BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8832 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 24.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Doppelte Staatsbürgerschaft als Integrationshemmnis 50 Prozent der beim Referendum in der Türkei wahlberechtigten Türken im Abstimmungsbereich Hamburg haben sich an der Wahl beteiligt. 57 Prozent davon votierten für die Einführung des aus europäischer Sicht höchst fragwürdigen Präsidialsystems in der Türkei. Darunter nicht nur gebürtige Türken , sondern auch viele sogenannte Deutschtürken mit doppelter Staatsangehörigkeit . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit leben in Hamburg ? Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit1 und alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz in Hamburg am 31.12.2016 Staatsangehörigkeit (Land) männlich weiblich insgesamt Türkei 34.493 30.803 65.296 Quelle: Statistikamt Nord, Auswertung des Melderegisters mit Stand 31.12.2016 1 Personen, bei denen die erste oder zweite Staatsangehörigkeit türkisch ist. 2. Wie viele davon haben zudem die deutsche Staatsangehörigkeit? Personen mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit und alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz in Hamburg am 31.12.2016 Staatsangehörigkeit (Land) männlich weiblich insgesamt Türkei 10.732 9.484 20.216 Quelle: Statistikamt Nord, Auswertung des Melderegisters mit Stand 31.12.2016 3. Wie viele türkische Staatsbürger wurden seit 2011 eingebürgert? Wie viele davon behielten ihre türkische Staatsangehörigkeit? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Jahr Einbürgerungen davon unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit 2011 1.447 534 2012 1.345 147 2013 1.344 94 2014 951 40 2015 737 41 2016 605 42 bis 194 9 Drucksache 21/8832 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr Einbürgerungen davon unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit 25.04.2017 Gesamt 6.623 907 4. Seit dem Jahr 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen das Geburtsortprinzip. Neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis Ende 2014 mussten sie sich jedoch mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden. Wie viele junge Deutschtürken mussten sich von 2000 bis 2014 für eine Staatsangehörigkeit entscheiden? Für welche Staatsangehörigkeit votierten sie jeweils? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die bis zum 13. November 2014 geltende Fassung des § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) regelte, dass ein Deutscher, der nach dem 31. Dezember 1999 die Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG oder durch Einbürgerung nach § 40b StAG erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, nach Erreichen der Volljährigkeit und nach Hinweis gemäß § 29 Absatz 5 StAG zu erklären hat, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Die Erklärung bedarf der Schriftform (§ 29 Absatz 1 Satz 3 StAG). Somit konnten frühestens zum 1. Januar 2008 nach § 40b StAG eingebürgerte Personen optionspflichtig werden. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Zahlen: Jahr Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit* 2008 36 4 2009 51 2 2010 60 0 2011 54 0 2012 69 0 2013 55 0 2014 62 0 * Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit konnte auch eintreten, wenn die Betroffenen keine fristgerechte Erklärung abgegeben haben. 5. Wie viele Deutschtürken, die zuvor der Optionspflicht unterlagen, haben in den Jahren 2015 und 2016 das 21. Lebensjahr vollendet? Nach den der zuständigen Behörde vorliegenden Daten zu Personen, die unter die Regelung des § 29 StAG in der alten Fassung gefallen wären, haben im Jahr 2015 69 Personen und im Jahr 2016 55 Personen das 21. Lebensjahr vollendet. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.