BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8836 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 24.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Transplantationen UKE (2) Seit der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 24. November 2016 und meiner letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/6874 sind vier Monate vergangen, ohne dass es vom Senat neue Informationen gab. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wie folgt: 1. Was haben der Senat und die zuständigen Behörden seit Ende November 2016 in dieser Angelegenheit unternommen? 2. Welchen Stand haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft? 3. Liegt das von der Staatsanwaltschaft angeforderte medizinische Gutachten mittlerweile vor? Wenn ja: Was ist der wesentliche Inhalt? Wenn nein: Wann wird es vorliegen? Nachdem die Beschlagnahme der am 24. November 2016 und 23. Januar 2017 sichergestellten Krankenunterlagen von Lungentransplantationspatienten des UKE/- Universitären Herzzentrums Hamburg (UHZ) und der LungenClinic Großhansdorf (LCGH) für den Zeitraum von 2010 bis 2016 vom Landgericht Hamburg am 16. März 2017 angeordnet wurde, sollen die Unterlagen von Rechtsmedizinern in Kürze ausgewertet werden. Derzeit liegen noch keine Ergebnisse der Auswertung der beschlagnahmten Krankenunterlagen vor. 4. Wegen welcher Delikte ermittelt die Staatsanwaltschaft? Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB), der Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) und des Verstoßes gegen § 19 Absatz 2 a des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG) in der seit dem 15. Juli 2013 geltenden Fassung. 5. Wann ist mit einem Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu rechnen? Da nicht absehbar ist, ob und gegebenenfalls welche Ermittlungen nach Abschluss der Auswertung durchzuführen sind, kann eine Aussage über den Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. 6. Was hat das UKE seit November 2016 unternommen, um einen Verlust von Daten bei der Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern zu vermeiden? Drucksache 21/8836 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das UKE/UHZ hat Anfang Februar 2017 eine Standard Operating Procedure (SOP) „Elektronische Dateneingabe bei Listung zur Lungentransplantation“ in Kraft gesetzt, die der Vermeidung von versehentlichen Berechnungs- und/oder Eingabefehlern im elektronischen Formular von Eurotransplant dient. Zudem bestehen Verfahrensregelungen im UKE/UHZ, die den Umgang mit Dokumenten/Daten aus anderen Krankenhäusern und sonstigen externen Dokumenten/Dateien zu deren Integration in die elektronische Patientenakte des UKE/UHZ zum Gegenstand haben. Im Übrigen siehe Drs. 21/6715, 21/6739 und 21/6739. 7. Wurden inzwischen weitere Akten wieder aufgefunden? Wenn ja: Um welche Akten handelt es sich? Wenn nein: Wurde erneut danach gesucht? Eine Überprüfung der sowohl im UKE als auch in der LCGH sichergestellten Unterlagen hat ergeben, dass sämtliche Krankenunterlagen, die 2015 nicht aufgefunden und der Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK) vorgelegt werden konnten, sich unter den bei der LCGH sichergestellten Akten befinden. 8. Inwieweit wurden Abgeordnete seit Ende November 2016 über diese Angelegenheit durch den Senat, einzelne Senatoren oder Mitarbeiter von Behörden informiert? Da noch keine Ergebnisse der Auswertung der beschlagnahmten Krankenunterlagen vorliegen, sind bisher keine Informationen erfolgt. 9. Gibt es neue Erkenntnisse zu dem Verdacht der Unterdrückung und Veränderung allokationsrelevanter Unterlagen (vergleiche Seite 6 des Protokolls Nummer 21/13 der Sitzung des Gesundheitsausschusses)? 10. Gibt es neue Erkenntnisse zu den auffällig niedrigen Sauerstoffsättigungen und den divergierenden Sauerstoffflussraten (vergleiche Seite 44 des Protokolls Nummer 21/13 der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 24. November 2016)? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 11. Wie hat sich der Gesundheitszustand der Transplantationspatienten seit November 2016verändert? Sofern er sich verschlechtert hat: Ist die Behandlung im Rahmen der Transplantation dafür ursächlich? Dem UKE/UHZ ist seit November 2016 keine Verschlechterung des Gesundheitszustands von betroffenen Transplantationspatienten bekannt geworden. Im Übrigen hatte der Bericht der Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK) Patientenbehandlungen aus den Jahren 2010 bis 2012 zum Gegenstand, also Behandlungsgeschehen von vor fünf bis sieben Jahren, deren Ursächlichkeit für den heutigen Gesundheitszustand der Patienten ohnehin spekulativ wäre. Die an den einzelnen deutschen Transplantationszentren erzielten Ergebnisse nach Lungentransplantation unterliegen der Dokumentationspflicht im Rahmen der nationalen Qualitätssicherung. Die Qualitätsberichte über die am UKE/UHZ erzielten Ergebnisse sind über die Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und über die Internetseiten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) auf dem letzten verfügbaren Stand abrufbar (https://www.g-ba.de/institution/ themenschwerpunkte/qualitaetssicherung/qualitaetsdaten/qualitaetsbericht; https://www.dso.de/dso-news-home/taetigkeits-und-qualitaetsberichte.html). 12. Wurden an die Patienten oder deren Angehörige Entschädigungszahlungen geleistet? Nein.