BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8813 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 21.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Was tut der Senat für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte? Die Hamburger Start-up-Szene ist ein vitaler Kern für den zukünftigen Erfolg des Wirtschaftsstandorts Hamburg und damit für den Wohlstand unserer Stadt. Durch eine hohe Lebensqualität, eine effektive Infrastruktur und den kreativen Schmelztiegel bietet Hamburg optimale Voraussetzungen für den Aufbau kreativer Unternehmen. Um diesen Klein- und Kleinstunternehmen bessere Wachstumschancen zu geben, braucht es passende Rahmenbedingungen. Technologiegetriebene Start-ups sind zunehmend auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen, da die Nachfrage alleine mit inländischen Arbeitskräften nicht gedeckt werden kann. Um hier Unterstützung zu bieten, wurde durch den damaligen CDU-geführten Senat bereits 2007 das „Hamburg Welcome Center“ (HWC) gegründet. Das HWC agiert als Dienstleister und Vermittler zwischen heimischen Unternehmen und ausländischen Fachkräfte. Leider gibt es am HWC jedoch immer mehr Kritik vonseiten der Wirtschaft. Kritisiert werden vor allem lange Wartezeiten und schlechter telefonischer Service. Nach einer Evaluation durch den Senat im Jahr 2015 wurde mit dem Haushaltsplan 2015/2016 (Drs. 20/14264) der Wille zur Weiterentwicklung des HWC als Serviceeinheit zur Gewinnung von Fachkräften deutlich gemacht (vergleiche auch Drs. 20/8154). Aus dem Bericht des Deutschen Startup Monitor 2016 geht jedoch hervor, dass in Hamburg lediglich 1,4 Prozent der Gründer und 11,2 Prozent der Mitarbeiter aus dem EU-Ausland stammen. Damit ist Hamburg bundesweit Schlusslicht. Zusätzlich bemängelt eine Studie des HWWI zu „Gründungsgeschehen und -förderung in Hamburg“ das fehlende internationale Profil der Start-up-Stadt Hamburg. Verbesserungsvorschläge der Opposition sowie aus der Wirtschaft wurden bislang nicht umgesetzt. Damit droht Hamburg international den Anschluss zu verlieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg hat mit der Einrichtung und Weiterentwicklung des HWC einen wesentlichen Schritt zur Schaffung einer aktiven Willkommenskultur für Neubürgerinnen und Neubürger geleistet. Es berät und informiert schwerpunkmäßig qualifizierte ausländische Fach- und Führungskräfte und ihre Familienangehörigen, benennt potenzielle Kontakte und nimmt hoheitliche Aufgaben wahr. Um die Beratungstätigkeit zu verschiedenen Themenbereichen (siehe Antwort zu 1.) rasch und für die Kundinnen und die Kunden Drucksache 21/8813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 möglichst bequem und attraktiv zu gestalten, wurden die Leistungsbereiche in unmittelbarer Nähe zueinander angesiedelt. 2016 ist es im HWC zu weit über 15.000 Kundenkontakten gekommen, zudem lassen sich viele weitere per Telefon und Mailverkehr oder über das neugestaltete „Welcome Portal“ im Internet informieren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Aufgaben erfüllt das Hamburg Welcome Center (HWC) mittlerweile konkret? Welche Budgets und welche Mitarbeiterressourcen stehen dafür im Detail zur Verfügung? Das HWC gliedert sich in vier Leistungsbereiche: 1. Hoheitlicher Bereich zur Erledigung von Aufenthalts- und Meldeformalitäten. 2. Neubürgerservice zur Information von Neubürgerinnen und Neubürgern zu Fragen des „alltäglichen Lebens“, neben persönlichen Terminen vor allem über das „Welcome Portal“ im Internet. 3. Beratung und Coaching für potenzielle auswärtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Einstieg in den Hamburger Arbeitsmarkt und Beratung von Hamburger Unternehmen zu deren Beschäftigung über das Projekt „Make it in Hamburg!“ 4. Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen über die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung. Für den bezirklichen Leistungsbereich (Leistungsbereiche Aufenthalts- und Melderecht sowie Neubürgerservice) sind im Haushaltsplan des Bezirksamtes Hamburg- Mitte 177.000 Euro veranschlagt (ohne Personalkosten). Für den Neubürgerservice stellt die zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gemäß Drs. 20/14264 für die Jahre 2016 und 2017 jeweils einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 120.000 Euro bereit. Das geplante Budget der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für das Projekt „Make it in Hamburg!