BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8793 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 20.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Vakantes Amt des Oberbaudirektors – Hat die Findungskommission bereits einen Nachfolger gefunden? Oberbaudirektor Prof. Jörn Walter schied im März 2017 aus seinem Amt. Für die Übergangszeit bis zum Sommer 2017 beziehungsweise bis zur Neubesetzung der Position steht er weiterhin zur Verfügung. Eine Findungskommission unter Leitung von Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt soll eine/n neue/neuen Oberbaudirektor/in vorschlagen. Die abschließende Personalentscheidung erfolgt durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer – mit welchem beruflichen und fachlichen Hintergrund – sitzt in der Findungskommission? Der Findungskommission gehören folgende Personen an: - Frau Dr. Dorothee Stapelfeldt (Vorsitz) als fachlich zuständige Senatorin - Herr Staatsrat Matthias Kock als fachlich zuständiger Staatsrat - Frau Prof. Dipl.-Ing. Julia Bolles-Wilson (BOLLES & WILSON GmbH & Co.KG) - Frau Prof. Elisabeth Merk (Stadtbaurätin der Landeshauptstadt München) - Herr Prof. Kees Christiaanse (KCAP Architects & Planners) - Herr Prof. Dr. Engelbert Lütke Daldrup (Geschäftsführer Flughafen Berlin Brandenburg GmbH) - Herr Konstantin Kleffel (ehemals Hamburger Architekturbüro Kleffel Papay Warncke) Die Besetzung der Nachfolge des Oberbaudirektors erfolgt nach fachlichen Kriterien, daher wurde ein bundesweites Expertenteam des Städtebaus und der Stadtplanung gebildet. 2. Warum wurden keine Vertreter der Hamburgischen Bürgerschaft mit in die Findungskommission aufgenommen? Siehe Antwort zu 1. 3. Wie oft hat die Findungskommission bisher getagt? Die Findungskommission hat bislang einmal getagt. 4. Wie oft wird die Findungskommission noch tagen? Dies ist zurzeit noch offen. Drucksache 21/8793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie viele Vorschläge für die Position des Oberbaudirektors liegen bereits vor? Die Bewerbungsfrist endet am 2. Mai 2017. 6. Nach welchen Kriterien soll die Auswahl zur Besetzung des Amtes des Oberbaudirektors erfolgen? Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die wesentlichen Anforderungen zum Bewerberprofil sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen. 7. Ist schon bekannt, wer nach Ansicht der Findungskommission Nachfolger von Oberbaudirektor Prof. Walter werden soll? Wenn ja, wer? Wenn nein, wann ist mit einem Vorschlag der Findungskommission zu rechnen? Nein. Nach Vorliegen aller Bewerbungen wird die Findungskommission einen Entscheidungsvorschlag erarbeiten. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.