BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8800 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 20.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Stellenentwicklung an Sonderschulen und ReBBZ seit 2011 bis heute Mit der Verankerung des uneingeschränkten Rechts auf inklusive Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Hamburger Schulgesetz und dessen konsequenter Anwendung seit 2010/2011 aufwachsend von den Jahrgängen 0, 1 und 5 an wurden immer mehr Schüler/-innen mit inklusivem Förderbedarf in das allgemeine schulische Regelsystem zugeschult, anstatt in Sonderschulen unterrichtet zu werden . Diese Maßnahme verlangte und verlangt gleichzeitig nach qualifizierten Lehrer /-innen beziehungsweise Sonderpädagogen/-innen, Erziehern/-innen und pädagogisch-therapeutischen Fachkräften (PTF) in den Regelklassen. Bedarfe, die zumindest teilweise durch die Verlagerung von entsprechenden Stellen aus den Sonderschulen gedeckt wurden/werden. Ein aktueller Überblick zur Stellenausstattungsentwicklung der staatlichen Sonderschulen und der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) von 2011 an bis heute erscheint deshalb sinnvoll. Ich frage den Senat: Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind die Ressourcenzuweisungen für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern kontinuierlich und nachhaltig angestiegen . Dies gilt auch unter Berücksichtigung der zuvor geltenden und auslaufenden Zuweisungen für Integrations- und Integrative Regelklassen. Im Schuljahr 2010/2011 standen insgesamt 447 Sonderpädagogenstellen und 273 PTF-Stellen für Integration beziehungsweise Inklusion zur Verfügung. Im laufenden Schuljahr werden insgesamt 1.169 Pädagogenstellen für die inklusive Beschulung eingesetzt: Schuljahr Sonderpädagogenstellen für Inklusion PTF-Stellen für Inklusion Pädagogische Stellen ges. für Inklusion 2010/11 446,6 272,7 719,3 2011/12 565,2 298,2 863,3 2012/13 721,0 269,5 990,5 2013/14 840,4 191,4 1.031,8 2014/15 926,5 128,0 1.054,5 2015/16 1.048,4 59,8 1.108,2 2016/17 1.139,9 29,3 1.169,2 Grundlage der Ressourcenzuweisung sind die jeweils von der Bürgerschaft beschlossenen Bedarfsgrundlagen des Lehrerstellenplans (Einzelplan 3.1. der jeweiligen Haushaltspläne). Drucksache 21/8800 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Zuweisung an spezielle Sonderschulen und an die ReBBZ erfolgt ebenfalls auf Grundlage der Bedarfsgrundlagen des Lehrerstellenplans. Sie ist im Wesentlichen abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die diese Schulen besuchen, sowie ihrem jeweiligen Förderschwerpunkt. Es besteht somit nur mittelbar ein Zusammenhang zwischen dem Bedarfszuwachs für Inklusion und der Bedarfsentwicklung der speziellen Sonderschulen und der ReBBZ. Im Schuljahr 2010/2011 wurden den Sonderschulen insgesamt (einschließlich der Sprachheil- und Förderschulen) 1.341 Pädagogenstellen zugewiesen. Im aktuellen Schuljahr stehen der Produktgruppe der Sonderschulen, also allen speziellen Sonderschulen und den ReBBZ, insgesamt 1.373 Stellen zur Verfügung. Nicht nur die Stellenzuweisung für die inklusive Beschulung an allgemeinen Schulen ist innerhalb von sechs Jahren um 450 Stellen gestiegen – zusätzlich gab es eine deutliche Professionsverschiebung von PTF zu Sonderpädagogen –, sondern darüber hinaus ist auch der Bedarf für die Produktgruppe der Sonderschulen um 30 