“ für den Zeitraum 02.2017 – 12.2020 beträgt rund 732.000 Euro, davon finanzieren die Stadt Hamburg und der ESF jeweils hälftig. Den Leistungsbereichen Aufenthalts- und Melderecht sowie Neubürgerservice sind zusammen 14 Planstellen zugeordnet. Die personelle Ausstattung in Vollkräften (VK) gestaltet sich für die bezirklichen Leistungsbereiche wie folgt (Stand 31.3.2017): Leistungsbereich 1 Aufenthalts- und Melderecht: 8,75 VK inklusive Leitung (zwei Stellen werden zum 1. Juni beziehungsweise 1. August 2017 nachbesetzt) Leistungsbereich 2 Neubürgerservice: drei VK inklusive Leitung „Make it in Hamburg!“ ist mit 1,85 VK ausgestattet. Im Übrigen siehe Anlage. 2. Das HWC soll laut Beschluss der Bürgerschaft eine strategische Funktion für die Entwicklung der Hamburger Wirtschaft einnehmen. Dennoch beschränken sich die Öffnungszeiten auf 32 Stunden/Woche. Elektronische Anfragen werden erst nach zwei bis drei Tagen beantwortet, Termine benötigen zudem mindestens vier Wochen Vorlaufzeit (Senatsauskunft in Drs. 21/1258). Hält der Senat diese eingeschränkte Leistungsfähigkeit in Anbetracht der strategischen Relevanz des HWC für angemessen ? Die Wartezeiten ergeben sich aus der guten Inanspruchnahme aufgrund der Attraktivität des Angebots sowie der teilweise hochkomplexen Fragestellungen. Ähnliche Wartezeiten bestehen auch in den Welcome Centern anderer Großstädte. Für den ausländerrechtlichen Bereich stehen im Übrigen auch die sieben regulären ausländerrechtlichen Dienststellen zur Verfügung. Die Kapazitäten und daraus resultierend die Wartezeiten werden vonseiten der zuständigen Behörde daher als angemessen erachtet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8813 3 3. Hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags beim HWC seit 2015 verändert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Die Bearbeitungszeit wird statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich steht für die Bearbeitung ein Terminfenster von 30 Minuten zur Verfügung. Seit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels im September 2012 ist eine zweite Vorsprache zur Abholung des Aufenthaltstitels erforderlich, der zuvor bei der Bundesdruckerei bestellt werden muss. In den übrigen Leistungsbereichen findet keine Bearbeitung von Anträgen statt. 4. Hat sich die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin im HWC seit 2015 verändert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Die Wartezeiten in den Leistungsbereichen des HWC ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass das HWC ein attraktives Angebot vorhält, dass gerade durch seine fachliche Kompetenz und Beratung in Englisch und anderen Sprachen zunehmend bei Neubürgerinnen und Neubürgern und in den ausländischen Communities Beachtung findet. Dies schlägt sich in allen Leistungsbereichen in einer hohen Nachfrage nieder. Im Leistungsbereich Neubürgerservice ist eine Beratung grundsätzlich ohne Vorlauf möglich. Im Bereich Aufenthalts- und Melderecht beträgt die aktuelle Vorlaufzeit für einen Termin zwölf Wochen. Dies bedeutet eine Verlängerung der Wartezeit auf einen Termin von circa acht Wochen seit 2015. Im Projekt „Make it in Hamburg!“ beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Erst-/Terminanfragen ein bis zwei Tage. Die Wartezeit auf einen Ersttermin beträgt im Durchschnitt sechs Wochen, dies bedeutet eine Verlängerung der Wartezeit auf einen Termin um zwei Wochen seit 2015. Im Leistungsbereich 4 (Anerkennungsberatung) bewegt sich die Wartezeit auf einen Termin zur Erstberatung im Laufe eines Jahres zwischen acht und zwölf Wochen. Dies bedeutet keine Veränderung gegenüber 2015. 