BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8872 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 26.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Ominöse Flüchtlingsboni für Investoren bei Perspektive-Wohnen- Unterkünften In der Antwort des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/7943 und Drs. 21/8133 räumt der Senat ein, dass den Investoren der Perspektive -Wohnen-Flüchtlingsunterkünfte an den Standorten Duvenacker und Elfsaal ein Zuschuss für die „höhere Abnutzung von Wohnraum und Kücheneinrichtungen “ als Bestandteil des Mietzinses über einen Zeitraum von 15 Jahren gewährt wird. Im Hinblick auf dessen Höhe verweist der Senat auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse privatwirtschaftlicher Verträge zwischen der Anstalt öffentlichen Rechts, f & w fördern und wohnen, und den Investoren . Berichten zufolge wurde mit dem Investor der Flüchtlingswohnungen am Hörgensweg in Eidelstedt ein ganzer Blumenstrauß an Zuschüssen und Förderungen vereinbart. Darunter auch ein sogenannter Baukostenzuschuss in Höhe von 2,50 Euro pro Quadratmeter, der ebenfalls über eine 15-jährige Laufzeit vereinbart wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen sind ein wichtiges Element zur Deckung der Bedarfe in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg. Sie sollen die Erstaufnahmeeinrichtungen entlasten und sind notwendig, um die Zahl der Personen entscheidend und dauerhaft zu senken, die als Überresidenten länger als sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, siehe Dr. 21/7876. Die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen dienen langfristig der Wohnraumversorgung in Hamburg. Nach Ablauf der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft stehen die von vornherein im Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichteten Wohnungen für eine reguläre Wohnnutzung zur Verfügung, sofern hierfür Planrecht besteht. Damit werden sie einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung der Hamburger Bevölkerung leisten. Das Senatsprogramm Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen ist in der Drs. 21/1838 ausführlich dargestellt. Vor dem Hintergrund, dass durch den anhaltenden Flüchtlingszuzug im Lauf des Jahres 2015 die bisher gewählten Unterbringungsformen deutlich an ihre Grenzen gestoßen sind, wurden die geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen, um eine möglichst zügige Errichtung von auch in Zukunft nachhaltig nutzbaren Unterbringungskapazitäten zu gewährleisten. Gleichzeitig stellen sie einen im Vergleich zu anderen Unterbringungsformen langfristig kostengünstigen Kapazitätsausbau in der öffentlich-recht- Drucksache 21/8872 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lichen Unterbringung sicher und geben der Stadt die Sicherheit, dass die Wohnungen einen nachhaltigen Beitrag zu Wohnraumversorgung leisten können. Bei den laufenden Zahlungen ist grundsätzlich zwischen Zahlungen im Rahmen des Mietvertrags einerseits und Zuschüssen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus andererseits zu unterscheiden: - Zahlungen im Rahmen des Mietvertrags fließen vom Mieter und Betreiber f & w fördern und wohnen AöR (f & w) an den jeweiligen Investor und Vermieter. Diese wurden und werden bilateral zwischen dem Investor und dem Mieter f & w ausgehandelt und vereinbart. - Werden die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus realisiert, gewährt die IFB gemäß den geltenden Förderbedingungen Zuschüsse an den jeweiligen Investor. Seit 2011 ist der Wohnungsbau ein Schwerpunktthema des Senats. Verschiedene Instrumente haben zu den Erfolgszahlen im Wohnungsbau beigetragen, auch die Wohnraumförderprogramme der IFB. Hamburg wächst und soll auch weiterhin eine Stadt für alle Menschen sein. Voraussetzung dafür ist, dass für alle Einkommensgruppen bezahlbarer Wohnraum verfügbar ist. Nur wer Zugang zu den urbanen Zentren hat, hat auch Zugang unter anderem zu einer großen Zahl an hochwertigen Arbeitsplätzen oder zu einem breiten Bildungsangebot. Eine Voraussetzung für die Durchsetzung von jährlich bislang 2.000 und ab 2017 nunmehr 3.000 geförderten Neubauwohnungen pro Jahr ist eine auch für Investoren wirtschaftliche Wohnraumförderung. Dies ist aktuell der Fall, wie ein ausgewogener Mix verschiedenster Investoren zeigt, die seit Jahren die Hamburger Wohnraumförderung stark nachfragen. Die Stadt Hamburg finanziert die Wohnraumförderung im Jahr 2017 mit 139 und 2018 mit 155 Millionen Euro. Diese Mittel sind von der Bürgerschaft im Haushaltsplan beschlossen worden. Mit diesem hohen Mitteleinsatz investiert Hamburg nicht nur in den geförderten Wohnungsbau, sondern insgesamt in den sozialen Zusammenhalt. Die nachfolgend aufgelisteten Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen entstehen in diesem Rahmen. Die in Rede stehenden Zuschüsse gliedern sich