BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8865 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten André Trepoll, Michael Westenberger und David Erkalp (CDU) vom 26.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Bestandsaufnahme der Handelskammer Hamburg Am 17. Februar 2017 hat das Wahlbündnis „Zwangsbeiträge abschaffen. Die Kammer sind WIR!“ im Rahmen der Plenumswahl der Handelskammer Hamburg mit 55 Mandaten die absolute Mehrheit errungen. Die sogenannten Kammerrebellen können nunmehr alle wichtigen Entscheidungen der kommenden Jahre im Parlament der Handelskammer mit großer Mehrheit treffen. Geplant sind strukturelle, weitreichende Veränderungen, wie die bereits geforderte Streichung der Pflichtbeiträge für Mitgliedsunternehmen. Aufgrund der bevorstehenden Neustrukturierung ist zukünftig mit erheblichen Veränderungen zu rechnen, die sich voraussichtlich auch auf die gesetzlichen Aufgabenbereiche und Verpflichtungen der Handelskammer Hamburg auswirken werden. Um eben diese Veränderungen im Einzelnen nachvollziehen zu können, ist es erforderlich, einen Statusbericht der aktuellen Situation zum Vergleich zu erstellen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Handelskammer Hamburg sowie dem „Bericht zum Stand der gesetzlichen Aufgabenerfüllung durch die Handelskammer Hamburg“, abrufbar unter https://www.hk24.de/ servicemarken/ueber_uns/statusbericht/3715888, wie folgt: 1. Wie viele Unternehmen vertritt die Handelskammer Hamburg derzeit? Die Handelskammer vertritt knapp 160.000 Kammerzugehörige. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell bei der Handelskammer Hamburg beschäftigt (Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen, Praktikanten, freie Mitarbeiter et cetera)? • In der Handelskammer Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts: 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 65 in Teilzeit (277,7 Vollzeit-Äquivalente (VZÄ), davon 16 Aushilfen für Projekte und Ähnliches) gemäß vorläufigen Jahresabschluss 2016. Hinzu kamen 13 Auszubildende, 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Mutterschutz/Elternzeit, drei Praktikanten und vier geringfügig Beschäftigte . In 100-prozentigen Tochterunternehmen der Handelskammer Hamburg: Drucksache 21/8865 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 • Handelskammer Hamburg Service GmbH: 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (20 VZÄ) • Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH (HKBiS): 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (14 VZÄ) • HSBA Hamburg School of Business Administration: 68 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (davon fünf Doktoranden) (52,1 VZÄ) • Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut HWWI (gGmbH): 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (15 VZÄ) In 50-prozentigen Tochterunternehmen der Handelskammer Hamburg: • Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH: sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (5,3 VZÄ) 3. Die Handelskammer Hamburg übernimmt die gesetzlichen Aufgabenbereiche „Unabhängige Gesamtinteressenvertretung“, „Allgemeine Wirtschaftsförderung “ und „Spezialgesetzliche Einzelaufgaben“. In welche Geschäftsbereiche gliedern sich die drei Ressorts und wie viele Mitarbeiter sind hier jeweils beschäftigt? Für die Ressorts siehe: „Bericht zum Stand der gesetzlichen Aufgabenerfüllung durch die Handelskammer Hamburg“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen sich wie folgt auf die drei gesetzlichen Aufgabenbereiche der Handelskammer auf: Unabhängige Gesamtinteressenvertretung: circa 61,0 VZÄ Handelskammer Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Allgemeine Wirtschaftsförderung: circa 112,6 VZÄ Handelskammer Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Spezialgesetzliche Einzelaufgaben: circa 104,2 VZÄ Handelskammer Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts 4. Welche Aufgaben und Aktivitäten im Einzelnen umfasst der gesetzliche Aufgabenbereich a. „Unabhängige Gesamtinteressenvertretung“ und wie viele Ausschüsse und Arbeitskreise existieren derzeit in diesem Bereich? b. „Allgemeine Wirtschaftsförderung“ und wie viele Ausschüsse und Arbeitskreise existieren derzeit in diesem Bereich? c. „Spezialgesetzliche Einzelaufgaben“ und wie viele Ausschüsse und Arbeitskreise existieren derzeit in diesem Bereich? Siehe „Bericht zum Stand der gesetzlichen Aufgabenerfüllung durch die Handelskammer Hamburg“. Insgesamt 34 Ausschüsse und Arbeitskreise befassen sich mit den drei gesetzlichen Aufgabenbereichen der Handelskammer. Eine nähere Zuordnung der Ausschüsse und Arbeitskreise zu den drei oben genannten Aufgabenbereichen ist nicht möglich. Für die einzelnen Ausschüsse und Arbeitskreise siehe https://www.hk24.de/ servicemarken/ueber_uns/organisationhk/uebersicht-ausschuesse-arbeitskreise/ 1140322. 