5. Wie hat sich die Zahl der Unternehmensgründungen durch EU-Ausländer im Bereich Kleinunternehmen/Start-ups seit 2011 entwickelt? Bitte um Aufschlüsslung nach Jahren und gegenübergestellt den Gesamtgründungen . In der Gewerbeanzeigenstatistik werden unter dem Begriff „Sonstige Neugründungen“ Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe erfasst. Beim Kleinunternehmen gründet ein Nicht-Kaufmann/-frau eine Hauptniederlassung. Das Kleinunternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen, besitzt keine Handwerkskarte und beschäftigt keine Arbeitnehmer. Sonstige Neugründungen (Kleinunternehmen) nach Staatsangehörigkeit und Rechtsform in Hamburg 2011 - 2016 hier: Einzelunternehmen Jahr Anzahl darunter aus Verhältnis insgesamt EU-Mitgliedstaaten (ohne Deutschland) 2011 17.390 5.240 30,13% 2012 15.885 5.305 33,40% 2013 15.914 5.512 34,64% 2014 13.788 4.030 29,23% 2015 13.328 4.009 30,08% 2016 12.732 3.544 27,84% Drucksache 21/8813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Quelle: Statistikamt Nord, Gewerbeanzeigenstatistik Hamburg 2011 bis 2016 Im Übrigen siehe Drs. 21/6454. 6. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter aus dem EU-Ausland im Bereich Kleinunternehmen/Start-ups seit 2011 entwickelt? Bitte um Aufschlüsslung nach Jahren und gegenübergestellt den Gesamtzahlen angestellter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Statistikamt verfügt über keine zur Beantwortung der Fragestellung erforderlichen Daten: Aus der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) kann nur die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem EU-Ausland insgesamt dargestellt werden. Eine Aufschlüsselung nach Kleinunternehmen/Startups ist nicht möglich. Zur Beschäftigtenstatistik der BA für Hamburg nach Staatsangehörigkeit siehe https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31966/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/ Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=& pageLocale=de&topicId=746984&year_month=201609&year_month.GROUP= 1&search=Suchen. 7. Wie viele erfolgreiche Vermittlungen von Fachpersonal an Kleinunternehmen /Start-ups hat es durch das HWC seit 2011 gegeben? Bitte nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln. 8. Mit welchen ausländischen Institutionen arbeitet das HWC bei der Vermittlung von Arbeitskräften zusammen? Das HWC führt keine Vermittlung von Arbeitskräften durch, dies ist gesetzliche Aufgabe der Agentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg. In einer zentralen Informationsstelle beraten und qualifizieren die Beschäftigten des Trägers Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Rahmen des ESF- Projektes „Make it in Hamburg!“ seit 2014 ausländische Fachkräfte, mitziehende Lebenspartnerinnen und -partner, Studierende und Absolventen zur Integration in den Hamburger Arbeitsmarkt. Als Beitrag zur Hamburger Strategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs unterstützt das Projekt damit Hamburger Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland. Seit 2015 ist „Make it in Hamburg!“ ein Leistungsbereich des HWC. Die Leistungen ergänzen vorhandene Initiativen und stärken so die umfassende Willkommenskultur in Hamburg. Seit 2015 wurden 403 Fachkräfte beraten und unterstützt (2015: 205, 2016:198), von denen 43 in Beschäftigung oder Ausbildung vermittelt wurden (2015: 26, 2016:17). Anhand der bislang vorliegenden Daten zum längerfristigen Verbleib lässt sich ablesen , dass die Projektteilnahme oft erst nach einiger Zeit messbare Wirkungen erzeugt und Übergänge in Beschäftigung und Ausbildung realisiert werden. Eine differenzierte Erhebung der Vermittlungen nach Unternehmensgröße/-art und Herkunftsländern erfolgt nicht. 9. Wie hoch war das Budget des HWC im Jahr 2016? Wofür wurde das Geld ausgegeben? Welche Budgets (und wofür im Detail) sind für 2017/ 2018 vorgesehen? Siehe Antwort zu 1. Das Budget 2017 ist gleichbleibend. 2018 ist in den Leistungsbereichen 1 und 3 und 4 ein gleichbleibendes Budget geplant, für den Neubürgerservice steht 2017 eine Evaluation und daraus folgend eine gegebenenfalls veränderte Ressourcenzuweisung an. 10. Welche „Qualitätssicherungssysteme“ nach Drs. 20/14264 wurden im HWC umgesetzt? Sowohl im Leistungsbereich Aufenthalts- und Melderecht als auch Neubürgerservice wird die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden mit den Leistungen des HWC in Form einer kurzen freiwilligen Befragung erhoben. Kritische Anregungen werden nach Möglichkeit aufgegriffen. Darüber hinaus wird der Steuerungskreis des HWC regelhaft mit den Leistungszahlen des HWC befasst. Der Projektträger von „Make it in Hamburg !