BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8856 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 25.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Lärmposse am Kunstrasenfeld Duvenacker Im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung Eidelstedt Ost wurde im Jahre 2009 die Neugestaltung des Bolzplatzes Duvenacker abgeschlossen. Dabei wurde für insgesamt 226.000 Euro das Areal umgestaltet und ein Kunstrasenbolzplatz erstellt. Nach aktuellen Medienberichten soll dieser Platz aus Schallschutzgründen um 20 Meter verlegt werden, damit direkt nebenan 105 Wohnungen für Flüchtlinge entstehen können. Dennoch werden Nutzungseinschränkungen erforderlich sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Angaben des zuständigen Bezirksamtes liegen derzeit keine Gründe für eine Verlegung des Bolzplatzes vor. Ob sich aus dem laufenden Bebauungsplanverfahren Auswirkungen auf die Lage des Bolzplatzes ergeben, ist derzeit noch nicht abzusehen . Die abschließende Entscheidung über die Notwendigkeit einer Verlagerung des Bolzplatzes wird erst getroffen, wenn im allgemeinen Wohngebiet eine plangemäße Wohnnutzung stattfindet. Im Übrigen siehe Drs. 21/8784. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchen baulichen Zustand befindet sich der Kunstrasenbolzplatz am Duvenacker? Der Kunstrasenbolzplatz befindet sich baulich in einem guten Zustand. 2. Welche Nutzungsintensität hat diese Sportanlage? Zur Nutzungsintensität werden keine Daten erhoben. 3. Aus welchen konkreten Gründen ist die Verlegung des Platzes erforderlich ? 4. Wie sieht die konkrete Planung zur Verlegung des Bolzplatzes aus? 5. Inwiefern kann der Kunstrasen auf der neuen Anlage wiederverwendet werden? 6. Wann ist die Sportanlage aufgrund der Verlegung nicht nutzbar? Bitte voraussichtlichen Beginn und Fertigstellungsdatum angeben. Siehe Vorbemerkung. 7. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme? Bitte aktuelle Kostenplanung nach Kostengruppen differenziert angeben. Für die Gesamtmaßnahme Herstellung der Grün- und Erholungsanlage inklusive neuen Spielplatzes sind Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 Euro inklusive Planungs- Drucksache 21/8856 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 kosten veranschlagt. Die Kostenplanung ergibt sich aus dem Wohnungsbaufolgeprogramm und RISE-Mitteln (Bund). Genauere Kosten können erst nach Abschluss der laufenden Vorentwurfsphase benannt werden. Die Kosten für eine Bolzplatzverlagerung wurden bisher nicht ermittelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Aus welchem Haushaltsplan, welcher Produktgruppe soll die Finanzierung der Maßnahme in welcher Höhe erfolgen? Die Finanzierung erfolgt in voller Summe aus dem Einzelplan 1.4., Ortsprodukt Stadtgrün . Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 9. Welche Alternativen zur Verlegung des Bolzplatzes wurden untersucht? Aus welchen Gründen wurde sich gegen diese Alternativen entschieden ? 10. Welche Nutzung soll auf der bisherigen Fläche des Bolzplatzes angesiedelt werden? Siehe Vorbemerkung. 11. Inwiefern ist trotz der Verlagerung des Platzes die Nutzung durch zusätzliche Ruhezeiten nur eingeschränkt möglich? Welche Maßnahmen wären erforderlich, um diese Nutzungseinschränkungen zu verhindern? Dies lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 12. Inwiefern ist die SAGA auch nach der Verlegung der Anlage für die Instandhaltung verantwortlich? Sofern die SAGA nicht verantwortlich ist: Wer ist für die Instandhaltung stattdessen verantwortlich und warum wird die SAGA aus ihrer Verantwortung entlassen? Die zwischen dem zuständigen Bezirksamt und der SAGA im Jahre 2009 geschlossene Überlassungsvereinbarung, die die laufende Instandhaltung durch die SAGA vorsieht , hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019. Dieser Vertrag ist unverändert gültig. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.