BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8835 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Michael Kruse (FDP) vom 24.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Einwendungen gegen A26-Ost Nach Medienberichten wurden von Kindern Einwendungen gegen die Planfeststellung der A26-Ost erhoben. Wir fragen den Senat: 1. In welchem Stadium befindet sich die Planfeststellung betreffend die A26-Ost? 2. Ist der Zeitrahmen zur Erhebung von Einwendungen abgelaufen? Wenn nein: Wann läuft er ab? Die A 26 Ost wird in drei Abschnitten geplant. Der Plan für den ersten Bauabschnitt lag im März des Jahres 2017 zur Einsicht aus, die Frist für die Erhebung von Einwendungen endete am 18. April 2017. Die beiden weiteren Abschnitte befinden sich im Planungsstadium, Anträge auf Planfeststellung sind insoweit noch nicht gestellt. 3. Wie viele Einwendungen wurden erhoben? Es wurden 1.305 Einwendungen erhoben. 4. Wie viele dieser Einwendungen wurden von Minderjährigen erhoben? Es wurden 111 Einwendungen von Minderjährigen erhoben. 5. Inwieweit dürfen Minderjährige Einwendungen erheben? Müssen sie dabei von den Sorgeberechtigten vertreten werden? Wenn ja: Lag eine solche Vertretung bei allen Minderjährigen vor, die Einwendungen erhoben haben? Gemäß § 73 Absatz 4 Satz 1 HmbVwVfG kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendungen erheben. Darunter fallen auch Kinder und Jugendliche. Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind unter anderem natürliche Personen (§ 11 Nummer 1 HmbVwVfG) unabhängig vom Alter. Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind nach bürgerlichem Recht beschränkt Geschäftsfähige , soweit sie für den Gegenstand des Verfahrens durch Vorschriften des bürgerlichen Rechts als geschäftsfähig oder durch Vorschriften des öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt sind (§ 12 Absatz 1 Nummer 2 HmbVwVfG). Dies ist hier nicht der Fall. Minderjährige müssen sich daher grundsätzlich durch die gesetzlichen Vertreter vertreten lassen. Eine solche Vertretung lag bei keiner der von Minderjährigen erhobenen Einwendungen vor. Stattdessen enthalten diese überwiegend nur die Angabe des Vornamens und der Schule sowie der Schulklasse, also keiner Wohnadresse , sodass sie nicht die an eine Einwendung zu stellende Mindestanforderung erfüllen. Drucksache 21/8835 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie viele Einwendungen wiesen den gleichen oder einen sehr ähnlichen Text auf? Die Einwendungen stützen sich zum überwiegenden Teil mittels gleicher oder ähnlicher Texte auf wiederkehrende Argumente. Ein nicht unerheblicher Teil der Einwendungen ergänzt diese Argumente mit individuellen Zusätzen. Die planfeststellungsbehördliche Bewertung der Argumente erfolgt grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich um gleichlautende, ähnliche oder individuelle Darlegungen handelt.