BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8816 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 21.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Geplanter Neubau in der Schillingkoppel und Abriss von bestehenden Anwohnergaragen Die Bewohner der Straßen Schillingkoppel, Kählerkoppel und Bauernvogtkoppel wurden vom Bezirksamt Wandsbek mit Datum vom 17. Juli 2015 (zugestellt am 21. Juli 2015) über ein Vorbescheidsverfahren zum Neubau von drei zweigeschossigen Stadthäusern mit insgesamt sechs Wohneinheiten und einer Tiefgarage informiert. Nach einem ersten erfolgreichen Widerspruch der dortigen Anwohner hat die damalige Eigentümerin von dem Vorhaben des Garagenabrisses sowie einer neuen Bebauung der oben genannten Adressen Abstand genommen. Der neue Eigentümer der vier Garagenhöfe und des Grünstreifens möchte nun die Garagen abreißen sowie den Grünstreifen bebauen lassen. Die Garagenhöfe wurden bereits vermessen. Die Mieter des Garagenhofes Bauernvogtkoppel 63 – 67 haben bereits ihre Kündigung erhalten. Die dortige Anwohnerschaft besteht aus langjährig vor Ort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern und jungen Familien. Gemeinsam wurde am 13.04.2017 mit 240 Unterschriften erneut Widerspruch gegen die Bebauung und den Garagenabriss beim Bezirksamt Wandsbek eingelegt. Weiterhin ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht klar, wie sich durch die Planungen der Nachverdichtung die sowieso äußerst schwierige Parksituation in diesem Bereich entwickeln soll. Die umliegenden Straßen der oben genannten Adressen sind verkehrstechnisch bereits voll ausgelastet. Die Menschen sind also auf ihre bestehenden Garagenhöfe angewiesen. Erneut fällt der rot-grüne Senat durch eine nicht vorhandene Bürgerbeteiligung sowie durch eine mangelhafte Informationspolitik auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Einwendungen sind bisher insgesamt gegen das Bebauungsvorhaben bei der zuständigen Behörde eingegangen und wogegen richten sich diese jeweils genau? Es sind eine schriftliche Einwendung mit 240 Unterschriften aus der Siedlungsgemeinschaft und drei Schreiben von Nachbarn eingegangen. Die Einwendungen richten sich gegen folgende Sachverhalte: - Verlust des Gewohnheitsrechts - Rückbau der Garagen und Neubau von Wohngebäuden Drucksache 21/8816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Verlust der Spielplatzfläche - Überlastung des vorhandenen Sielsystems bei zusätzlicher Neubebauung - Verletzung des Rücksichtnahmegebotes - Zwei Vollgeschosse - Unzumutbare Verhältnisse während der Bauphase, große Baufahrzeuge in engen Zufahrten und Gefahr der Beschädigung von Bausubstanz und Siel - Fällen von zahlreichen Bäumen 2. Inzwischen liegen Pläne für die Schillingkoppel 14 und die Bauernvogtkoppel 63 – 67 vor. Nicht allerdings für die Bauernvogtkoppel 33 – 37 und die Kählerkoppel. Gibt es dort inzwischen ebenfalls genehmigte Vorbescheide? Wenn ja, wie sehen diese aus? 3. Wann werden die baurechtlichen Verfahren und die damit verbundene Prüfung abgeschlossen sein? Der vorliegende Bauantrag für Bauernvogtkoppel 63 – 67 ruht zurzeit auf Wunsch des Bauherrn. Der Vorscheid für das Grundstück Schillingkoppel 14 zum Neubau von drei zweigeschossigen Stadthäusern mit insgesamt 6 WE und einer Tiefgarage wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Im Übrigen: nein. 4. 1955 wurde dem Bau der Reihenhaussiedlung nur mit der Auflage zugestimmt , dass die betreffenden Garagen gebaut werden. Diese Auflage besitzt heute noch Gültigkeit (vergleiche Drs. 21/1561, Frage 5.). Inwieweit wird den seit langen Jahren vor Ort wohnenden Menschen ein neuer Garagenplatz garantiert? Ob weiterhin ein Garagenplatz gemäß Teilungsbescheid von 1955 garantiert bleibt, wird zurzeit rechtlich geprüft. 5. Welche Baugenehmigungen gibt es zurzeit für die Flurstücke 4518 und 3263? Wo und in welcher Form wird der zu erhaltene Spielplatz wieder aufgebaut? Zurzeit gibt es keine Baugenehmigungen für die Flurstücke 3263 und 4518. Über die zukünftige Nutzung der Spielplatzfläche wird entschieden, wenn ein Antrag diesbezüglich vorliegt. 6. Wie viele der Bäume auf dem betreffenden Grundstück sind schützenswert ? Dürften diese Bäume im Zuge der geplanten Neubebauung gefällt werden? Wann ist die von der Behörde angesprochene Prüfung einer Fällgenehmigung abgeschlossen (vergleiche Drs. 21/1561, Frage 7.)? Wenn gefällt werden darf, warum wurde das Fällen dieser und/oder ähnlicher Bäume anderen Anwohnern zuvor untersagt? Ein aktueller Fällantrag liegt dem zuständigen Bezirksamt nicht vor. Daher entfällt eine Bescheidung über etwaig notwendige Fällungen. Eine verbindliche Prüfung könnte im Rahmen eines Bauantragsverfahrens erfolgen. Die Bescheidung über eine Baumfällung ist immer eine Einzelfallprüfung, bei der alle fallbezogenen Sachverhalte berücksichtigt werden. Pauschale Aussagen über eventuell versagte Ausnahmegenehmigungen in der Umgebung sind daher nicht möglich. 7. Wie schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die Abwasser- und Grundwasserproblematik vor Ort ein? Wie steht es um das jetzt bereits stark belastete Sielsystem im Falle von Bauarbeiten? In den Straßen Schillingkoppel, Kählerkoppel und Bauernvogtkoppel (nördlich Schillingkoppel ) sind öffentliche Schmutz- und Regenwassersiele vorhanden. Hinsichtlich einer temporären Einleitung von Baugrubenwasser liegen aktuell keine Anträge vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8816 3 Konkrete Anfragen aktueller Baumaßnahmen hinsichtlich der Einleitung von Niederschlagswasser oder Anträge auf Herstellung, Umbau oder Wiederinbetriebnahme von Regenwasser-Hausanschlüssen liegen ebenfalls nicht vor. Daher kann keine Einschätzung vorgenommen werden.