BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8828 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Deniz Celik (DIE LINKE) vom 24.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Erste Hilfe als Bestandteil des Lehrplans an Hamburger Schulen Aktuellen Studien zufolge zur Fähigkeit und Bereitschaft der Bevölkerung in Notfällen Erste Hilfe für ihre Mitmenschen leisten zu können/wollen, betragen diese in der Bundesrepublik Deutschland mit gerade einmal 16 Prozent einen erschreckend niedrigen Wert. In unseren skandinavischen Nachbarländern hingegen bewegt sich der Prozentsatz aktiv geleisteter Erster Hilfe innerhalb der Bevölkerung bei etwa 60 Prozent (vergleiche: „ASB Magazin“, Ausgabe 01/2015, Seite 4 fortfolgende). Experten/-innen machen für die sichere Anwendung von Erst-Hilfe-Techniken bei Laien sowohl die frühzeitige regelmäßige Übung wie auch die fortlaufende Vermittlung von entsprechendem Grundwissen in Nothilfesituationen maßgeblich verantwortlich. Insbesondere die Tatsache, dass Erste Hilfe etwa in Dänemark, Schweden und Norwegen seit Jahren zum festen Bestandteil des schulischen und teils sogar bereits vorschulischen Lernens gehört, wird dabei als enorm bedeutsam für die sichere, selbstbewusste wie selbstverständliche Bereitschaft und Befähigung zur aktiven Leistung gesundheits- beziehungsweise lebensrettender Maßnahmen im alltäglichen Leben betont, weshalb sich Rettungsorganisationen und Intensivmediziner/-innen hierzulande seit Langem dafür aussprechen, die Erste Hilfe in die schulischen Pflichtlehrpläne aufzunehmen (vergleiche unter anderem http://www.swr.de/swraktuell/rp/erste-hilfe-alsschulfach -leben-retten-lernen/-/id=1682/did=18244162/nid=1682/1tvmlcm/). Angesichts der hohen Bedeutung solcher möglichst frühzeitig zu vermittelnden Fähigkeiten stellt sich die Frage nach deren Vermittlung und Verankerung an den staatlichen Schulen in Hamburg. Wir fragen den Senat: Die schulische Gesundheitsförderung an Hamburger Schulen orientiert sich am Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. November 2012 „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule (siehe https://www.kmk.org/ fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2012/2012_11_15- Gesundheitsempfehlung.pdf). Zu den dort aufgeführten Themen und Handlungsfeldern zählen die Sicherheitsförderung und der Unfallschutz. Als relevante Unterstützungs - und Beratungssysteme werden Einrichtungen der Ersten Hilfe, Unfallkassen der Länder sowie die Angebote der DGUV und Arbeitsschutzbehörden der Länder benannt. Vorgaben für das in Hamburg fächerübergreifend in allen Jahrgangsstufen und Schulformen zu bearbeitende Aufgabengebiet Gesundheitsförderung finden sich Drucksache 21/8828 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 in den entsprechenden Bildungs- und Rahmenplänen (siehe http://www.hamburg.de/ bildungsplaene/). Dort ist festgehalten, dass Schülerinnen und Schüler Kompetenzen zum Thema „Erste Hilfe“ erwerben sollen. Im Rahmen der selbstverantworteten Schule entscheidet die Einzelschule, wie sie diese Vorgaben umsetzt und inwieweit sie außerschulische Kooperationspartner einbindet. Dabei geht es sowohl um die Aneignung theoretischen Wissens, beispielsweise in den naturwissenschaftlich-technischen Fächern, als auch um praktisches Üben, beispielsweise im Sportunterricht und im Nachmittagsangebot der Kooperationspartner im Rahmen des Ganztages. Die zuständige Behörde erfasst die Vorgehensweise der einzelnen Schulen nicht zentral. