BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8819 21. Wahlperiode 28.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Jens Meyer (FDP) vom 21.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Elbphilharmonie – Langfristige Aktivierung des Konzerthauses (II) Nach der feierlichen Eröffnung und den erfolgreichen Anfängen der ersten Spielzeit der Elbphilharmonie ist es wichtig, dass das Konzerthaus auch langfristig aktiviert und bespielt wird. Der Senat lobt sich selbst für hohe Besucherzahlen, hat allerdings nach wie vor kein Konzept für die internationale Vermarktung und langfristige Bespielung des Hauses erstellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Maßnahmen sind geplant, um eine langfristige Aktivierung und Bespielung der Elbphilharmonie zu gewährleisten? Siehe Drs. 21/2839. Die Bürgerschaft hat die Ausführungen zum Spielbetriebskonzept am 31. März 2016 zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Änderungen im Haushaltsplan 2016/2017 beschlossen. 2. Welche Behörde und welche Stelle sind für die langfristige Bespielung und Konzeptionierung der Elbphilharmonie zuständig? Sind Änderungen an der Projektstruktur geplant? Die Behörde für Kultur und Medien, im Übrigen siehe Drs. 21/2839. Eine Änderung ist nicht vorgesehen. 3. Welche Stelle plant die mittelfristige und langfristige Zielsetzung für das Konzerthaus? Welche Ziele sind für die regionale und welche für die internationale Vermarktung definiert? Wie hoch ist der Grad der Zielerfüllung nach 100 Tagen? Siehe Antwort zu 2. Das Kommunikationskonzept der Elbphilharmonie sieht eine intensivierte Eröffnungskommunikation bis zum Juli 2017 vor, zu den Zielen siehe Drs. 21/2839. Zur operativen Umsetzung dieser Ziele hat die zuständige Behörde quantitativ messbare Zielgrößen definiert, die die Bereiche Public Relations, Social Media, Media und Vertrieb erfassen. Eine abschließende Auswertung der Zielerreichung erfolgt zum Kampagnenende. Derzeit sind die Ziele im Bereich Public Relations übererfüllt , im Bereich Social Media konnten auf allen Kanälen sehr hohe Zuwächse erzielt werden und bis zum Abschluss der Kampagne werden die Ziele bei Facebook und Instagram voraussichtlich erreicht. Im Bereich Media ist das Ziel erfüllt. Im Vertrieb ist die Zielgröße zu 100 Prozent erreicht. 4. Wie werden die übergeordneten Interessen der Stadt bei den oben genannten Planungen berücksichtigt? Wer beziehungsweise welche zuständige Stelle definiert diese und in welcher konkreten Form sind diese verfasst? Die übergeordneten Interessen der Stadt werden nach den für alle städtischen Unternehmen geltenden Grundsätzen berücksichtigt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Drucksache 21/8819 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Stellen innerhalb der Verwaltung und der öffentlichen Unternehmen haben Zugriff auf Kartenkontingente innerhalb der Elbphilharmonie ? Mit jeweils welchem Vorlauf? Keine. 6. Wie viele Kontingente stehen für die unter 5. genannten Zugriffsrechte zur Verfügung? Entfällt.