BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8826 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 24.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche Auswirkung hat eine Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung auf 30 Jahre auf den Bau von Sozialwohnungen? Senatorin Dr. Stapelfeldt sagte am 13.04.2017 im Interview „Bauen wie vor 100 Jahren“ in der „Hamburger Morgenpost“, ihr Ziel sei es, die Mietpreisund Belegungsbindung für den Sozialwohnungsbau von 15 auf 30 Jahre zu verlängern. Geprüft werden muss, welche Auswirkungen eine solche verbindliche Verlängerung auf die Wohnungsbautätigkeit hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) – wie folgt: 1. Warum möchte die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Mietpreis - und Belegungsbindung von 15 auf 30 Jahre im sozialen Wohnungsbau verbindlich verlängern? 2. Warum soll der derzeitige optionale Laufzeitansatz von 15, 20 oder 30 Jahren abgeschafft werden? 3. Sieht die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bei einer verbindlichen Verlängerung auf 30 Jahre Probleme für die Attraktivität der Programme im Allgemeinen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 4. Sieht die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bei einer verbindlichen Verlängerung auf 30 Jahre Probleme für die Attraktivität der Programme in Bezug auf höhere Umweltstandards wie zum Beispiel IFB Niedrigstenergiehaus oder IFB Passivhaus? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 5. Für wie viele Wohneinheiten wurden IFB-Mittel für den Mietwohnungsneubau für 2016 bewilligt? Im Jahr 2016 hat die IFB Förderungen für 2.290 Wohneinheiten im Mietwohnungsneubau bewilligt. Hinzu kamen 1.017 Einheiten für Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen. 6. Wie verteilten sich 2016 die prozentualen Anteile der Wohneinheiten im Mietwohnungsneubau auf städtische Wohnungsunternehmen, Bauge- Drucksache 21/8826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nossenschaften, Kapitalgesellschaften, Vereine und Stiftungen, Private, Personenhandelsgesellschaften und Sonstige? Bitte als Tabelle in Prozenten angeben. Anteil Bewilligungen 2016 (Wohnungen) SAGA 34% Genossenschaften 34% Kapitalgesellschaften 6% Vereine und Stiftungen 6% Privatpersonen 5% Personenhandelsgesellschaften 12% Sonstige 3% Quelle: IFB 7. Welche prozentualen Anteile an Wohneinheiten im Mietwohnungsneubau wurden 2016 bewilligt, die eine besonders energiesparende Bauweise haben, die über die geforderten IFB Mindeststandards hinausgehen ? Bitte nach Energie-Standard gesondert auflisten. Anteil Bewilligungen 2016 (Wohnungen) Niedrigstenergie-Haus 3% IFB-Effizienzhaus 40 14% Effizienzhaus 55 26% Effizienzhaus 70 28% Quelle: IFB 8. Sieht die IFB die Gefahr, dass eine Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung für den sozialen Wohnungsbau von 15 auf verbindlich 30 Jahre zu einer geringeren Abnahme der Fördermittel für besonders energiesparende Bauweisen führen wird? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 1. bis 4. 9. Wann und mit welchen wohnungswirtschaftlichen Verbänden wurde mit welchen Ergebnissen über die Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung für den sozialen Wohnungsbau von 15 auf 30 Jahre gesprochen? Es haben zwei Gespräche mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden des Bündnisses für das Wohnen in diesem Jahr stattgefunden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4.