Stellen gestiegen (siehe Anlage). Da sowohl die Zuweisungen für Inklusion als auch die Zuweisungen für die speziellen Sonderschulen und die ReBBZ auf Basis ihrer jeweiligen Bedarfsgrundlagen und somit unabhängig voneinander erfolgen, gibt es keine Ressourcenverschiebung von bestimmten Sonderschulen oder ReBBZ zu bestimmten allgemeinen Schulen. Die Ressourcenausstattung einer Schule wird durch die Bedarfsgrundlagen und nicht die Verfügbarkeit von „Stellenhülsen“ gesteuert. Es gibt keinen schulbezogenen Stellenplan , in dem „Stellenhülsen“ – ob besetzt oder nicht – einzelnen Schulen zugewiesen sind (siehe Drs. 20/37 und Drs. 21/1958). Die zugewiesenen Lehrer- und PTF- Bedarfe, deren Basis die Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan sind, stehen den einzelnen Schulen in vollem Umfang zur Verfügung. Lehrerbedarfe, die nicht unmittelbar durch eigenes Personal gedeckt sind, werden durch entsprechende Mittelzuweisungen an die schulischen Vertretungsbudgets gedeckt (siehe Drs. 21/8426). PTF- Bedarfe, die nicht unmittelbar durch eigenes Personal gedeckt sind, können durch Zuweisungen an die sächlichen Schulbudgets gedeckt werden. Schulische Bedarfszuweisungen erfolgen grundsätzlich schuljahres- und nicht kalenderjahrbezogen . Grundlage der Zuweisungen ist die jeweilige Schülerzahl gemäß Schuljahreserhebung. Die Zuweisungen zu Beginn eines Schuljahres basieren zunächst auf den prognostizierten Schülerzahlen der jeweiligen Schule. Bereits im Verlauf des ersten Schulhalbjahres erfolgt jedoch im Rahmen der Befüllung des Vertretungsbudgets eine Korrektur der Zuweisung auf Grundlage der tatsächlichen Schülerzahlen . Die Zuweisungen zum 01.02. eines Schuljahres berücksichtigen von vorn herein die Schülerzahlen gemäß Schuljahreserhebung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie stellte/stellt sich die reale Entwicklung der personellen Ressourcen an den staatlichen Sonderschulen und ReBBZ in den einzelnen Kalenderjahren und Schuljahren seit 2011 bis heute (Stand April 2017) jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines jeden Jahres dar? (Bitte jeweils pro Kalenderjahr und Schuljahr in Form von Planstellen für Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel- Tabelle angeben.) a. Wie stellte/stellt sich dabei der Gesamtbedarf an Stellen für die staatlichen Sonderschulen im Einzelnen dar? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 1. angeben.) b. Wie stellte/stellt sich dabei die Stellenplanung/der Stellenbestand (vorgehaltene „Stellenhülsen“) für die staatlichen Sonderschulen dar? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 1. angeben.) c. Wie stellte/stellt sich dabei die tatsächliche Stellenbesetzung für die Sonderschulen dar? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 1. angeben .) d. Wie hoch war dabei jeweils zum 1.8. eines jeden Schuljahres die Prognose der Schüler-/-innenanzahl für die Sonderschul-Schulform Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8800 3 und wie hoch war jeweils die tatsächliche Schüler-/-innenanzahl zur entsprechenden Herbsterhebung? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 1. angeben.) Siehe Vorbemerkung und Anlage. Die dargestellte Bedarfsentwicklung basiert auf den Personalorganisationspapieren der jeweiligen Schuljahre. In diesen kann der ausgewiesene Grundbedarf nach speziellen Sonderschulen und ReBBZ differenziert werden , dies gilt jedoch nicht für die Sonderbedarfe und sonstige Bedarfsveränderungen. Deshalb erfolgt in der Anlage eine zusammenfassende Darstellung der Lehrer- und der spezifischen PTF-Zuweisungen für die Produktgruppe 241.02 (spezielle Sonderschulen und ReBBZ). 