BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8792 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 20.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbautätigkeit: Welche statistische Basis haben die Fertigstellungszahlen ? Im letzten Jahr verkündete Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt die Fertigstellungszahlen für 2015 am 31. Mai 2016 in einer Presseerklärung. Das Statistikamt Nord veröffentlichte die Zahl sowie weitere Details (Wohnfläche der neuen Wohnungen, durchschnittliche Größe der neuen Wohnungen, Zahl der neuen Ein- und Zweifamilienhäuser und Geschosswohnhäuser, Anzahl der Wohnungen im Neubau von Nichtwohngebäuden, Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden) ein zweites Mal in einer Presseerklärung am 20. Juni 2016. Die eigentliche recht kurze amtliche Statistik „Hochbautätigkeit und Wohnungsbestand in Hamburg 2015“, auf der genau diese Zahlen gründen, wurde jedoch erst acht Monate später, am 6. Februar 2017, publiziert. Voraussichtlich Ende Mai 2017 veröffentlicht Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt die Fertigstellungszahlen für 2016. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach dem Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz) werden von den Statistischen Ämtern auf Bundes- und Landesebene nach bundeseinheitlicher Methode und einem vom Statistischen Bundesamt festgelegten Arbeits- und Zeitplan jährlich die Statistiken der Baugenehmigungen, der Baufertigstellungen, des Bauüberhangs sowie des Bauabgangs erstellt. Auf Grundlage dieser Daten erfolgt zudem die jährliche Fortschreibung des Bestands an Wohngebäuden und Wohnungen. Sobald die jeweiligen Statistiken erstellt worden sind, sind die Daten beim Statistikamt Nord abrufbar – unabhängig davon, ob hierzu eine Presseerklärung vonseiten des Statistikamtes Nord oder eine zusammenfassende Darstellung in Form eines Statistischen Berichts erfolgt. Der vom Statistikamt Nord jährlich erstellte Statistische Bericht zu „Hochbautätigkeit und Wohnungs-bestand in Hamburg“ basiert auf den Ergebnissen der genannten vier Statistiken sowie der genannten Fortschreibung nach dem Hochbaustatistikgesetz und wird daher stets mit zeitlicher Verzögerung erstellt und veröffentlicht. Da das Statistikamt Nord seine Ergebnisse zu den Baufertigstellungen auf Grundlage des Hochbaustatistikgesetzes nach bundeseinheitlicher Methode erstellt, werden die zum jeweiligen Berichtsjahr bis circa Mitte Mai des Folgejahres eingehenden Fertigstellungsmeldungen der Berichtspflichtigen verarbeitet. Die Ergebniserstellung kann jährlich erst im Mai erfolgen, weil die laufenden Fertigstellungsmeldungen der Berichtspflichtigen mit zeitlichem Verzug im Statistikamt Nord eintreffen und weil kurz nach dem Ende eines Berichtsjahres zur Vervollständigung der Fertigstellungsfälle zunächst die sogenannte Bauüberhangserhebung erfolgen muss. Im Rahmen der Erhebung des Bauüberhangs werden in Hamburg jeweils in den Monaten Januar und Drucksache 21/8792 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Februar alle über die Baugenehmigungsstatistik bekannten Bauherren mit noch nicht abgeschlossenen Bauvorhaben zum Bauzustand des Objektes befragt. Anschließend erfolgt die Auswertung und Qualitätssicherung der Daten anhand der Rückläufe. Aus dieser Befragung der Bauherren ergibt sich der größte Teil der Baufertigstellungen eines Berichtsjahres insgesamt. Der Abschluss der Bauüberhangserhebung erfolgt jeweils etwa Mitte bis Ende Mai, sodass der Abschluss der jährlichen Baufertigstellungsstatistik erst Ende Mai erfolgen kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann werden die Fertigstellungszahlen für 2016 durch den Senat beziehungsweise die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen veröffentlicht ? Die Fertigstellungsfälle werden derzeit noch bearbeitet. Die Fertigstellungszahlen für 2016 werden voraussichtlich Ende Mai 2017 vorliegen und sind dann beim Statistikamt Nord abrufbar. Ein Veröffentlichungszeitpunkt steht somit noch nicht fest. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Auf welcher statistischen Basis verkündet der Senat die Fertigstellungszahlen ? Siehe Vorbemerkung. 3. Wird der Senat der Öffentlichkeit zur Verkündung der Fertigstellungszahlen zeitgleich die dazugehörige Statistik zur Verfügung stellen? Wenn ja, warum hat der Senat das letztes Jahr nicht gemacht? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. 4. Wie hoch waren die Fertigstellungszahlen 2015? Siehe https://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Statistische_Berichte/ arbeit_und_soziales/F_II_1_2_4_j_H/F_II_1_2_4_j15_HH.pdf. 5. Rechnet der Senat mit einer Reduzierung der Fertigstellungszahlen im Vergleich zum Vorjahr? Wenn ja, warum? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. 6. Warum kann der Senat die Fertigstellungszahlen des Vorjahres immer erst ab Mitte des Jahres verkünden, anstatt zu Beginn eines jeden Jahres ? Siehe Vorbemerkung.