wie folgt: Belegenheit Investor/ Vermieter Mietzuschuss IFB gem. Punkt 3.1.2 * WA- Bindung Zuschuss IFB gem. Punkt 3.2.12.2 * Integrationszuschuss IFB gem. Punkt 3.2.12.1 * Abnutzung 0,50 Euro pro m²/ Monat ** Baukostenzuschuss 2,50 Euro pro m²/Monat *** Duvenacker HIG X X X Hörgensweg FeWa X X X Elfsaal HIG X X X Mittlerer Landweg FeWa X X X * siehe IFB Förderrichtlinie „Neubau von Mietwohnungen 1. Förderweg“, https://www.ifbhh.de/fileadmin/pdf/IFB_Download/IFB_Foerderrichtlinien/FoeRi_Neubau_1. Foerderweg.pdf ** Dieser Mietbestandteil des Betreibers f & w ist durch die erhöhte Personenzahl pro Wohnung während der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft begründet. *** Die Gebäude werden mit zusätzlichen Fluchtwegen ausgestattet, um die Sicherheit der Bewohner auch bei der dichteren Belegung als Flüchtlingsunterkunft zu gewährleisten. Auch werden Schallschutzmaßnahmen umgesetzt, um die Lärmbelastung zu verringern. Neben diesen nutzungsbedingten Mehrkosten wurden auch standortbezogene Mehrkosten mit diesem Baukostenzuschuss abgegolten, zum Beispiel aufwendige Gründungsarbeiten. Wesentliches Element des Senatsprogramms Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen ist der Übergang von der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft in die regulä- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8872 3 re Wohnnutzung. Auch ein Übergang vor Ablauf der Mietdauer mit f & w fördern und wohnen AöR wurde dabei berücksichtigt und in entsprechenden Klauseln grundsätzlich vorgesehen. Um beide Mietparteien gleichermaßen abzusichern, sind die konkreten Bedingungen für diesen vorzeitigen Übergang einvernehmlich zu regeln. Mit den Bürgerverträgen geht die Verpflichtung einher, Wohnungen früher als vorgesehen in die reguläre Nutzung zu überführen. Die zuständigen Behörden und der Betreiber f & w fördern und wohnen AöR sind hierzu im Gespräch mit den Vermietern. Wichtiges Thema in den Gesprächen zu den Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen Hörgensweg und Mittlerer Landweg ist der weitere Umgang mit dem sogenannten Baukostenzuschuss. Der Vermieter hat die Wirtschaftlichkeit seiner Investition unter Berücksichtigung des Zuschusses über eine 15-jährige Laufzeit des Mietvertrags berechnet. Wie sich die nun geänderten Rahmenbedingungen gemeinsam umsetzen lassen, ist Inhalt der noch nicht abgeschlossenen Gespräche. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist die Einhaltung der Bürgerverträge. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Handelt es sich bei dem Zuschuss für die „höhere Abnutzung von Wohnraum und Kücheneinrichtungen“ und dem Baukostenzuschuss um denselben Kostenzuschuss? Wenn ja, bitte genauer erläutern. Wenn nein, worin unterscheiden sich die beiden Zuschüsse? 2. Wie viele und welche Einrichtungen fallen unter jeweils welche Bezuschussung ? Siehe Vorbemerkung. 3. In wie vielen Fällen wurden diese zusätzlichen Förderungen bereits über die in Drs. 21/8133 bekannten Standorte hinaus vertraglich vereinbart? (Bitte nach Anzahl der Standorte, Anzahl der Wohneinheiten, Wohnraumgröße in Qudratmeter und Dauer der Bezuschussung aufschlüsseln .) Für die Standorte Mittlerer Landweg (46.978 m2) und Hörgensweg (25.242 m2) wurden sogenannte Baukostenzuschüsse vertraglich vereinbart. Die Laufzeit der jeweiligen Mietverträge beträgt 15 Jahre. Zur Anzahl der Wohneinheiten siehe Drs. 21/6666. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie hoch ist der jährliche Gesamtetat, der f & w fördern und wohnen AöR für Baukostenzuschüsse außerhalb der Förderrichtlinie zur Verfügung steht? Ein separates Budget steht hierfür nicht zur Verfügung, da der sogenannte Baukostenzuschuss Bestandteil der Mietkosten ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wann wurden zwischen Senat und Investor die Art und Höhe der Förderungen und Zuschüsse für die Flüchtlingswohnungen am Hörgensweg festgelegt? Wann haben welche Gespräche dazu stattgefunden und wann kam es zur verbindlichen Festlegung der Zuschüsse? Die Gespräche haben ab März 2016 stattgefunden. Die Förderzusage der IFB ist am 13. Juli 2016 erfolgt. Im Übrigen siehe Drs. 21/6666. 6. Wann wurde der Vertrag zwischen dem Investor am Hörgensweg und f & w unterzeichnet? (Bitte Datum angeben)? Siehe Drs. 21/6666. 7. Ist der Investor am Hörgensweg im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt worden? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/8872 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, a. welche Art von Ausschreibung wurde aus welchen Gründen gewählt? b. wann fand die Ausschreibung statt und wer hatte dabei die Federführung ? c. wie viele Investoren haben Angebote abgegeben und handelte es sich bei dem Angebot der „FeWa Grundstücksgesellschaft GmbH und Co. KG“ um das wirtschaftlichste Angebot? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/1838.