BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8862 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 25.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Diagnostik und Ressourcenzuweisung bei Schülern/-innen mit Autismus -Spektrum-Störung In der Bürgerschaftsdrs. 20/3641 „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen“ heißt es auf Seite 14: „Auf Grund sehr unterschiedlicher Ausprägungsformen stellen Schülerinnen und Schüler mit einer Autismus-Spektrum-Störung Lehrkräfte vor besondere Herausforderungen. Es gibt autistische Kinder und Jugendliche ohne expliziten sonderpädagogischen Förderbedarf, solche, die mit der systemisch zugewiesenen LSE-Ressource angemessen gefördert werden können und solche, die einen erhöhten Förderbedarf vergleichbar mit dem eines Kindes mit Förderbedarf in den Bereichen geistige oder körperliche und motorische Entwicklung aufweisen.“ Ich frage den Senat: Die medizinische Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung führt nicht in jedem Fall zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Somit kann keine gültige Aussage dahin gehend gemacht werden, bei wie vielen der in Hamburg beschulten Schülerinnen und Schüler eine Autismus-Spektrum-Störung medizinisch diagnostiziert wurde. Diese Daten werden durch die für Bildung zuständige Behörde nicht erfasst. In den Fällen, in denen das schulische Lernen durch die Auswirkungen der autismusbedingten Veränderungen bezüglich des Sozial- und Lernverhaltens in erheblichem Maße beeinträchtigt wird, wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt. Bestätigt sich hierdurch der vermutete sonderpädagogische Förderbedarf, wird dieser durch die Behörde festgestellt. Gemäß § 10 der Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) gibt es hierbei folgende Abstufungen: a. Ein Förderbedarf kann im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung (auf Grundlage einer Autismus-Spektrum-Störung) festgestellt werden. Die Förderung erfolgt dann in den staatlichen Grund- und Stadtteilschulen im Rahmen der systemisch zugewiesenen LSE-Ressourcen. Allen anderen Schulen (staatlichen Gymnasien sowie Schulen aller Schulformen in freier Trägerschaft) wird die hierfür notwendige Ressource jeweils personenbezogen zugewiesen. b. Ist der Förderbedarf bei Schülerinnen und Schülern mit einer Autismus-Spektrum- Störung demgegenüber deutlich komplexer, kommt es zur Feststellung eines Förderbedarfs im Bereich Autismus und somit in allen Schulformen gleichermaßen zur Zuweisung einer personenbezogenen Ressource für den Förderschwerpunkt Autismus, die in ihrem Umfang der Ressource anderer spezieller Förderbedarfe entspricht. Drucksache 21/8862 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Schüler/-innen mit einer Autismus-Spektrum-Störung gibt es im Schuljahr 2016/2017 jeweils insgesamt in den Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien, differenziert nach staatlichen und nicht staatlichen Schulen? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft der jeweiligen Schulform in einer Excel- Tabelle angeben.) 2. Bezogen auf Frage 1.: Für wie viele dieser Schüler/-innen wird der Schule die schülerbezogene Ressource zugewiesen, die auch Schüler/-innen mit Förderbedarf in den Bereichen geistige oder körperliche und motorische Entwicklung bekommen? (Bitte Gesamtzahl sowie die Anzahl, differenziert nach Schulformen und staatlichen und nicht staatlichen Schulen, in der Tabelle zu 1. angeben.) 