BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8827 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 24.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Durch Anscheinswaffen ausgelöste Polizeieinsätze Wie einem Medienbericht aus dem „Hamburger Abendblatt“ vom 15.03.2017 zu entnehmen war, kam es in einer Wohnung in Billstedt zu einem Polizeieinsatz unter Mithilfe des Mobilen Einsatzkommandos. Auslöser dieses Vorfalles waren dem Bericht zufolge zwei Heranwachsende im Alter von 17 und 18 Jahren, die auf dem zur Wohnung gehörigen Balkon mit Luftdruckwaffen, sogenannten Gotcha-Waffen, hantierten. Da diese Waffen echten Gewehren, zumindest aus der Ferne, täuschend ähnlich sehen, hatten Nachbarn die Polizei verständigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele vergleichbare Vorfälle mit Anscheinswaffen hat es in den Jahren 2014 – 2017 in Hamburg gegeben? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. Für die Beantwortung der Frage wäre eine händische Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums an den für die einschlägigen Delikte zuständigen Polizeidienststellen erforderlich. Die Auswertung mehrerer Hunderttausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Ging im genannten Fall, abgesehen vom Hantieren mit Anscheinswaffen , eine konkrete Bedrohung von den beteiligten Personen aus? Vorausschickend, dass zum Einsatzzeitpunkt von einem Umgang mit Waffen ausgegangen werden musste, ging eine konkrete Bedrohung von den Personen nicht aus. 3. Wie bewertet der Senat das Schießen mit Farbgeschossen auf Polizisten ? Ein solcher Vorgang führt zu strafrechtlichen Ermittlungen. 4. Welche Folgen ergeben sich aus dem Vorfall für die beiden beteiligten Heranwachsenden? Die Polizei hat gegen die beteiligten Personen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. 5. Werden die Kosten des Polizeieinsatzes in diesem Fall teilweise oder ganz weiter belastet? Eine Entscheidung im Sinne der Fragestellung wird erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens erfolgen.