BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8803 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 20.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Staatliche Förderung für DITIB – Wie ist die Situation in Hamburg? Infolge mehrerer schwerwiegender Verfehlungen, derer sich die DITIB bundesweit schuldig gemacht hat, hat der Bund dem von Ankara gesteuerten Islamverband nun die finanzielle Unterstützung aufgekündigt. Dem Bundesfamilienministerium zufolge sind davon bislang drei Sozialprojekte betroffen, an denen sich die DITIB beteiligt und für die eine Fördersumme von insgesamt 1 Million Euro zugesagt worden war. Bei zweien der betroffenen Projekte handelt es sich um sogenannte Modellvorhaben, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ existieren. Da es in Hamburg seit Dezember 2016 wiederholt zu eklatanten Verfehlungen durch Funktionäre der DITIB- Nord gekommen ist, die auch in Schleswig-Holstein Moscheegemeinden unterhält, gelten die Sanktionen des Bundesfamilienministeriums auch für Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Behauptung, der Bund habe die finanzielle Unterstützung von DITIB-Projekten aufgekündigt und Sanktionen in Kraft gesetzt, trifft nach Kenntnis der zuständigen Behörde nicht zu. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zuständige Fachbehörde am 20.04.2017 darüber informiert, dass die Förderung des Projektes „Mein Weg! Jugend vor Ort“ der DITIB-Nord in 2017 fortgesetzt wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der in Drs. 21/6424 genannten Projekte, an denen sich DITIB- Nord in Hamburg beteiligt, waren bis zum Inkrafttreten der Sanktionen durch finanzielle Zuwendungen des Senats gefördert worden? Die Projekte bitte einzeln aufschlüsseln und dabei auch den Förderungszeitraum nennen. a) In wie vielen Fällen ist in der Zwischenzeit eine Förderung hinzugekommen ? b) In wie vielen Fällen ist die Förderung in der Zwischenzeit eingestellt worden? In keinen Fällen. 2. Wie hoch fiel der finanzielle Förderungsrahmen für DITIB-Nord in Hamburg zuletzt aus? Siehe Drs. 21/6424. Im Übrigen: entfällt. Drucksache 21/8803 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Projekte sind von der Einstellung finanzieller Zuwendungen für DITIB in Hamburg betroffen? 4. Besteht für DITIB-Nord die Möglichkeit, in Zukunft von den verhängten Sanktionen befreit zu werden? Falls ja, welche Regelungen sind hierfür im Einzelnen vorgesehen? 5. Sind neben der Einstellung finanzieller Zuwendungen noch weitere Sanktionen geplant? Falls ja, welche sind dies und wann ist deren Umsetzung vorgesehen? Siehe Vorbemerkung. 6. Werden gegenwärtig auch andere Islamverbände wie der Rat der Islamischen Glaubensgemeinschaften in Hamburg e.V. (SCHURA), der Rat der islamischen Kulturzentren e.V. oder die Alevitische Gemeinde durch staatliche Zuwendungen begünstigt? Falls ja, welche sind dies und wie hoch beläuft sich die dabei zugesagte Förderung? Bitte jeweils einzeln in Hinblick auf den zuständigen Trägerverband , das unterhaltene Projekt, den Förderungszeitraum sowie die Höhe der aufgewendeten Geldmittel aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/7661.