BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8809 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Dressel, Monika Schaal, Dorothee Martin (SPD) und Dr. Anjes Tjarks, Ulrike Sparr (GRÜNE) vom 21.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung 16-Punkte-Plan: Neue Entgeltordnung am Hamburg Airport? Es ist das Ziel der beiden Regierungsfraktionen, den von der Bürgerschaft im Februar 2015 beschlossenen 16-Punkte-Plan, zu dem der Senat mit der Drs. 21/4209 im April 2016 berichtet hat, weiter Schritt für Schritt umzusetzen – immer mit dem Ziel, den Lärmschutz zu verbessern. Ein wichtiger Hebel ist dabei die Entgeltpolitik. Der Flughafen Hamburg setzt mit seiner Entgeltordnung seit über 14 Jahren gezielt Anreize, möglichst umweltschonendes und leises Fluggerät einzusetzen. Im Zuge der letzten Entgelterhöhung Anfang 2015 wurden die prozentualen Zuschläge für Starts und Landungen in den Abend- und Nachtstunden deutlich erhöht: So stieg der Zuschlag in der Zeit von 22.00 Uhr bis 22.59 Uhr von 100 Prozent auf 150 Prozent und in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.59 Uhr von 200 Prozent auf 300 Prozent. In der Presse hat die Geschäftsführung der Flughafen Hamburg GmbH verlauten lassen, einen neuen Gebührenkatalog bei der zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation eingereicht zu haben. Dieser würde sich noch deutlicher auf die Lärmzuschläge fokussieren, als es der jetzige bereits tut. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat verfolgt mit der stringenten Umsetzung des 16-Punkte-Plans in enger Abstimmung mit der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) das Ziel, den Lärmschutz für die von Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner stetig zu verbessern. Ein wesentliches Instrument zur Erreichung des Ziels ist das Setzen finanzieller Anreize für den Einsatz besonders lärmarmer Flugzeuge und für die Vermeidung der sensibleren Tagesrandzeiten bei der Flugplanung. So sieht Punkt 4 des 16-Punkte-Plans vor, dass die zum 15.01.2015 wirksam gewordene Entgeltordnung des Flughafens auf ihre Anreizwirkung hin fortlaufend evaluiert werden soll. Die dementsprechend durchgeführte Evaluation der Lenkungswirkung der Entgeltordnung des Flughafens hat Möglichkeiten zur weiteren Optimierung der Anreize für die Verwendung von leisem Fluggerät und für die Verlagerung von Flügen aus der Tagesrandzeit aufgezeigt. In Umsetzung dieser Erkenntnisse hat die FHG eine neue Entgeltordnung aufgestellt, in der im Wesentlichen die lärmabhängigen Bestandteile der Flughafenentgelte deutlich erhöht werden. Konkret hat sich die FHG daher entschieden, die gewichtsabhängigen und die lärmabhängigen Komponenten des Entgelts anzuheben. Daneben wurde der prozentuale Entgeltzuschlag in den Tagesrand- und Nachtzeiten deutlich angehoben. Des Weiteren sind monetäre Anreize für den Einsatz lärmmindernder Wirbelgeneratoren gesetzt worden und die Anwendung des Rabattprogramms auf lärmabhängige Entgeltbestandteile wurde aufgehoben. Die neue Entgeltordnung entspricht in Form, Inhalt und Aufbau weitgehend der bisherigen Entgeltordnung. Die weiteren Einzelheiten können der neuen Entgeltordnung entnommen werden, die in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) unter der Nummer 1- Drucksache 21/8809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1005-17 am 12.04.2017 bekannt gemacht worden ist und zeitnah auf der Homepage des Flughafens verfügbar sein wird (https://www.hamburg-airport.de/de/agb.php). