BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8881 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Philipp Heißner (CDU) vom 26.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Wer erhält alles Zuschüsse für öffentlich-rechtliche Flüchtlingsunterkünfte ? (II) In Drs. 21/8661 hat die CDU-Fraktion explizit nachgefragt, für welche Standorte nach „Perspektive Wohnen“ der Mietzuschuss in Höhe von 50 Cent beschlossen worden sei. Der Senat nannte in der Antwort Elfsaal und Duvenacker. Nun war allerdings der „Bild“-Zeitung zu entnehmen, dass dieser Zuschuss – zusätzlich zu weiteren Zuschüssen – auch für den Standort Hörgensweg gezahlt werde. Wenn dem so ist fragt man sich, warum der Senat diesen Standort nicht in der Drucksache angeführt hat und was seine Motive dafür waren. Außerdem, heißt es in der „Bild“-Zeitung, seien die Zuschüsse auf Basis von 350 Wohnungen der öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU) zugesagt worden. Im Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ (Drs. 21/5231) wurde jedoch im Bürgervertrag Eimsbüttel vereinbart, dass „schon bei Bezugsfertigkeit im Einvernehmen mit dem Eigentümer eine Reduzierung des örU‐Anteils auf die Hälfte, konkret rd. 175 Wohneinheiten vorgenommen wird“. Der in zähen Verhandlungen seit April 2016 ausgehandelte Konsens trägt das Datum 12. Juli 2016, wurde an diesem Tag auch von den Regierungsfraktionen und der Volksinitiative der Öffentlichkeit vorgestellt und am 13. Juli 2016 mit der Mehrheit von Rot-Grün in der Bürgerschaft beschlossen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Warum erwähnt der Senat in Drs. 21/8661 unter Frage 1. nicht den Standort Hörgensweg? 2. Werden auch Zuschüsse für den Standort Mittlerer Landweg gezahlt? Wenn ja, warum fanden auch diese nicht Eingang in die Antwort der Drs. 21/8661? Siehe Drs. 21/8872. 3. Wann wurden die Verträge für die Standorte Hörgensweg, Mittlerer Landweg, Elfsaal und Duvenacker abgeschlossen? Bitte jeweils konkretes Datum angeben. 4. Wurden für weitere Standorte Zuschüsse vereinbart? Wenn ja, wann jeweils für welche Standorte? Bitte mit Angabe des konkreten Datums. Siehe Drs. 21/6666. Drucksache 21/8881 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. In dem Bericht der „Bild“-Zeitung ist die Rede davon, dass neben dem „Zuschuss für besondere Integrationsleistungen“ auch ein „Baukostenzuschuss “ gezahlt werde. a) Welche verschiedenen Zuschüsse werden im Zusammenhang mit den Flüchtlingsunterkünften nach „Perspektive Wohnen“ von jeweils welcher Stelle gezahlt? b) Welche davon gehören grundsätzlich zum Förderprogramm aller Sozialwohnungen, welche davon entfallen auf eine Förderung aufgrund von Sonderbedarfen? Siehe Drs. 21/8872. c) Welche der Zuschüsse aufgrund von Sonderbedarfen werden jeweils auf welcher rechtlichen Grundlage aus jeweils welchen Sachgründen gezahlt? Wer ist jeweils der Träger der Kosten (Produktgruppe )? Bitte nach Standorten aufschlüsseln. d) Welche Stelle hat diese Zuschüsse aufgrund von Sonderbedarfen jeweils zugesagt? Bitte nach Standorten aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/8133. e) Welche Zuschüsse werden jeweils in welcher Höhe je Standort mit jeweils welcher Laufzeit laut Vertrag gezahlt? Wann (konkretes Datum) wurden sie jeweils vereinbart. Wer ist Empfänger? Bitte für alle derzeit geplanten, im Bau befindlichen und fertiggestellten Standorte nach „Perspektive Wohnen“ anführen. Siehe Drs. 21/6666 und Drs. 21/8872. f) Welche der unter e) genannten Zuschüsse in welcher Höhe sind bereits geflossen? Bitte nach Standorten aufschlüsseln. Für den Standort Mittlerer Landweg wurden 2,50 Euro pro m2 Wohnfläche für die bisher übernommenen sieben von 21 Wohngebäuden und für den Standort Elfsaal 0,50 Euro pro m2 Wohnfläche gezahlt. g) Wie viele Zuschüsse aufgrund von Sonderbedarfen werden insgesamt je Standort über die jeweils vereinbarte Laufzeit gezahlt? h) Welche Miete pro Quadratmeter ergibt sich bei den örU je Standort inklusive aller Zuschüsse über welche jeweils vereinbarte Laufzeit? Siehe Drs. 21/8872. i) Auf Basis welcher Anzahl an Wohnungen der örU laufen je Standort die Zusagen für die Zuschüsse gegenüber den Investoren/ Eigentümern? j) Wie ist die derzeitige Planung an Wohnungen der örU je Standort? Am Standort Ohlendieck/Poppenbütteler Berg: 108 Einheiten für die Flüchtlingsunterbringung . Im Übrigen siehe Drs. 21/7486. 6. In dem Bürgervertrag Eimsbüttel heißt es für den Standort Hörgensweg „im Einvernehmen mit dem Eigentümer“. Wann ist dieses Einvernehmen von welcher Stelle in welcher Form hergestellt worden? Wie wurde es bei den Verträgen mit dem Investor wann wie berücksichtigt? Wenn es nicht berücksichtigt wurde: Wann hat welche Stelle versucht, dieses Einvernehmen nachträglich in die Verträge einzufügen? 7. Die „Bild“-Zeitung vermittelt den Eindruck, als müsse der Senat Zuschüsse für 350 Wohnungen der örU gegenüber dem Investor am Standort Hörgensweg zahlen. Ist dem so? Wenn ja, wieso ist dem so und wie will der Senat die Förderung für 175 Wohnungen der örU begründen, die gar nicht existieren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8881 3 8. Sieht der Senat tatsächlich im Fall Hörgensweg als Alternative eine Einmalzahlung in Betracht? Wenn ja, in welcher Höhe aufgrund welcher rechtlichen Basis aus welcher finanziellen Quelle? Siehe Drs. 21/8872.