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Findet die Vermittlung theoretischer Grundlagen der Ersten Hilfe und des richtigen Verhaltens in Gefahren- beziehungsweise Nothilfesituationen in den Lehrplänen der staatlichen Schulformen Hamburgs gegenwärtig (Stand April 2017) statt? Wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang pro Schuljahr, mit welcher Regelmäßigkeit und in welchen Jahrgangsstufen? (Bitte für jede Schulform gesondert darstellen.) a. Wenn nein, aus welchen fachlichen und sachlichen Gründen nicht? (Bitte Stellung nehmen.) 2. Insofern Frage 1. positiv beantwortet wurde: Welche genauen Inhalte werden dabei nach welcher Systematik in welchen Klassenstufen vermittelt ? (Bitte jeweils nach Schulformen getrennt erläutern.) Ja, siehe Vorbemerkung. In der Gesundheitsförderung sollen Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erwerben , die den curricularen Vorgaben der jeweiligen Jahrgangsstufen zu entnehmen sind. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen: Grundschule bis Ende der Jahrgangsstufe 4, siehe Bildungsplan für die Grundschule, Seite 17 folgende: http://li.hamburg.de/contentblob/4492054/f018bd4f8df903bd0897c3fb29e41f88/data/p df-bildungsplan-gesundheitsfoerderung-gs.pdf. Stadtteilschulen und Gymnasien bis zum mittleren Schulabschluss beziehungsweise bis Ende Jahrgangsstufe 10, siehe Bildungsplan für die Stadtteilschule, Seite 21 folgende : http://li.hamburg.de/contentblob/4492060/07427482a9f81e106533ad6645571b49/ data/pdf-bildungsplan-gesundheitsfoerderung-sts.pdf und Bildungsplan für das Gymnasium , Seite 19 folgende: http://li.hamburg.de/contentblob/4492062/d16ff66ccb8ece43089a5cff771378a4/data/ pdf-bildungsplan-gesundheitsfoerderung-gymn-sek-1.pdf. Gymnasiale Oberstufe siehe Bildungsplan für die gymnasiale Oberstufe, Seite 13 folgende: http://li.hamburg.de/contentblob/4492068/aa328080d6c59a9da9f7260d652dfec3/data/ pdf-bildungsplan-gesundheitsfoerderung-gymn-oberstufe.pdf). Für die Erste Hilfe wichtige theoretische Grundlagen werden vor allem im naturwissenschaftlich -technischen Unterricht erarbeitet (siehe http://www.hamburg.de/bildungsplaene/): Rahmenplan Naturwissenschaften/Technik Stadtteilschule, bis Ende der Jahrgangsstufe 6: Die Schülerinnen und Schüler nennen die Atmungsorgane und messen die Atemfrequenz und untersuchen deren Veränderung bei körperlicher Belastung. Rahmenplan Naturwissenschaften/Technik Gymnasium, bis Ende der Jahrgangsstufe 6: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8828 3 Die Schülerinnen und Schüler nennen die Atmungsorgane, Sauerstoff und Kohlenstoffdioxid als Bestandteile der Luft und beschreiben ihre Funktion bei der Atmung. Rahmenplan Biologie Stadtteilschule, bis Ende der Jahrgangsstufe 8 mit Blick auf den Übergang in die Studienstufe: Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bestandteile des Blutes und deren Aufgaben, den Blutkreislauf, das Herz-Kreislauf-System beim Menschen sowie den Aufbau des Herzens mithilfe von Modellen. Sie erläutern die Arbeitsweise des Herzens und messen Puls und Blutdruck. Anforderungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss: Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Bau und die Funktion des Herz- Kreislauf-Systems des Menschen und wenden Modelle zur Verdeutlichung der Herzfunktion an. Anforderungen für den mittleren Schulabschluss: Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Zusammenhang zwischen Bau und Funktion der Gefäße (Arterien-, Muskelpumpe) und die die Arbeitsweise des Herzens. Sie beschreiben den Blutkreislauf als geschlossenes System am Beispiel des Menschen und den Aufbau des Herzens mithilfe von Modellen. Sie stellen den Blutkreislauf dar und unterscheiden dabei Venen, Arterien und Kapillaren und messen Puls und Blutdruck . Rahmenplan Biologie Gymnasium, bis Ende der Jahrgangsstufe 8 mit Blick auf den Übergang in die Studienstufe: Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Blutkreislauf als geschlossenes System am Beispiel des Menschen und den Aufbau des Herzens mithilfe von Modellen. Sie stellen den Blutkreislauf dar und unterscheiden dabei Venen, Arterien und Kapillaren sowie messen Puls und Blutdruck. Die Bildungs- und Rahmenpläne Sport greifen den Aspekt „Risiko und Wagnis“ auf. So ist beispielsweise im Kompetenzbereich „Erkunden und Wagen“ festgehalten, dass Schülerinnen und Schüler Sicherheitsvorkehrungen erlernen, um Verletzungsrisiken und Gefahren für sich und andere zu verhindern (siehe beispielsweise Stadtteilschulen , Seite 16: http://www.hamburg.de/contentblob/2372710/ae306f1f4b58f9a0ac8c8cb9c0ea2d5b/ data/sport-sts.pdf). a. Durch welche schulischen und/oder externen Lehrkräfte mit welcher fachspezifischen Qualifikation werden diese Inhalte dabei vermittelt? (Bitte Profession, Einrichtungszugehörigkeit und Qualifikation erläutern .) Die Unterweisungen in Erster Hilfe werden an Hamburgs Schulen durch Lehrkräfte der Schule (ausgebildete Ersthelferinnen beziehungsweise -helfer) und durch Ausbilder der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst und Johanniter-Unfall-Hilfe geleistet. Auch die an einigen Schulen vorhandenen Betreuungslehrkräfte der Schulsanitätsdienste werden eingesetzt. Einige Schulen kooperieren mit Krankenhäusern, um die Expertise von Medizinstudentinnen und -studenten sowie Ärztinnen und Ärzten zu nutzen. b. Wie werden die erworbenen Lern- beziehungsweise Wissensstände überprüft und gibt es Noten oder Abschlusszertifikate für die teilnehmenden Schüler/-innen? (Bitte erläutern.) Die Bildungspläne geben „Mindestanforderungen“ in den Kategorien „Erkennen“, „Bewerten “ und „Handeln“ vor. Dies ist Grundlage für entsprechende mündliche und schriftliche Leistungsnachweise im Unterricht. Dieses wird in den entsprechenden Bildungs- und Rahmenplänen unter „Leistungsbewertung und schriftliche Lernerfolgskontrollen “ näher ausgeführt (siehe für die Aufgabengebiete Seite 8 fortfolgende: http://www.hamburg.de/contentblob/2373350/08fc901a414ca9ab870e8b7c7487d62e/ data/aufgabengebiete-gym-seki.pdf). Die Schulsanitätsdienste der Schulen treten Drucksache 21/8828 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 einmal im Jahr in einem Wettbewerb gegeneinander an; die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erhalten für ihre Leistungen ein Feed-Back und gegebenenfalls Urkunden. 3. Sind Vermittlungen theoretischer Grundlagen der Ersten Hilfe und des richtigen Verhaltens in Gefahren- beziehungsweise Notfallsituationen gegenwärtig (Stand April 2017) Teil des schulischen Ganztags- beziehungsweise fakultative Angebote an die Schüler-/-innenschaft an den staatlichen Schulformen in Hamburg? Wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang pro Schuljahr, mit welcher Regelmäßigkeit und in welchen Jahrgangsstufen? (Bitte für jede Schulform gesondert darstellen.) 