“, die GIZ, verfügt über ein eigenes Qualitäts- und Projektmanagementsystem, in dem alle Projektmitarbeiter geschult sind und kontinuierlich weitergebildet werden. Der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8813 5 Leistungsbereich 4 (Anerkennungsberatung) ist in Trägerschaft des Diakonie- Hilfswerks Hamburg. Dieses wendet ein nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziertes Qualitätsmanagement an. 11. Wurden die „notwendigen räumliche Erweiterungen“ des HWC bereits umgesetzt, um eine bessere Versorgungsqualität zu gewährleisten? Wenn ja, wie hoch waren die tatsächlichen Kosten, die die Stadt Hamburg getragen hat? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Bemühungen, die vier Leistungsbereiche des HWC räumlich möglichst nahe zu bringen (one-stop-shop), um eine umfassende rasche Beratung zu ermöglichen, wurden für die Leistungsbereiche 3 und 4 neue Büroräume in unmittelbarer Nähe zur Handelskammer, dem Standort der Leistungsbereiche 1 und 2, angemietet . In der Handelskammer selbst stehen allen Leistungsbereichen durch Anmietung neuer Räume Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Kosten der BASFI für den Umbau in 2015 lagen bei rund 130.000 Euro. Die Mietkosten der Büroräume für „Make it in Hamburg!“ betragen inklusive Nebenkosten derzeit rund 13.000 Euro p.a. Die Mietkosten für die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (Leistungsbereich 4) sind wie folgt veranschlagt: Alle Angaben in € 2015 2016 2017 2018 Back-Office-Räume (2015 und 2016 Alter Wall 2, seit 1.1.2017 Großer Burstah 25) 23.232,00 23.232,00 29.793,78 29.793,78 Beratungsräume in der Handelskammer 12.740,19 12.740,19 5.500,00 5.500,00 12. Sind alle weiteren Punkte aus der Drs. 20/14264 umgesetzt worden? Wenn nein, warum nicht? Ja, die wesentlichen Punkte der Drs. 20/14264 sind inzwischen umgesetzt. Hierzu gehören die Zusammenlegung der vier Leistungsbereiche in eine kooperative Struktur , die räumliche Zusammenlegung der Beratungsmöglichkeiten, der Aufbau des Neubürgerservices und die Überarbeitung des Welcome Portals. Der Aufbau eines „Lotsenprogramms“ ist mit dem Integrationsbeirat erörtert worden. Bisher gibt es nur Interesse seitens einer französischsprachigen Gruppe. In der Metropolregion wurde das weiterentwickelte HWC vorgestellt, die Mitglieder der Metropolregion zeigten sich an einer Kooperation interessiert. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Hochschulen nimmt das HWC an dem jährlichen Austausch der Hochschulen und den Ausländerdienststellen sowie der Welcome Week der Universität Hamburg für neue ausländische Studierende teil. 13. Welche Maßnahmen führt die HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH durch, um ausländische Fachkräfte, Unternehmensgründer und Investoren nach Hamburg zu holen? Um ausländische Firmen über die Ansiedlungsmöglichkeiten in Hamburg zu informieren , stellt die Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (HWF) ein Internetportal bereit. Hier gibt es Informationen in Deutsch, Englisch, Chinesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch. Zur Identifikation von Ansiedlungskandidaten sowie zur Erstberatung unterhält die HWF in ausgewählten Quellmärkten Repräsentanzbüros. Derzeit gibt es Repräsentanten in Dänemark, Hong Kong, Indien, Mexiko, Schweden, Taiwan und der Türkei. In China ist die HWF am Hamburg Liason Office in Shanghai mit seinen Dependancen in Peking und Guangzhou beteiligt. Darüber hinaus unterstützen die ehrenamtlichen HamburgAmbassadors die HWF im Einzelfall. Zur Direktansprache von identifizierten Ansiedlungskandidaten führt die HWF Akquisitionsreisen durch und nutzt diese für die Organisation von Werbeveranstaltungen beziehungsweise Messebesuchen. Internationale Messen wie zum Beispiel die Hannover Messe oder die CeBit werden zur Unternehmensansprache genutzt. Drucksache 21/8813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Firmen wird folgender Service geboten: • Allgemeine Standortinformationen und -analysen, • Standortauswahl und -besichtigungen, • Betreuung von internationalen Wirtschaftsdelegationen, • Durchführung von Informationsveranstaltungen. Die HWF bietet darüber hinaus allen Unternehmen eine Erstinformation zu • Steuer- und