5. Wie setzt sich der Grundbeitrag für Mitglieder der Handelskammer Hamburg zusammen (Grundbeitragsstaffel, Umlage et cetera)? Siehe „Bericht zum Stand der gesetzlichen Aufgabenerfüllung durch die Handelskammer Hamburg". Im Übrigen siehe für weitere Informationen: https://www.hk24.de/ servicemarken/ueber_uns/beitrag-handelskammer-hamburg/1140726. 6. Welchen Anteil machen die Mitgliedsbeiträge innerhalb des Gesamtertrags der Handelskammer Hamburg aus und in welcher Höhe befindet sich dieser innerhalb des Wirtschaftsplans 2017? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8865 3 Rund 81 Prozent der Betriebserträge. 39,8 Millionen Euro. 7. In welcher Höhe befinden sich die Einnahmen durch Gebührenerträge und Entgelte laut Wirtschaftsplan 2017? Und welchen Anteil machen diese Einnahmen jeweils im Gesamtertrag der Handelskammer Hamburg aus? Gebührenerträge: 6,7 Millionen Euro (rund 13 Prozent der Betriebserträge) Entgelte: 0,5 Millionen Euro (rund 1 Prozent der Betriebserträge) 8. Beinhaltet der Wirtschaftsplan 2017 weitere betriebliche Einnahmen? Wenn ja, in welcher Höhe und um welche Art von Einnahmen handelt es sich? Bitte auch den prozentualen Anteil des Gesamtertrags angeben. Ja. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 2,4 Millionen Euro (rund 5 Prozent der Betriebserträge). Diese resultieren überwiegend aus Vermietungen einer fremdgenutzten Immobilie und der Vermietung von Veranstaltungsräumen im Kammergebäude . 9. Wie gestaltet sich der Betriebsaufwand laut Wirtschaftsplan 2017? Bitte gegliedert in Personalaufwand, Materialaufwand, sonstiger betrieblicher Aufwand et cetera darstellen. Betriebsaufwand: 47,8 Millionen Euro, davon: Personalaufwand: 21,6 Millionen Euro (circa 45 Prozent), Materialaufwand: 7,2 Millionen Euro (circa 15 Prozent), Sonstiger betrieblicher Aufwand: 17,0 Millionen Euro (circa 36 Prozent), Abschreibungen: 2,1 Millionen Euro (circa 4 Prozent). 10. Wie verteilt sich der Betriebsaufwand auf die drei gesetzlichen Aufgaben „Unabhängige Gesamtinteressenvertretung“, „Allgemeine Wirtschaftsförderung “ und „Spezialgesetzliche Einzelaufgaben“? Bitte absolut und prozentual darstellen. Siehe „Bericht zum Stand der gesetzlichen Aufgabenerfüllung durch die Handelskammer Hamburg“. 11. Welche Teile des Betriebsaufwands werden durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt? 39,8 Millionen Euro Mitgliedsbeiträge decken rund 83 Prozent des Betriebsaufwands in Höhe von 47,8 Millionen Euro. 12. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die bisherige Zusammenarbeit mit der Handelskammer Hamburg? Die Fachbehörden bewerten für ihren Aufgabenbereich die Zusammenarbeit als konstruktiv und vertrauensvoll. 13. Welche Aufgaben und Aktivitäten der Handelskammer Hamburg halten der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus welchem Grund für entbehrlich? Damit haben sich der Senat beziehungsweise die Behörden nicht befasst. 14. Wie oft und wann fanden Gespräche zwischen dem Ersten Bürgermeister und der Spitze der Handelskammer Hamburg im Jahr statt? Im Rahmen der sogenannten 6er-Gespräche treffen sich die Spitze der Handelskammer und der Erste Bürgermeister viermal im Jahr. Im Jahr 2017 war dies bisher am 27. Februar der Fall. 15. Wie oft und wann fanden Gespräche zwischen dem Ersten Bürgermeister und der Spitze der Handelskammer seit der Neuaufstellung des Kammerplenums Mitte Februar 2017 statt? Drucksache 21/8865 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Der Erste Bürgermeister hat mit dem neuen Präses der Handelskammer, nach dessen Wahl zum Präses Anfang April, ein Gespräch geführt. Es fand am 19. April 2017 statt.