BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8818 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 21.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (XXIX) – Was kostet die nutzlose Kreislaufbaggerei den Steuerzahler? Die Gesamtkosten für die Wassertiefenhaltung im Hamburger Hafen beliefen sich im Jahr 2016 auf eine Rekordsumme von 99,1 Millionen Euro. Das ist bislang der höchste Stand. Im Jahr 2016 waren es bereits 85 Millionen Euro. Der Senat sucht nun nach Alternativlösungen und hat sich Ende Februar 2017 an das Bundeswirtschaftsministerium und das Umweltbundesamt gewandt. Möglich sei aus Sicht des Senats nun, dass Flächen innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee identifiziert werden, zu denen Sedimente aus dem Hamburger Hafen verbracht werden könnten. Bisher hatte der Senat diese bekannte Möglichkeit nicht in Betracht gezogen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie hoch sind die Baggermengen in 2017, die von der Fahrrinne vor dem Kraftwerk Wedel und dann im Umfeld der Verklappungsstelle vor Neßsand, bis zu 2 Kilometern elbauf- und elbabwärts, verbracht worden sind? Inwieweit wurden diese Baggerungen mit welchen Baggern im Amtsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Hamburg durchgeführt (bitte die Daten der Baggerungen angeben)? 2. Welche Kosten sind bisher in 2017 dafür entstanden, dass die Baggermengen von Frage 1. von dem Hamburger Gebiet vor dem Kraftwerk Wedel ins Umfeld der Verklappungsstelle, bis zu 2 Kilometern elbaufund elbabwärts, verbracht worden sind? Die Fahrrinne vor dem Kraftwerk Wedel liegt im originären Zuständigkeitsbereich des Bundes. 3. Wie viele Kosten wurden durch die Verbringung bei Neßsand und die damit verbundene Kreislaufbaggerei in 2017 ausgelöst und mussten von Seiten Freien und Hansestadt Hamburg aufgewendet werden? Der Anteil von Sedimenten, die mehrfach gebaggert werden müssen, weil sie mit dem Flutstrom von der Klappstelle zurück in Unterhaltungsbereiche transportiert wurden, kann nicht beziffert werden, da die umgelagerten Sedimente nicht von den übrigen Sedimenten zu unterscheiden sind. 4. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen von Hamburg mit dem Bund zum Thema Verbringung in die Ausschließliche Wirtschaftszone? Es gibt keine Verhandlungen mit dem Bund. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. Drucksache 21/8818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Seit wann hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde beziehungsweise die HPA mit dem Thema Verbringung in die Ausschließliche Wirtschaftszone beschäftigt und gegebenenfalls erste Prüfungen erstellt (bitte begründen)? Wann gab es hierzu jeweils welchen Sachstand? Die betreffende Option wurde auf Basis der Diskussion im Rahmen des Dialogforums Strombau und Sedimentmanagement (FOSUST) in den Jahren 2014/2015 als eine von sieben möglichen Verbringoptionen für Hamburger Baggergut bewertet (siehe http://www.dialogforum-tideelbe.de). Die Prüfung einer konkreten Verbringstelle innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist bisher nicht erfolgt. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 6. Warum hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde erst Ende Februar 2017 an das Bundeswirtschaftsministerium und das Umweltbundesamt gewandt (bitte den Brief gegebenenfalls beifügen und genau erläutern, was dazu geführt hat)? In welchem Zeitraum erwartet der Senat eine Rückmeldung des Bundes? Gab es schon in den Jahren zuvor ähnliche Briefe? Wenn ja, wann und wie viele? Im Zuge der ständigen Bestrebungen um Optimierung der Wassertiefenunterhaltung haben sich die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Behörde für Umwelt und Energie am Ende des Jahres 2016 gemeinsam an die zuständigen Bundesministerien gewandt und darüber informiert, dass eine Prüfung der Verbringung von Baggergut in die AWZ als potenzielle Alternative zur Verbringung bei Tonne E3 vorgenommen werden soll und um Unterstützung gebeten. Das Umweltbundesamt wurde nicht angeschrieben, da es eine nachgelagerte Behörde des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur haben im April des Jahres 2017 geantwortet und auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit verwiesen. Beide Ministerien können das Hamburger Anliegen nachvollziehen, alternative Verbringoptionen für Sedimente zu prüfen. Zuvor gab es keine ähnlichen Briefe. Eine Antwort des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit steht noch aus. Im Übrigen sieht der Senat grundsätzlich davon ab, im Zusammenhang mit Schriftlichen Kleinen und Großen Anfragen Akten oder Teile von Akten vorzulegen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich, die gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden ist, die hier nicht vorliegen. 7. Inwieweit zieht nun der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde küstennahe Flächen innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone in Betracht, zu denen Hafenschlick aus Hamburg verbracht werden könnte ? Wurden dazu bereits Gespräche mit anderen Bundesländern geführt? Wenn ja, wann, wer war daran beteiligt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Küstennahe Flächen innerhalb der AWZ werden grundsätzlich als alternative Verbringoption in der Nordsee in Betracht gezogen. Konkrete Gespräche mit den Ländern hat es hierzu bislang nicht gegeben, da zunächst die fachliche Vorbereitung erfolgen soll. 8. Wie ist der aktuelle Stand zur Anschaffung eigener Schlickbagger? Das ist ein Teil von Überlegungen, die noch nicht abgeschlossen sind.