4. In welcher Weise werden theoretische Grundlagen der Ersten Hilfe und des richtigen Verhaltens in Gefahren- beziehungsweise Nothilfesituationen an den staatlichen Schulformen ansonsten regelhaft pro Schuljahr vermittelt beziehungsweise wie werden die Schüler/-innen über diese Thematik aufgeklärt und informiert? (Bitte pro Schulform gesondert erläutern.) 5. Welche Richtlinien beziehungsweise Rahmenvorgaben existieren an den staatlichen Schulen Hamburgs hinsichtlich der regelhaften Übung in beziehungsweise der allgemeinen Vermittlung von theoretischen Grundlagen der Ersten Hilfe und des richtigen Verhaltens in Gefahren- beziehungsweise Nothilfesituationen an die Schüler-/-innenschaft? (Bitte benennen, erläutern und als Datei anfügen.) An vielen Hamburger Schulen sind Schulsanitätsdienste eingerichtet, deren Schülerinnen und Schüler nach den Ausbildungsrichtlinien für Schulsanitätsdienste ausgebildet und fortgebildet werden. Die theoretischen Grundlagen der Ersten Hilfe werden in den Erste-Hilfe-Kursen zusammen mit den praktischen Anwendungen der Ersten Hilfe vermittelt (siehe Rettungskette http://www.hamburg.de/contentblob/70340/d373ba87285c9a3e9e9ae00f473de6d8/ data/bbs-gs-rettungskette.pdf). Im Übrigen siehe Drs. 21/1435 und Vorbemerkung. 6. Wie genau werden Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Hamburg in Bezug auf die theoretischen Grundlagen der Ersten Hilfe und des richtigen Verhaltens in Gefahren- beziehungsweise Nothilfesituationen geschult, fortgebildet und befähigt? (Bitte Verfahren, zeitlichen Umfang und Regelmäßigkeit erläutern.) a. Durch welche Personen, welcher Einrichtungen mit welcher spezifischen Qualifikation erfolgen diese Schulungen beziehungsweise Unterweisungen dabei? (Bitte erläutern.) b. Wie genau erfolgt diese Schulung der Lehrkräfte hinsichtlich der Vermittlung dieses Wissens an Schüler/-innen? (Bitte erläutern.) Die Richtlinie „Erste Hilfe an staatlichen Schulen“ vom 1. August 2010 (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/69554/f3ebd20f548ca0762c6f7901bffa5dbf/data/ bbs-vo-richtl-erst-hilfe-04-06.pdf) regelt die Schulung von Lehrkräften in Erster Hilfe. Die Unfallkasse Nord (siehe https://www.uk-nord.de/de/unfallkasse-nord/praeventionund -arbeitsschutz/erste-hilfe.html) finanziert die Schulung und Fortbildung - „für Lehrkräfte des Faches Sport, der technisch-naturwissenschaftlichen Fächer und der praktischen Ausbildung in beruflichen Schulen, - für Lehrkräfte, die Klassenfahrten, Ausflüge, Besichtigungen et cetera durchführen, und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8828 5 - für Schulverwaltungskräfte und sonstige an der Schule tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ (siehe Richtlinie „Erste Hilfe an staatlichen Schulen“ vom 1. August 2010, Absatz 1b). Dieser Personenkreis ist verpflichtet, „alle vier Jahre an Lehrgängen „Lebensrettende Sofortmaßnahmen Schulen“ teil[zu]nehmen, die auf die spezifischen Bedingungen an Schulen ausgerichtet sind und drei Doppelstunden umfassen“ (siehe Richtlinie „Erste Hilfe an staatlichen Schulen“ vom 1. August 2010, Absatz 1b). Diese Lehrgänge „Lebensrettende Sofortmaßnahmen Schulen“ werden von den vier Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst und Johanniter -Unfall-Hilfe und nach den Vorgaben der Unfallkasse Nord durchgeführt: Erste- Hilfe-Grundausbildung/Erste-Hilfe-Fortbildung/Kursus „Lebensrettende Sofortmaßnahmen an Schulen“. Die Unterweiser/-innen sind qualifizierte Ausbilder, in der Regel Sanitäter und Rettungssanitäter, mindestens Sanitätshelfer. Als Beispiel für die Standards der Erste-Hilfe-Unterweisungen dienen die „Mindeststandards Schularbeit“ des Jugendrotkreuz/Deutschen Roten Kreuzes (siehe http://jugendrotkreuz.de/ fileadmin/user_upload/07-Service/02-Materialien/03-Schularbeit/Schulsanitaetsdienst/ Mindeststandards_Schularbeit.pdf). Grundsätzlich erhalten Lehrkräfte in Beratungen und Fortbildungen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hinweise für die Unterrichtspraxis. Im Übrigen siehe Drs. 21/1435. 