2. Bei wie vielen der unter 2. erfragten tatsächlich besetzten Stellen an den staatlichen Sonderschulen seit 2011 bis heute (Stand April 2017) handelte /handelt es sich jeweils um Neubesetzungen? (Bitte für jedes Kalenderjahr und Schuljahr einzeln in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Vorbemerkung. Die Anzahl der unbefristeten Neueinstellungen an speziellen Sonderschulen ergibt sich aus folgender Tabelle: in Personen in % in Personen in % in Personen in % in Personen in % in Personen in % 2010/11 55 98,2% 1 1,8% 0 0,0% 0 0,0% 56 100% 2011/12 54 83,1% 0 0,0% 8 12,3% 3 4,6% 65 100% 2012/13 28 71,8% 0 0,0% 5 12,8% 6 15,4% 39 100% 2013/14 22 64,7% 0 0,0% 10 29,4% 2 5,9% 34 100% 2014/15 13 68,4% 0 0,0% 5 26,3% 1 5,3% 19 100% 2015/16 17 65,4% 0 0,0% 7 26,9% 2 7,7% 26 100% 2016/17* 26 78,8% 0 0,0% 5 15,2% 2 6,1% 33 100% * bis einschließlich März 2017 Die Prozentangaben beziehen sich auf den Anteil der jeweiligen Profession an den Neueinstellungen. gesamt Unbefristete Neueinstellungen an speziellen Sonderschulen Lehrkräfte Sozialpädagogen Erzieher/innen Therapeuten Quelle: Angaben der zuständigen Behörde 3. Wie viele Stellen an staatlichen Sonderschulen wurden seit 2011 bis heute (April 2017) insgesamt bedarfsorientiert beziehungsweise bedarfsbedingt in andere staatliche Regelschulformen für die Inklusion verlagert und in welche genau? (Bitte für jedes Kalenderjahr und Schuljahr einzeln mit Angabe der Schulform, in welche die Verlagerungen jeweils erfolgten, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel- Tabelle angeben.) a. An welchen der einzelnen Standorte waren davon jeweils wie viele Stellen betroffen? (Bitte entsprechend mit Nennung des Standorts samt Bezirk und Stadtteil in der Tabelle zu 3. angeben.) b. Um welche Professionen handelte es sich bei diesen verlagerten Stellen jeweils und von welchem vorherigen in welchen neuen Tätigkeitsbereich/welches neue Tätigkeitsfeld fanden die jeweiligen Verlagerungen statt? (Bitte mit Angabe der Profession in Lehrer/-in, Sonderpädagoge/-in, Erzieher/-in oder PTF und Nennung des Tätigkeitsbereichs mit Produktgruppe entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) c. Sind Anteile dieser Stellenverlagerungen in den 120 zusätzlichen Stellen des Senatsprogramms für die Stärkung der schulischen Inklusion im Förderbedarf Lernen, Sprache und soziale/emotionale Entwicklung enthalten? Wenn ja wie viele und welcher Profession genau? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) Drucksache 21/8800 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Siehe Vorbemerkung. Die 120 zusätzlichen Stellen des Senats zur Stärkung der schulischen Inklusion waren zuvor nicht Teil des Bedarfs von speziellen Sonderschulen oder ReBBZ. 