BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8794 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 20.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Einnahmen der Hansestadt aus Verfall und Einziehung nach dem Strafgesetzbuch (III) Gemäß der §§ 73 fortfolgende StGB können Gewinne aus Verbrechen und Vergehen und Gegenstände, die zur Begehung einer Straftat Verwendung gefunden hatten, durch Gerichtsbeschluss gesichert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Verfallsanordnungen sind im Jahr 2016 und im 1. Quartal 2017 jeweils laut MESTA rechtskräftig geworden? 2. Wie viele Einziehungsentscheidungen sind im Jahr 2016 und im 1. Quartal 2017 jeweils laut MESTA rechtskräftig geworden? 3. Warum werden gegebenenfalls diese Daten weiterhin nicht gesondert statistisch erfasst (siehe Antwort auf die Fragen 1. und 2. der Drs. 21/4165 vom 29.04.2016)? Seit Januar 2017 wird von der Staatsanwaltschaft in der bundeseinheitlichen Justizstatistik folgendes erfasst: „F. Einziehung und Verfall a) Anzahl der vollstreckten Sicherstellungsentscheidungen b) Anzahl der vollstreckten Verfalls- und Einziehungsentscheidungen“ (Auszug aus der Statistikordnung Staatsanwaltschaft, Besondere Monatserhebung) Anlass war die Umsetzung der Anforderungen von Artikel 11 (Statistik) der Richtlinie 2014/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union. Die aufbereiteten Ergebnisse des 1. Quartals 2017 durch das Statistikamt Nord liegen noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/4165. 4. Welche Beträge sind im Jahr 2016 und im 1. Quartal 2017 jeweils aufgrund der Anordnung von Verfall, Verfall von Wertersatz sowie Einziehung und Einziehung von Wertersatz im Rahmen der Vermögensabschöpfung endgültig vereinnahmt worden? Von der Justizkasse sind aufgrund der Anordnung von Verfall, Verfall von Wertersatz sowie Einziehung und Einziehung von Wertersatz im Rahmen der Vermögensabschöpfung insgesamt endgültig vereinnahmt worden: Zeitraum Betrag in EUR 2016 2.097.197,98 1. Quartal 2017 343.668,58