Rechtsfragen, • Unternehmensgründungen, • Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, • Fördermittel- und Finanzierungsfragen, • Suche nach Arbeits- und Fachkräften, • Antrags- und Genehmigungsverfahren, • Zugang zu regionalen, nationalen und internationalen Partnernetzwerken. Bei darüber hinaus gehendem Beratungsbedarf begleitet und vermittelt die HWF ihre Kundinnen und Kunden an weitere Partnerinstitutionen aus dem Fördernetzwerk Hamburg sowie die Rechtsanwalts- beziehungsweise Steuerberatungskammer. Die Standortwerbung der HWF wird flankiert durch internationale Pressearbeit der Hamburg Marketing GmbH. Die HWF beschäftigt sich thematisch mit der Fachkräftesicherung. Hierzu wurde unter anderem das Informationsportal für Fachkräfte www.yojo.de (Young Jobs Hamburg) entwickelt und im Juni des Jahres 2016 gestartet. Auf www.yojo.de finden Interessierte , was die Metropolregion Hamburg zu bieten hat: Jobs, Termine, News, Berufsbilder und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus den Branchen Ernährung, Gesundheitswirtschaft , Erneuerbare Energien, Finanzwirtschaft, IT& Medien, Life Science, Logistik , Luftfahrt, Maritime Wirtschaft und Tourismus in einer lebenswerten Region. Hier wird es künftig auch eine englischsprachige Eingangsseite geben. 14. Welche Erfolge kann die Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung seit 2011 hierbei (Frage 13.) verbuchen? Die HWF erfasst für den Bereich Ansiedlung die Anzahl der Projekte, die hierbei kurzfristig entstandenen Arbeitsplätze. Für die Jahre 2011 bis 2016 waren dies: Neuansiedlungen von 2011 bis 2016: Jahr Anzahl Projekte Arbeitsplätze 2011 71 446 2012 75 466 2013 69 260 2014 61 500 2015 62 309 2016 63 287 15. Wo sieht der Senat Verbesserungspotenzial, um die Hamburger Startup -Szene für ausländische Gründer, Arbeitnehmer und Investoren attraktiver werden zu lassen? Hat der Senat hierzu eine Strategie? Welche Maßnahmen sind 2017 und 2018 hierzu konkret geplant? Welche Budgets sind hierfür vorgesehen? Hamburg hat bereits heute für Unternehmensgründungen und Start-ups sehr gute Rahmenbedingungen, was Infrastruktur, Fachkräfte, Forschung und Entwicklung, Förder- und Beratungsangebote, Marktpotenzial oder Lebensqualität betrifft. Als einer der großen europäischen Logistik- und Luftfahrtstandorte, mit innovativen Branchen wie Erneuerbare Energien oder Life Science sowie Großforschungseinrichtungen wie zum Beispiel DESY, bietet Hamburg für internationale Investoren und Start-ups ein attraktives unternehmerisches Umfeld und hervorragende Investitionsbedingungen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8813 7 Die lebendige Start-up-Szene in Hamburg findet zunehmend international Beachtung. Dazu trägt unter anderem die Präsenz weltweit führender Digital- und Technologie- Unternehmen wie Google, Facebook, Twitter und Dropbox bei, die ihre Deutschlandzentrale in Hamburg haben. Viele ehemalige Start-ups wie Bigpoint, Xing, myTaxi oder Kreditech stehen auch international für Erfolge der Start-up-Metropole Hamburg. Drucksache 21/8813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage Angaben zum Budget für die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (Leistungsbereich 4) Alle Angaben in € Gesamt 2015 2016 2017 2018 Bundesmittel BMAS HSP 1+2 377.038,48 88.539,06 92.085,37 96.126,06 100.287,99 Bundesmittel BMAS HSP 3 424.084,98 0 138.011,68 143.586,65 142.486,65 Landesmittel 1.036.473,52 159.664,53 205.011,31 329.870,42 341.927,26 davon für Personalmittel W.I.R. 348.681,67 10.319,88 53.950,66 133.342,04 151.069,09 Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (Bundesmittel) 399.080,23 72.914,41 79.667,92 116.637,92 129.859,98 Summe 2.585.358,88 331.437,88 568.726,94 819.563,09 865.630,97 abzüglich Personalmittel W.I.R 348.681,67 10.319,88 53.950,66 133.342,04 151.069,09 Summe HWC 2.236.677,21 321.118,00 514.776,28 686.221,05 714.561,88 Angaben zum Personal für die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (Leistungsbereich 4) Alle Angaben in Vollzeitäquivalenten zum jeweils 1.1. 2015 2016 2017 2018 Projektleitung 1,0 1,0 1,0 1,0 Fachberatung 2,5 5,5 7,875 7,875 davon VZÄ für W.I.R. 0,0 1,0 3,0 3,0 davon VZÄ für HWC 2,5 2,5 4,875 4,875 Verwaltung 1,0 1,0 1,8 1,8