4. Bezogen auf Frage 3.: Wie viele dieser aus staatlichen Sonderschulen in andere staatliche Schulformen verlagerten Stellen wurden seit 2011 bis heute (Stand April 2017) insgesamt im Regelschulsystem für die Inklusion beibehalten/erhalten, wie viele nicht? (Bitte für jedes Kalenderjahr und Schuljahr einzeln in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel- Tabelle angeben.) a. Sollten entsprechend verlagerte Stellen nicht im Regelschulsystem für die Inklusion beibehalten/erhalten worden sein, wann gingen sie jeweils dort verloren und was genau wurde aus ihnen? (Bitte für jedes Jahr einzeln samt Verbleib erläutern.) b. Welche sachlichen und fachlichen Gründe gab/gibt es seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde für die betreffenden nicht im Regelschulsystem für die Inklusion beibehaltenen /erhaltenen Stellen? (Bitte erläutern.) 5. Wie viele Stellen an staatlichen Sonderschulen wurden seit 2011 bis heute (April 2017) bedarfsorientiert beziehungsweise bedarfsbedingt in andere Bereiche als in staatliche Regelschulformen für die Inklusion verlagert und in welche genau? (Bitte für jedes Kalenderjahr und Schuljahr einzeln mit Angabe des Bereiches, in welche die Verlagerungen jeweils erfolgten, mit Nennung der Produktgruppe in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. An welchen der einzelnen Standorte waren davon jeweils wie viele Stellen betroffen? (Bitte entsprechend mit Nennung des Standorts samt Bezirk und Stadtteil in der Tabelle zu 5. angeben.) b. Um welche Professionen handelte es sich bei diesen verlagerten Stellen jeweils und von welchem vorherigen in welchen neuen Tätigkeitsbereich/welches neue Tätigkeitsfeld fanden die jeweiligen Verlagerungen statt? (Bitte mit Angabe der Profession in Lehrer/-in, Sonderpädagoge/-in, Erzieher/-in oder PTF und Nennung des Tätigkeitsbereichs mit Produktgruppe entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) c. Welche sachlichen und fachlichen Gründe bestanden für diese Verlagerungen in nicht Regelschulbereiche jeweils? (Bitte für jedes Kalenderjahr und Schuljahr entsprechend benennen und erläutern.) Siehe Vorbemerkung. 6. Wie stellte/stellt sich die reale Entwicklung der personellen Ressourcen an den ReBBZ in den einzelnen Kalenderjahren seit 2011 – 2017 jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines jeden Jahres dar? (Bitte jeweils pro Kalenderjahr und Schuljahr in Form von Planstellen für Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel- Tabelle angeben.) a. Wie stellte/stellt sich dabei der Gesamtbedarf an Stellen für die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 6. integrieren.) b. Wie stellte/stellt sich dabei die Stellenplanung (vorgehaltene „Stellenhülsen “) für die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 6. integrieren.) c. Wie stellte/stellt sich dabei die tatsächliche Stellenbesetzung für die ReBBZ dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 6. integrieren.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8800 5 d. Wie stellte/stellt sich dabei die Stellenplanung/der Stellenbestand (vorgehaltene „Stellenhülsen“) für die ReBBZ dar? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 6. integrieren.) e. Wie hoch war dabei jeweils zum 1.8. eines jeden Schuljahres die Schüler-/-innenprognose für die von den ReBBZ unterrichteten, begleiteten und getesteten Schüler/-innen und wie hoch war jeweils die tatsächliche Schüler-/-innenanzahl zur entsprechenden Herbsterhebung ? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen in der Tabelle zu 6. angeben.) Siehe Antwort zu 1. 