7. Findet die Vermittlung praktischer Anwendungen der Ersten Hilfe und des richtigen Verhaltens in Gefahren- beziehungsweise Nothilfesituationen in den Lehrplänen der staatlichen Schulformen Hamburgs gegenwärtig (Stand April 2017) satt? Wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang pro Schuljahr, mit welcher Regelmäßigkeit und in welchen Jahrgangsstufen? (Bitte für jede Schulform gesondert darstellen.) a. Wenn nein, aus welchen fachlichen und sachlichen Gründen nicht? (Bitte Stellung nehmen.) 8. Insofern Frage 7. positiv beantwortet wurde: Welche genauen Inhalte werden dabei nach welcher Systematik in welchen Klassenstufen vermittelt ? (Bitte jeweils nach Schulformen getrennt erläutern.) Siehe Vorbemerkung. a. Durch welche schulischen und/oder externen Lehrkräfte mit welcher spezifischen Qualifikation werden diese Inhalte dabei vermittelt? (Bitte Profession, Einrichtungszugehörigkeit und Qualifikation erläutern .) Siehe Antwort zu 6. a. und b. b. Wie werden die erworbenen Fähigkeiten überprüft und gibt es Noten oder Abschlusszertifikate für die teilnehmenden Schüler/-innen? (Bitte erläutern.) Siehe Antwort zu 2. Zur Leistungsbewertung siehe Ausführungen in den Bildungsplänen . 9. Sind Vermittlungen praktischer Anwendungen der Ersten Hilfe und des richtigen Verhaltens in Gefahren- beziehungsweise Notfallsituationen gegenwärtig (Stand April 2017) Teil des schulischen Ganztags- beziehungsweise fakultative Angebote an die Schüler-/-innenschaft an den staatlichen Schulformen in Hamburg? Wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang pro Schuljahr, mit welcher Regelmäßigkeit und in welchen Jahrgangsstufen? (Bitte für jede Schulform gesondert darstellen.) 10. In welcher Weise werden praktische Anwendungen der Ersten Hilfe und des richtigen Verhaltens in Gefahren- beziehungsweise Nothilfesituatio- Drucksache 21/8828 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 nen an den staatlichen Schulformen ansonsten regelhaft pro Schuljahr vermittelt beziehungsweise wie werden die Schüler/-innen in diesen Fähigkeiten unterwiesen beziehungsweise über diese informiert? (Bitte pro Schulform gesondert erläutern.) 11. Welche Richtlinien beziehungsweise Rahmenvorgaben existieren an den staatlichen Schulen Hamburgs hinsichtlich der regelhaften Übung in beziehungsweise der allgemeinen Vermittlung von praktischen Anwendungen der Ersten Hilfe und des richtigen Verhaltens in Gefahrenbeziehungsweise Nothilfesituationen an die Schüler-/-innenschaft? (Bitte benennen, erläutern und als Datei anfügen.) 12. Wie genau werden Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Hamburg in Bezug auf die praktischen Anwendungen der Ersten Hilfe und des richtigen Verhaltens in Gefahren- beziehungsweise Nothilfesituationen geschult, fortgebildet und befähigt? (Bitte Verfahren, zeitlichen Umfang und Regelmäßigkeit erläutern.) a. Durch welche Personen, welcher Einrichtungen mit welcher spezifischen Qualifikation erfolgen diese Schulungen beziehungsweise Unterweisungen dabei? (Bitte erläutern.) b. Wie genau erfolgt diese Schulung der Lehrkräfte hinsichtlich der Vermittlung dieses Wissens an Schüler/-innen? (Bitte erläutern.) Siehe Antworten zu 5. bis 6. b. sowie Vorbemerkung und Drs. 21/1435. 