BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8812 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 21.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Breitbandausbau – Welche Förderangebote des Bundes nutzt der Senat für den Ausbau und wie ist es um das eigene Hamburger Engagement bestellt? Am 21.10.2015 hat die Bundesregierung die Förderrichtlinie „zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ beschlossen . Damit kann auch der Breitbandausbau in Hamburg nachhaltig unterstützt werden, was aufgrund fehlender lokaler Initiativen des aktuellen Senats dringend notwendig scheint. Wie der Senat auf Nachfrage mitteilte (Drs. 21/4736, 21/3538), soll auch in Hamburg endlich das gesamte Stadtgebiet mit schnellem Internet versorgt werden. Hierzu gab der Senat, ebenfalls auf Nachfrage (Drs. 21/5405) an, sich auch um Fördermittel des Bundes bewerben zu wollen. Am 21.03.2017 beschied das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Senatskanzlei Hamburg nun eine entsprechende Förderung zur weiteren Erschließung des Stadtgebietes mit mindestens 50 Mbit/s. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Hamburger Senat hat 2015, unabhängig von möglichen Fördergeldern des Bundes , ein Verfahren zur Förderung des Breitbandinfrastrukturausbaus in unterversorgten Stadtgebieten eingeleitet (siehe Drs. 21/1125, 21/1651, 21/2726, 21/3538, 21/4736, 21/5203, 21/5375, 21/5405, 21/6008, 21/6125). Detaillierte Informationen zur Ausgestaltung der Breitbandförderung in Hamburg, zum Beispiel nach Ausbaubereichen oder Mitteleinsatz, liegen erst nach dem Abschluss eines Vertrags mit dem ausführenden Netzbetreiber vor, der im Rahmen eines laufenden Vergabeverfahrens ausgewählt werden soll. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Planziele setzt der Senat für den Breitbandausbau im Rahmen des genannten Programms? a. In welchen Bereichen, aufgeschlüsselt nach Stadtteilen und Straßenzügen , wird ausgebaut? Ausgebaut werden sollen alle unterversorgten und somit förderfähigen Gebiete in Hamburg. Dies sind nach den EU-Leitlinien für die Breitbandausbauförderung Bereiche , in denen Telekommunikationsinfrastrukturen ohne eine Förderung absehbar innerhalb der nächsten drei Jahre nicht auf eine Leistungsfähigkeit von mindestens 30 MBit/s ausgebaut werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/8812 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. In welchem Umfang werden diese Bereiche jeweils ausgebaut? Welche Anschlussgeschwindigkeiten sind dort aktuell verfügbar und welche werden angestrebt? Die Fördergebiete werden auf Anschlussgeschwindigkeiten von mindestens 30 MBit/s, möglichst aber von mindestens 50 MBit/s ausgebaut. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a. c. In welchem Zeitraum sollen die Ausbaumaßnahmen in den jeweiligen Bereichen erfolgen? Es wird angestrebt, die Ausbauarbeiten im Jahr 2018 abzuschließen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. d. Auf welche Technologien stützt sich der Breitbandzugang in den jeweiligen Bereichen in Zukunft? Beispielsweise Vectoring oder Ähnliches? Die Vergabe für den geförderten Breitbandausbau erfolgt technologieneutral. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Erfahren die jeweiligen Anwohner beziehungsweise durch die anstehenden Ausbauarbeiten betroffene Unternehmen irgendwelche Einschränkungen ? Wenn ja, ab wann und in welcher Form wird hierüber informiert? Der Aufwand der Ausbauarbeiten ist abhängig von der eingesetzten Netztechnologie. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. d. 3. Wie hoch sind die Mittel, die a. vom Bund an Hamburg im Rahmen des genannten Programms gezahlt werden? Bitte nach Zeitraum und Straßenzügen aufschlüsseln . Wenn noch keine Aufschlüsselung nach Straßenzügen möglich ist, bitte den jeweiligen Bezirken zuordnen. Der Bund hat der Freien und Hansestadt Hamburg eine Zuwendung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Höhe von bis zu 7.552.406 Euro gewährt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. von der Stadt Hamburg für den Ausbau im Rahmen des genannten Programms aufwendet werden? Bitte nach Zeitraum und Straßenzügen aufschlüsseln. Wenn noch keine Aufschlüsselung nach Straßenzügen möglich ist, bitte den jeweiligen Bezirken zuordnen. Nach der Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitbandausbau beträgt der Fördersatz grundsätzlich 50 Prozent. Danach hat die Freie und Hansestadt Hamburg den gleichen Finanzierungsanteil einzubringen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 3. a.