7. Bei wie vielen der unter 6. erfragten tatsächlich besetzten Stellen an den ReBBZ seit 2011 bis heute (Stand April 2017) handelte/handelt es sich jeweils um Neubesetzungen? (Bitte für jedes Kalenderjahr und Schuljahr einzeln in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben .) Siehe Vorbemerkung. Die Anzahl der unbefristeten Neueinstellungen an ReBBZ ergibt sich aus folgender Tabelle: in Personen in % in Personen in % in Personen in % in Personen in % in Personen in % 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 23 95,8% 1 4,2% 0 0,0% 0 0,0% 24 100% 2014/15 13 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 13 100% 2015/16 9 47,4% 10 52,6% 0 0,0% 0 0,0% 19 100% 2016/17* 4 100,0% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 4 100% * bis einschließlich März 2017 Die Prozentangaben beziehen sich auf den Anteil der jeweiligen Profession an den Neueinstellungen. gesamt Unbefristete Neueinstellungen an ReBBZ Lehrkräfte Sozialpädagogen Erzieher/innen Therapeuten Quelle: Angaben der zuständigen Behörde 8. Wie viele Stellen an den ReBBZ wurden seit 2011 bis heute (April 2017) insgesamt bedarfsorientiert beziehungsweise bedarfsbedingt in staatliche Regelschulformen für die Inklusion verlagert und in welche genau? (Bitte für jedes Kalenderjahr und Schuljahr einzeln mit Angabe der Schulform, in welche die Verlagerungen jeweils erfolgten, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. An welchen der einzelnen Standorte waren davon jeweils wie viele Stellen betroffen? (Bitte entsprechend mit Nennung des Standorts samt Bezirk und Stadtteil in der Tabelle zu 8. angeben.) b. Um welche Professionen handelte es sich bei diesen verlagerten Stellen jeweils und von welchem vorherigen in welchen neuen Tätigkeitsbereich/welches neue Tätigkeitsfeld fanden die jeweiligen Verlagerungen statt? (Bitte mit Angabe der Profession in Lehrer/-in, Sonderpädagoge/-in, Erzieher/-in oder PTF und Nennung des Tätigkeitsbereichs mit Produktgruppe entsprechend in der Tabelle zu 8. angeben.) 9. Bezogen auf Frage 9: Wie viele dieser aus den ReBBZ in staatliche Schulformen verlagerten Stellen wurden seit 2011 bis heute (Stand April 2017) insgesamt im Regelschulsystem für die Inklusion beibehalten/erhalten , wie viele nicht? (Bitte für jedes Kalenderjahr und Schuljahr einzeln in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Sollten entsprechend verlagerte Stellen nicht im Regelschulsystem für die Inklusion beibehalten/erhalten worden sein, wann gingen sie jeweils dort verloren und was genau wurde aus ihnen? (Bitte für jedes Jahr einzeln samt Verbleib erläutern.) Drucksache 21/8800 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 b. Welche sachlichen und fachlichen Gründe gab/gibt es seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde für die betreffenden nicht im Regelsystem für die Inklusion beibehaltenen/ erhaltenen Stellen? (Bitte erläutern.) 10. Wie viele Stellen an den ReBBZ wurden seit 2011 bis heute (April 2017) insgesamt bedarfsorientiert beziehungsweise bedarfsbedingt in andere Bereiche als in staatliche Regelschulformen verlagert und in welche genau? (Bitte für jedes Kalenderjahr und Schuljahr einzeln mit Angabe der Schulform in welche die Verlagerungen jeweils erfolgten in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. An welchen der einzelnen Standorte waren davon jeweils wie viele Stellen betroffen? (Bitte entsprechend mit Nennung des Standorts samt Bezirk und Stadtteil in der Tabelle zu 10. angeben.) b. Um welche Professionen handelte es sich bei diesen