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der FHG wie folgt: 1. Wie sieht die neue Entgeltordnung im Einzelnen aus, die der Flughafen Hamburg 2017 einführen will? 2. Welche Punkte des von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen 16-Punkte-Plans (vergleiche Drs. 20/14334) werden dabei berücksichtigt ? Siehe Vorbemerkung. 3. Wann sollen die Änderungen in Kraft treten? Die neue Entgeltordnung wird zum 14. Juni 2017 in Kraft treten. 4. Liegen die Vorschläge der zuständigen Behörde zur Genehmigung vor? Wann ist mit einer Genehmigung zu rechnen? Die FHG hat den Antrag zur Genehmigung der neuen Entgeltordnung am 30. Dezember 2016 bei der zuständigen Behörde gestellt. Die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat den Antrag am 12. April 2017 genehmigt und die neue Entgeltordnung in den NfL veröffentlichen lassen. Die neue Entgeltordnung tritt entsprechend § 19b Absatz 3 Nummer 4 Luftverkehrsgesetz am 14. Juni 2017 in Kraft. 5. Welche Lärmklassen werden aktuell unterschieden? 6. Welche Erhöhungen sind für die jeweiligen Lärmklassen nach der neuen Entgeltordnung vorgesehen? 7. Um wie viel Euro erhöht sich damit in den jeweiligen Lärmklassen das Entgelt für ein durchschnittliches Flugzeug der jeweiligen Lärmklasse? Die aktuelle Entgeltordnung unterscheidet sieben Lärmklassen. Pro Landung und pro Start wird ein Lärmzuschlag erhoben, der nach Lärmklassen gestaffelt ist. Die alten Beträge und die neuen Beträge sowie die absoluten und die relativen Veränderungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Lärmklasse 1 2 3 4 5 6 7 Lärmpegel bis 71,9 dB(A) 72,0 bis 74,9 dB(A) 75,0 bis 77,9 dB(A) 78,0 bis 80,9 dB(A) 81,0 bis 83,9 dB(A) 84,0 bis 86,9 dB(A) ab 87 dB(A) Bis 14.01.2015 5,50 € 13,00 € 27,00 € 55,00 € 160,00 € 421,00 € 1.350,00 € Ab 15.01.2015 5,50 € 13,00 € 29,00 € 61,00 € 181,00 € 610,00 € 1.840,00 € Ab 14.06.2017 11,00 € 26,00 € 58,00 € 122 € 362,00 € 1220,00 € 3680,00€ Abs. +5,50 € +13,00 € +29,00 € +61,00 € +181,00 € +610,00 € +1840,00 € % 100 100 100 100 100 100 100 8. Welche Erhöhungen sind für bestimmte Tagesrandzeiten nach der neuen Entgeltordnung vorgesehen? Wie haben sich diese Zuschläge entwickeln ? bis 14.01.2015 ab 15.01.2015 ab 14.06.2017 23.00 bis 23.14 Uhr 200 % 300 % 350 % 23.15 bis 23.29 Uhr 200 % 300 % 400 % 23.30 bis 23.44 Uhr 200 % 300 % 450 % 23.45 bis 23.59 Uhr 200 % 300 % 550 % 00.00 bis 05.59 Uhr 200 % 300 % 700 % 9. Um wie viel Euro erhöht sich damit in der jeweiligen Tagesrandzeit das Entgelt für ein durchschnittliches Flugzeug (beispielsweise A320)? Die Entgeltanpassung ab 14. Juni 2017 pro Umlauf ist in der nachfolgenden Übersicht am Beispiel eines durchschnittlichen Flugzeugtyps A320 dargestellt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8809 3 Start und Landung tagsüber: 2016 ab 06/2017 Steigerung in % Start- und Landeentgelt gewichtsabhängig 382 € 437 € +14 % Start- und Landeentgelt lärmabhängig 122 € 244 € +100 % andere Entgelte (Passagierentgelte , Emissionsentgelte …) 2319 € 2319 € Gesamtbetrag 2823 € 2999 € +6 % Landung um 23.30 Uhr, Start nach 6.00 Uhr: 2016 ab 06/2017 Steigerung in % Start- und Landeentgelt gewichtsabhängig 382 € 437 € +14 % Start- und Landeentgelt lärmabhängig 122 € 244 € +100 % Nachtzuschlag 756 € (300 %) 1532 € (450 %) +103 % andere Entgelte (Passagierentgelte , Emissionsentgelte …) 2319 € 2319 € Gesamtbetrag 3579 € 4531 € +27 % Bei der Landung um 23.30 Uhr entfallen damit künftig rund 40 Prozent aller Aviation- Entgelte auf Lärm- und Nachtzuschläge.