BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8858 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 25.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft in Klein Borstel – Welche Kosten sind dem Steuerzahler durch Gerichtsverfahren entstanden? In der Flüchtlingsunterkunft Am Anzuchtgarten in Klein Borstel leben mittlerweile 439 Flüchtlinge (Stand Ende März 2017). Im Vorfeld der Fertigstellung der Unterkunft gab es einige verwaltungsgerichtliche Verfahren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Eilverfahren zum Standort Am Anzuchtgarten wurde in zweiter Instanz vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg , vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Nord, entschieden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer hat etwaig mandatierte Rechtsanwälte wann zu welchen Konditionen beauftragt? Die Mandatierung der Rechtsanwälte Görg erfolgte am 6. Oktober 2015 durch die für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zuständige Behörde. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat die Rechtsanwälte Görg am 22. Dezember 2015 mit der rechtlichen Vertretung beauftragt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3336. 2. Wie hoch waren die Kosten, die der Stadt durch Gerichtsprozesse beziehungsweise einstweilige Rechtsschutzverfahren im Zusammenhang mit dem Bau der Flüchtlingsunterkunft Am Anzuchtgarten in Klein Borstel entstanden sind? Bitte nach Verfahren getrennt unter Nennung der jeweiligen Kosten angeben. Hinsichtlich der Kosten betreffend die Gerichtsverfahren gegen die für Arbeit, Soziales , Familie und Integration zuständige Behörde, siehe Drs. 21/3336. Darüber hinaus sind weitere Rechtsanwaltskosten in Höhe von 5.247,90 Euro sowie Gerichtskosten in Höhe von 304,50 Euro angefallen. Hinsichtlich der Kosten betreffend die Gerichtsverfahren gegen das Bezirksamt Hamburg -Nord siehe Drs. 21/8516. 3. Wer hat diese Kosten jeweils getragen? Sofern das Bezirksamt Nord zunächst die Kosten getragen hat, inwiefern hat es wann eine Erstattung in welcher Höhe von der zuständigen Behörde erhalten? Die beklagten Behörden haben ihre Kosten jeweils selbst getragen. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat einen Erstattungsantrag aus der Mehrbedarfsdrucksache Anfang April 2017 gestellt. Drucksache 21/8858 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie hoch waren etwaige Erstattungen von Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) durch die Unterlegenen? Die unterlegene Gegenseite hat 2.785,42 Euro nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erstattet.