verlagerten Stellen jeweils und von welchem vorherigen in welchen neuen Tätigkeitsbereich/welches neue Tätigkeitsfeld fanden die jeweiligen Verlagerungen statt? (Bitte mit Angabe der Profession in Lehrer/-in, Sonderpädagoge/-in, Erzieher/-in oder PTF und Nennung des Tätigkeitsbereichs mit Produktgruppe entsprechend in der Tabelle zu 10. angeben.) c. Welche sachlichen und fachlichen Gründe bestanden für diese Verlagerungen in nicht Regelschulbereiche jeweils? (Bitte für jedes Kalenderjahr und Schuljahr entsprechend benennen und erläutern.) Siehe Vorbemerkung. 11. Wie stellte/stellt sich die reale Entwicklung der personellen Ressourcen für die schulische Inklusion jeweils an den staatlichen Sonderschulen und an den ReBBZ in den einzelnen Jahren seit 2011 bis heute (Stand April 2017) in konkreter finanzieller Ausstattung dar? (Bitte jeweils pro Kalenderjahr und Schuljahr einzeln für die staatlichen Sonderschulen und die ReBBZ in absoluten Zahlen zu Tausend Euro in einer Excel- Tabelle angeben.) Siehe Anlage. Pä da go gi sc he B ed ar fe de r sp ez ie lle n So n de rs ch u le n u n d R eB B Z im M eh rja hr es ve rg le ic h ge m . Pr og no se ge m . Sc hu lja hr es - er he bu ng So z. Pä d. Er zie he r So ns tig e PT F Su m m e PT F 20 10 /1 1 So nd er sc hu le n ge sa m t (K ap . 31 10 ) 6. 45 2 6. 01 0 99 4, 0 48 , 1 18 6, 5 11 2, 9 34 7, 4 1. 34 1, 4 74 , 3 25 , 7 77 . 10 6 17 . 11 7 9 4 .2 2 3 20 11 /1 2 So n d er sc hu le n ge sa m t (K ap . 31 10 ) 6. 01 0 5. 52 0 92 3, 0 48 , 0 19 2, 1 12 0, 9 36 1, 0 1. 28 4, 0 71 , 9 28 , 1 71 . 59 8 17 . 77 1 8 9 .3 6 9 20 12 /1 3 So n d er sc hu le n ge sa m t (K ap . 31 10 ) 5. 10 1 5. 09 0 82 1, 0 36 , 8 19 1, 0 11 6, 5 34 4, 2 1. 16 5, 2 70 , 5 29 , 5 63 . 68 6 16 . 87 0 8 0 .5 5 5 20 13 /1 4 So n d er sc hu le n ge sa m t (P G 24 1. 02 ) 4. 62 7 4. 79 3 88 7, 8 59 , 2 19 1, 0 23 7, 8 48 8, 0 1. 37 5, 8 64 , 5 35 , 5 68 . 86 8 23 . 97 4 9 2 .8 4 1 20 14 /1 5 So n d er sc hu le n ge sa m t (P G 24 1. 02 ) 4. 69 9 4. 47 8 83 2, 6 78 , 2 19 3, 4 27 0, 2 54 1, 8 1. 37 4, 4 60 , 6 39 , 4 64 . 58 6 26 . 72 0 9 1 .3 0 5 20 15 /1 6 So nd er sc hu le n ge sa m t (P G 24 1. 02 ) 4. 31 2 4. 30 3 80 0, 4 97 , 1 20 1, 1 27 9, 1 57 7, 2 1. 37 7, 6 58 , 1 41 , 9 62 . 08 8 28 . 57 9 9 0 .6 6 7 20 16 /1 7 So nd er sc hu le n ge sa m t (P G 24 1. 02 ) 4. 08 7 4. 17 7 78 2, 7 97 , 8 20 7, 3 28 4, 8 58 9, 9 1. 37 2, 6 57 , 0 43 , 0 60 . 71 5 29 . 19 3 8 9 .9 0 7 * Se it Sc hu lja hr 20 13 /1 4 in kl. Re BB Z Be ra tu ng Qu el le : An ga be n de r zu st än di ge n Be hö rd e Pe rs on al ko st en be re ch nu ng au f G ru nd la ge de r Pe rs on al ko st en ve rr ec hn un gs sä tz e Be w irt sc ha ftu ng 20 16 , fü r so ns tig e PT F w ur de de r Du rc hs ch ni tts w er t E 8 zu G ru nd e ge le gt . Sc hü le rin ne n un d Sc hü le r Sc hu lja hr Sc hu lfo rm Be da rfe Le hr er st el le n Be da rfe PT F- St el le n S te ll e n g e sa m t in T sd . E u ro Be da rfe ge s a m t* Le hr er st el le n in % PT F- St el le n in % Le hr er st el le n in Ts d. Eu ro PT F- St el le n in Ts d. Eu ro G :\ P A D a te n \A n fr a g e n \2 1 ; 8 5 0 0 -8 9 9 9 \8 8 0 0 S te ll e n e n tw ic k lu n g a n S o n d e rs ch u le n u n d R e B B Z s e it 2 0 1 1 b is h e u te \A 0 1 -B S B -A n la g e 1 _ 2 1 -8 8 0 0 .x ls x Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8800 7 Anlage 8800ska_Text 8800ska_Anlage