3. Bezogen auf Frage 1.: Für wie viele dieser Schüler/-innen wird der Schule eine schülerbezogene Ressource zugewiesen, die niedriger ist als die bei Schülern/-innen mit Förderbedarf in den Bereichen geistige oder körperliche und motorische Entwicklung? (Bitte Gesamtzahl sowie die Anzahl, differenziert nach Schulformen und staatlichen und nicht staatlichen Schulen, in der Tabelle zu 1. angeben.) 4. Bezogen auf Frage 1.: Für wie viele dieser Schüler/-innen wird der Schule nur die systemische LSE-Ressource zugewiesen? (Bitte Gesamtzahl sowie die Anzahl, differenziert nach Schulformen und staatlichen und nicht staatlichen Schulen, in der Tabelle zu 1. angeben.) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgrund einer Autismus-Spektrum-Störung im Schuljahr 2016/2017 nach Schulform und Rechtsstatus sowie Anteil an der Gesamtschülerzahl je Schulform Rechtsstatus der Schule Schulform Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Autismus Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung bei Autismus Spektrum Störung* Anteil an allen Schülerinnen und Schülern der Schulform Anzahl Anzahl in % staatlich Grundschule 59 < 5 0,1% Stadtteilschule 140 16 0,2% Gymnasium 58 11 0,1% nicht staatlich Grundschule 13 < 5 0,2% Stadtteilschule 13 < 5 0,1% Gymnasium < 5 < 5 0,1% Insgesamt 286 33 0,2% Quelle: Schuljahresstatistik 2016; Sonderpädagogische Förderbedarfe des Schuljahres 2016/2017: Einträge in den Schulverwaltungsprogrammen mit Stand 02.02.2017 * Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde Hinweis: Aus Datenschutzgründen findet sich bei Werten mit weniger als fünf Schülerinnen und Schüler jeweils der Eintrag „<5“, um eine Identifikation einzelner Schülerinnen und Schüler auszuschließen. 5. Bezogen auf Frage 1.: Bei wie vielen dieser Schüler/-innen wurde kein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert und wird gar keine Personal-Ressource zugewiesen? (Bitte Gesamtzahl sowie die Anzahl, differenziert nach Schulformen und staatlichen und nicht staatlichen Schulen, in der Tabelle zu 1. angeben.)´ Siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele Schüler/-innen mit einer Autismus-Spektrum-Störung gibt es im Schuljahr 2016/2017 jeweils an jedem einzelnen Standort für Grund- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8862 3 schule, Stadtteilschule und Gymnasium, differenziert nach staatlichen und nicht staatlichen Schulen? (Bitte jeweils mit Nennung von Standort, Sozialindex und Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft des jeweiligen Standorts in einer Excel- Tabelle angeben.) 7. Für wie viele dieser Schüler/-innen an jedem einzelnen Standort für Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium wird deren jeweiliger Schule die schülerbezogene Ressource zugewiesen, die auch Schüler/ -innen mit Förderbedarf in den Bereichen geistige oder körperliche und motorische Entwicklung bekommen? (Bitte jeweils mit Nennung von Standort, Sozialindex und Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft mit Autismus am jeweiligen Standort in der Tabelle zu 6. angeben.) 8. Für wie viele dieser Schüler/-innen an jedem einzelnen Standort für Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium wird deren jeweiliger Schule eine schülerbezogene Ressource zugewiesen, die niedriger ist als die bei Schülern/-innen mit Förderbedarf in den Bereichen geistige oder körperliche und motorische Entwicklung? (Bitte jeweils mit Nennung von Standort, Sozialindex und Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft mit Autismus am jeweiligen Standort in der Tabelle zu 6. angeben.) 9. Für wie viele dieser Schüler/-innen an jedem einzelnen Standort für Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium wird deren jeweiliger Schule nur die systemische LSE-Ressource zugewiesen? (Bitte jeweils mit Nennung von Standort, Sozialindex und Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft mit Autismus am jeweiligen Standort in der Tabelle zu 6. angeben.) Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf aufgrund einer Autismus-Spektrum-Störung werden in Hamburg im Bereich der öffentlichen Schulen an 40 Grundschulen, 38 Stadtteilschulen sowie 26 Gymnasien gefördert. In Schulen in freier Trägerschaft bieten sieben Grundschulen, acht Stadtteilschulen sowie weniger als fünf Gymnasien eine sonderpädagogische Förderung für diese Schülergruppierung. An den meisten Schulen sind dabei nur vereinzelt Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem sonderpädagogischem Förderbedarf, sodass allein bei Nennung des Schulstandorts ein Rückschluss auf den Einzelfall nicht auszuschließen wäre. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden daher nur die Schulstandorte benannt, die mehr als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf aufgrund einer Autismus-Spektrum-Störung beschulen. Im Übrigen siehe Anlage. 10. Bei wie vielen dieser Schüler/-innen an jedem einzelnen Standort für Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium wurde kein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert und wird gar keine Personal- Ressource zugewiesen? (Bitte jeweils mit Nennung von Standort, Sozialindex und Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler -/-innenschaft mit Autismus am jeweiligen Standort in der Tabelle zu 6. angeben.) Siehe Vorbemerkung. St ad te ils ch u le n u n d G ym n as ie n m it G es am ts ch ül er za hl u n d An za hl Su S m it so n de rp äd ag o gi sc he m Fö rd er sc hw er pu n kt au f G ru n d ei n er Au tis m u s- Sp ek tr u m - St ör u n g im Sc hu lja hr 20 16 /1 7 Re ch ts - st at u s de r Sc hu le Sc hu lfo rm * Sc hu ln am e So zia lin de x Be zir k de r Sc hu le (H au pt st el le ) An za hl Su S in sg esa m t (oh n e VS K) An za hl Su S m it so n de rp äd ago gi sc he m Fö rd er - sc hw er pu n kt Au tis m us An te il in % An za hl Su S m it so n de rp äd ago gi sc he m Fö rd er - sc hw er pu n kt em ot io n al e u n d so zia le En tw ic kl u n g b. Au tis m us * * An te il in % st aa tlic h St ad tte ils ch u le Er ic h Kä st n er Sc hu le 3 W an ds be k 13 65 16 1 ,1 7 % < 5 < 0 ,3 % st aa tlic h St ad tte ils ch u le Id a Eh re Sc hu le 3 Ei m sb üt te l 12 59 6 0 ,4 8 % < 5 < 0 ,3 % st aa tlic h St ad tte ils ch u le St ad tte ils ch u le Ba hr en fe ld 3 Al to n a 91 0 15 1 ,6 5 % < 5 < 0 ,3 % st aa tlic h St ad tte ils ch u le St ad tte ils ch u le Be rg st ed t 5 W an ds be k 10 72 8 0 ,7 5 % < 5 < 0 ,3 % st aa tlic h St ad tte ils ch u le St ad tte ils ch u le Fi n ke n w er de r 3 Ha m bu rg - M itt e 65 1 6 0 ,9 2 % < 5 < 0 ,3 % st aa tlic h St ad tte ils ch u le St ad tte ils ch u le Ki rc hw er de r 4 Be rg ed o rf 10 59 5 0 ,4 7 % < 5 < 0 ,3 % st aa tlic h St ad tte ils ch u le St ad tte ils ch u le Po pp en bü tte l 5 W an ds be k 79 7 7 0 ,8 8 % < 5 < 0 ,3 % st aa tlic h G ym n as iu m Jo ha n n es - Br ah m s- G ym n as iu m 4 W an ds be k 66 3 11 1 ,6 6 % < 5 < 0 ,3 % Qu el le : Sc hu lja hr es st at ist ik 20 16 ; S o n de rp äd ag o gi sc he Fö rd er be da rfe de s Sc hu lja hr es 20 16 /1 7: Ei n trä ge in de n Sc hu lve rw al tu n gs pr o gr am m en m it St an d 02 . 02 . 20 17 * o hn e Vo rs ch u lkl as se n; St ad tte ils ch u le ei ns ch lie ßl ich G ru n ds ch u la bt ei lu n ge n an St ad tte ils ch u le * * Qu el le : In te rn e Da te n de r zu st än di ge n Be hö rd e Drucksache 21/8862 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 8862ska_text 8862ska_Antwort_Anlage