht geändert. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. b).