BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8802 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 20.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Rathauspassage – Stand der Planungen Im Juli 2016 beschloss die Bürgerschaft bis zu 300.000 Euro für die Planung der Sanierung und Erweiterung der Rathauspassage aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ dem Bezirksamt Hamburg-Mitte zu übertragen. Ein aktueller Stand der Planungen wurde seitdem nicht mehr kommuniziert, obwohl Bürgerschaft, Senat und Behörden dieses Projekt intensiv begleiten sollten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der ursprünglich als Verkehrsbauwerk errichtete Tunnelabschnitt der Rathauspassage unter dem Rathausmarkt wird seit mehreren Jahren von einer sozialen Einrichtung zum Betrieb eines antiquarischen Buchhandels mit Café genutzt. Der Innenausbau erfolgte durch den Nutzer in bauordnungsrechtlicher Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ist als Eigentümerin des Unterführungsbauwerkes für die sogenannte tragende Hülle, das heißt für das konstruktive Ingenieurbauwerk im Rohbau zuständig. Planungen zum Um- und Ausbau der Rathauspassage waren vor dem Beschluss der Bürgerschaft ausschließlich vom Nutzer der Anlage betrieben worden. Die zuständigen Behörden und das Bezirksamt wurden über Planungsergebnisse informiert. Erste Abstimmungen zum konstruktiven Ingenieurbauwerk haben stattgefunden. Danach zeichnet sich ab, dass die Planungen weit über einen Innenausbau hinausgehen und nicht nur eine erhebliche Veränderung der unter Denkmalschutz stehenden Uferbauwerke der kleinen Alster, sondern auch einen tiefgreifenden Eingriff in die Substanz des Tunnelbauwerks umfassen. Bevor hierzu weitere Aufträge nach der Verordnung über die Honorare für Architektenund Ingenieurleistungen (HOAI) erteilt werden können, müssen weitere Abstimmungen zwischen den Beteiligten stattfinden. Aussagen zu Baubeginn oder Fertigstellungszeitpunkt sind noch nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Leistungsphase nach HOAI befinden sich die Planungen derzeit ? 2. Wann wird mit dem Baubeginn und der Fertigstellung gerechnet? 3. Wie sehen die aktuellen Planungen aus? Welche baulichen Veränderungen sollen vorgenommen werden und welche Veränderungen gegenüber dem Planungsstand vom Juni 2016 haben sich ergeben? Drucksache 21/8802 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Von welchen Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahme geht der Senat derzeit aus? 5. Wie teilen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf? Bitte nach Kostengruppen oder der beim Kostenmonitoring üblichen tabellarischen Darstellung entsprechend der Anforderungen des kostenstabilen Bauens (20/6208) differenzieren. Siehe Vorbemerkung. 6. Was hat der Senat bislang unternommen, um: a. die dauerhafte Bindung der Rathauspassage an ein soziales Projekt auf geeignete Weise sicherzustellen? In der Rathauspassage wird ein Projekt zur Wiedereingliederung (Langzeit-)Arbeitsloser in den allgemeinen Arbeitsmarkt mithilfe verschiedener beschäftigungspolitischer Programme betrieben. Die arbeitsmarktpolitischen Bundes-, Landes- und ESF-Fördermittel sind teilnehmergebunden, das Projekt und der Betrieb des Cafés aus Sicht der für Arbeitsmarktpolitik zuständigen Behörde jedoch langfristig geplant und avisiert. b. dieses Projekt und die zu startende Fundraising-Kampagne nach Kräften zu unterstützen? Der Senat hat die jeweils mit der Gesamtmaßnahme zusammenhängenden Fachaufgaben den jeweiligen Behörden zugeordnet. 7. Wann und in welcher Form plant der Senat die Bürgerschaft über den Sach- und Planungsstand der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen zu unterrichten? Die Bürgerschaft wird in Form einer Antwort auf das Ersuchen 21/5072 mit Beschreibung der geplanten Maßnahme und Beantragung der Finanzierung des Kostenanteils der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ unterrichtet.