13. Wie beurteilen Senat beziehungsweise zuständige Fachbehörde die regelhafte Vermittlung von theoretischen wie praktischen Inhalten der Ersten Hilfe und des richtigen Verhaltens in Gefahren- beziehungsweise Nothilfesituationen als festen Bestandteil des schulischen Lehrplans in unseren skandinavischen Nachbarstaaten? (Bitte fachlich wie sachlich Stellung nehmen.) a. Inwiefern werden die nachweislichen Erfolge dieser Vermittlung für die Schüler/-innen als auch für die gesamte Öffentlichkeit von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde als sinnvoll und nachahmenswert bewertet? (Bitte Stellung nehmen.) Auch die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt das Ziel, dass der Anteil der Menschen , die in konkreten Situationen Erste Hilfe leisten, gesteigert wird. Damit Menschen keine Hemmschwellen aufbauen, ist es aus fachlicher Sicht sinnvoll, von der Grundschule an das Thema „Hilfe holen und Hilfe leisten“ regelhaft zu bearbeiten. Diese Herangehensweise spiegelt sich in den dargestellten Vorgaben für Hamburger Schulen wider. 14. Existieren gegenwärtig (Stand April 2017) seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde Planungen Erste Hilfe und richtiges Verhalten in Gefahren- beziehungsweise Nothilfesituationen in theoretischer wie praktischer Form zum regelhaften Bestandteil des obligatorischen und/oder fakultativen Schulunterrichts zu machen? Wenn ja, wie genau sehen diese Planungen aus und ab wann sollen sie wie an welchen staatlichen Schulformen umgesetzt werden? (Bitte in Konzept, Umsetzung und Terminierung erläutern.) a. Wenn nein, inwiefern sehen Senat beziehungsweise zuständige Fachbehörde darin kein Versäumnis gegenüber der geübten und sicheren Befähigung der Schüler-/-innenschaft zur Wahrung von Gesundheit und Leben für sie wie für Dritte? (Bitte Stellung nehmen .) b. Wie ist diese Haltung rechtlich abgedeckt? (Bitte erläutern und Rechtsgrundlage als Datei anfügen.) Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hat am 6. Juni 2014 auf seiner 395. Sitzung die Einführung von Modulen über das Thema „Wiederbelebung“ befürwortet: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8828 7 „(…) 2. Er befürwortet die Einführung von Modulen über das Thema „Wiederbelebung“ in dem vorgesehenen Zeitumfang (zwei Unterrichtsstunden pro Jahr ab Jahrgangsstufe 7) und empfiehlt den Ländern, Lehrkräfte entsprechend schulen zu lassen.“ In einem Pilotprojekt an Hamburger Schulen werden zurzeit Modelle zur Umsetzung des Erste-Hilfe-Themas „Reanimation“ als Unterrichtsmodul erprobt. Das Universitätsklinikum Eppendorf, die Asklepios-Kliniken, das Israelitische Krankenhaus, die Falck- G.A.R.D.-Gruppe und die vier Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter- Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst und Johanniter-Unfall-Hilfe sind Kooperationspartner in diesem vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung gesteuerten Pilotprojekt. Es wird untersucht, auf welche Weise das Erste-Hilfe-Thema „Reanimation “ fakultativ oder regelhaft zukünftig in das Unterrichtsangebot an den Schulen Hamburgs aufgenommen werden kann. Außerdem werden Erfahrungen der Kooperationspartner aus der Woche der Wiederbelebung, an der sich regelhaft Hamburger Schulen beteiligen, genutzt (siehe https://www.einlebenretten.de/).