BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8855 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 25.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlinge in Hummelsbüttel – Stadtteilgerechtigkeit sieht anders aus! Gemäß § 264 BauGB entstehen gerade 182 Wohnungen mit der „Perspektive Wohnen“ am Rehagen in Hummelsbüttel. Weitere 182 Wohnungen für den regulären Wohnungsmarkt sollen wenig später hinzukommen. Für die Realisierung dieses Bauvorhabens in Hummelsbüttel hat der rot-grüne Senat den Landschaftsschutz der benötigten Fläche aufgehoben und somit die dortige Klimaachse verkleinert. Anwohner wie Naturschützer sind gleichermaßen aufgebracht, doch der Senat lässt unbeirrt weiterbauen. Insgesamt werden dem Stadtteil zudem deutlich mehr Flüchtlinge zugeteilt, als es der vom Senat mitentwickelte Verteilungsschlüssel vorsieht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Flüchtlinge sind derzeit in Hummelsbüttel untergebracht? Wie viele werden es nach Fertigstellung der derzeit laufenden Bauvorhaben sein? Wie viele davon in Flüchtlingsunterkünften nach „Perspektive Wohnen“ beziehungsweise wie viele in örU? Siehe: http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/4373124/ unterbringung-wandsbek/ und Drs. 21/8557. 2. Wie viele Flüchtlinge sieht der neu erarbeitete Verteilungsschlüssel für Hummelbüttel vor? Welche Maßnahmen plant der Senat, um sich dieser Zahl bis wann anzunähern? Wieso weichen Ist und Plan bezüglich der Flüchtlingszahlen in Hummelsbüttel soweit von dem ermittelten Wert des Verteilungsschlüssels ab? Der Orientierungs- und Verteilungsschlüssel ermittelt die Daten auf Grundlage der statistischen Gebiete. Zusammengesetzt aus den statistischen Gebieten werden räumliche Einheiten, wie zum Beispiel Sozialräume, betrachtet, die auch zum Zwecke der Integrierten Sozialraumplanung gebildet werden. Zu den Sozialräumen siehe Drs. 21/5765. Die Auswertung für den Stadtteil Hummelsbüttel, der gemeinsam mit den benachbarten Stadtteilen Poppenbüttel und Wellingsbüttel als gemeinsamer Sozialraum betrachtet wird, ergibt sich eine Platzzahl von 1.169 Plätzen gemäß Orientierungs- und Verteilungsschlüssel , die mit 1.218 Plätzen in etwa den Kapazitäts- und Prognoseplanungen entspricht. Vor diesem Hintergrund sind derzeit keine weiteren Maßnahmen in diesem Sozialraum vorgesehen. 3. Wird derzeit noch aktiv in Hamburg nach alternativen Standorten gesucht? Drucksache 21/8855 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgrund der in den Bürgerverträgen vereinbarten Platzreduzierungen müssen weitere kleinere Standorte geschaffen werden. Damit der Bedarf an Folgeunterkünften gedeckt werden kann, wird weiter nach Standorten gesucht. 4. Wann erfolgt nach derzeitigen Planungen der Erstbezug der Flüchtlingsunterkünfte im ersten Bauabschnitt am Rehagen? Voraussichtlich zum Jahresende 2017. 5. Wann soll am Rehagen mit dem Bau des zweiten Bauabschnitts begonnen werden? Voraussetzung ist eine Baugenehmigung. Diese kann frühestens erteilt werden, wenn das laufende Bebauungsplanverfahren die sogenannte Vorweggenehmigungsreife erreicht hat. 6. Wie viele Gebäude mit jeweils wie vielen Wohnungen mit jeweils wie vielen Quadratmetern sehen die derzeitigen Planungen im ersten Bauabschnitt vor? Mit wie vielen Personen soll eine Wohnung derzeit belegt werden? Wie sehen die dazugehörigen Bauzeichnungen aus? Es sind insgesamt vier Gebäude vorgesehen: Baukörper 1: 48 Wohnungen mit circa 3.150m² Wohnfläche Baukörper 2: 43 Wohnungen mit circa 3.150m² Wohnfläche Baukörper 3: 48 Wohnungen mit circa 3.150m² Wohnfläche Baukörper 4: 43 Wohnungen mit circa 3.150m² Wohnfläche Gemäß Mietvertrag sollen die Wohnungen durch f & w fördern und wohnen AöR eigenständig im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit durchschnittlich bis zu vier Personen belegt werden. Die Bauzeichnungen sind Bestandteil der vom Bezirksamt Wandsbek erteilten Baugenehmigung und werden zur Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses der SAGA nicht veröffentlicht. 7. Werden auch einzelne Zimmer mit Gemeinschaftsbad und -küche auf den Fluren gebaut, die später dann nicht als Wohnungen für den freien Wohnungsmarkt zu nutzen sind? Wenn ja, bitte angeben, um wie viele Zimmer in wie vielen der Gebäude es sich hier handelt, warum dies so geplant wurde und welche spätere Nutzung geplant ist. Nein. 8. Wie lange sollen die Wohnungen als öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) genutzt werden? Ist ein stufenweiser Wechsel in die freie Vermietung geplant? Wenn ja, wie sehen die Planungen hierzu aus? Siehe Drs. 21/7486 und Drs. 21/5231. 9. Sollen in den Flüchtlingsunterkünften am Rehagen auch Wohnungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) oder für UMA in Hilfen für junge Erwachsene entstehen? Wenn ja, wie viele der Wohnungen sollen für wie viele Plätze für UMA genutzt werden? Nein. 10. Der Internetseite www.hamburg.de ist für Wandsbek zu entnehmen, dass sich in der Flughafenstraße gleich zwei Flüchtlingsunterkünfte (einmal Wohncontainer und einmal in einer ehemaligen LEB-Einrichtung) befinden. Im monatlichen Flüchtlingsmonitoring der CDU-Fraktion taucht die Flughafenstraße allerdings nur einmal auf. Seit wann wird warum die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8855 3 ehemalige LEB-Einrichtung als Flüchtlingsunterkunft belegt, wie viele Plätze sind hier vorhanden und wie passt die Belegung durch welche Personengruppe zur Selbstverpflichtung des Senats, in Hummelsbüttel keine neuen Standorte/Aufstockungen umzusetzen beziehungsweise wenn überhaupt Kapazitäten abzubauen? In der ehemaligen LEB-Einrichtung in der Flughafenstraße 89 stehen seit Dezember 2016 insgesamt 40 Plätze im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zur Verfügung und werden gemeinsam mit dem Containerstandort in der Flughafenstraße betrieben. Bedingt durch den Wechsel des untergebrachten Personenkreises handelt es sich dabei nur um eine Nutzungsänderung, keine Aufstockung oder Neueröffnung. Der Standort mit insgesamt 248 Plätzen (einschließlich der Containerplätze) wird im Hinblick des geplanten Wohnungsbaus auf der Fläche voraussichtlich bis Ende 2018 bestehen bleiben.