BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8870 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 26.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Keine Windenergie aus dem Energiepark Neu Wulmstorf – Was tut der Senat zur Aufklärung des Windradunglücks? Am 10.01.2017 beantwortete der Senat die Anfrage bezüglich vorliegender Erkenntnisse zum umgefallenen Windrad am 03.01.2017 im Energiepark Neu Wulmstorf (vergleiche Drs. 21/7428). Die Ursache des Unglücks war erwartungsgemäß so schnell nicht ergründbar. Zum Hergang sei lediglich bereits bekannt gewesen, dass Flanschmuttern über die Gewinde der Schraubbolzen gezogen wurden seien. Zwecks genauer Unglücksaufklärung wurde dann die DNV GL („Germanischer Lloyd“) seitens des Betreibers (Stadtreinigung Hamburg) als Gutachter bestellt. Gegenüber dem NDR wurde dann am 10.03.2017 seitens des Pressesprechers der Stadtreinigung Hamburg (SRH) verlautbart, dass das besagte Gutachten bis Ende März dem Auftraggeber versprochen wurde. Demnach müsste das Gutachten nun vorliegen. Parallel zur Beauftragung des Gutachters hat die Wartungsfirma der SRH- Windräder (ENERTRAG Service GmbH) eine eigene Analyse angefertigt. Die ENERTRAG wartet die besagten Windräder seit 2015. „DER SPIEGEL“ berichtete am 10.03.2017 über Ergebnisse der Wartungsfirma, wonach die sogenannte Pitch-Regelung für das Unglück verantwortlich sei: Diese habe nicht ihre Aufgabe erfüllt, sodass sich die Rotorblätter zu schnell gedreht hätten . Die entsprechend überhöhten Kräfte haben das Windrad dann abknicken lassen. Bis heute wurde jedoch noch keine Ursache des Windrad-Umfalls offiziell benannt. Auch ist bislang unklar, ob der Betreiber beziehungsweise der Senat bereits Konsequenzen aus dem Unglück abgeleitet hat. Beobachten lässt sich lediglich, dass die zwei weiteren (funktionstüchtigen) Windräder des Energieparks vorsorglich abgeschaltet wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH), wie folgt: 1. Liegt der Stadtreinigung Hamburg (SRH) beziehungsweise dem Senat das Gutachten der DNV GL vor? Falls ja, seit wann? Drucksache 21/8870 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, worin liegt die Verzögerung begründet, wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung und wann soll das Gutachten veröffentlicht werden? Nein. Die technische Analyse durch den beauftragten Gutachter ist aufwendiger als zunächst vermutet. Nach Erhalt des Gutachtens wird die SRH in geeigneter Form über das Ergebnis des Gutachtens berichten. 2. Liegt der Stadtreinigung Hamburg (SRH) beziehungsweise dem Senat die Analyse der ENERTRAG vor? Falls ja, seit wann? Wenn nein, worin liegt die Verzögerung begründet, wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung und wann soll die Analyse veröffentlicht werden? Die SRH hat bei ENERTRAG weder eine Analyse beziehungsweise ein Gutachten beauftragt noch liegt der SRH eine Analyse von ENERTRAG vor. 3. Welcher Unglückshergang wurde seitens der DNV GL rekonstruiert? 4. Welche Unglücksursache wurde seitens der DNV GL identifiziert? 5. Bestehen signifikante Unterschiede zwischen dem Gutachten der DNV GL sowie der Analyse der ENERTRAG bezüglich Unglückshergang und -ursache und falls ja, wie stellen sich diese Unterschiede im Einzelnen dar? Siehe Antworten zu 1. und 2. 6. Auf welche Höhe lässt sich der Versicherungsschaden beziffern und reicht die abgeschlossene Versicherung zur Deckung des gesamten finanziellen Schadens? 7. Welche Konsequenzen ziehen die SRH sowie der Senat aus der Aufklärung des Unglücks? Dieses kann erst nach Vorlage und Auswertung der gutachterlichen Beurteilung beantwortet werden.