BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8883 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 26.04.17 und Antwort des Senats Betr.: G20-Gipfel in Hamburg: Mit welchen Schwierigkeiten und Einschränkungen müssen Einzelhandel/Gastronomie und Hotellerie in der Hamburger Innenstadt rechnen? Am 7. und 8. Juli dieses Jahres findet in Hamburg der G20-Gipfel statt. Obwohl sich der Schwerpunkt des Gipfeltreffens in und um die Messehallen herum abspielt, wird es in der Innenstadt sowie in den angrenzenden Einkaufsquartieren zu Sperrungen kommen. Dennoch befürworten wir auch während des G20-Gipfels eine volle und intakte Innenstadt. Die Bürger sollen auch während dieser Zeit keine Bedenken haben, einzukaufen oder zu bummeln. Eine Panikmache wäre das falsche Signal. Die angekündigten Protestaktionen sowie Demonstrationen von verschiedensten Verbänden und Gruppen lassen allerdings für die Kaufleute in der City nichts Gutes vermuten . Umsatzeinbußen durch wegbleibende Kunden und Touristen sind zu erwarten. Gebe es darüber hinaus noch gewaltbereite und randalierende Personen unter den Demonstranten, würden, so die Vermutung der Kaufleute , die Kunden gänzlich auf einen Besuch der Innenstadt verzichten. Umsatzeinbußen über mehrere Tage hinweg sind für den Einzelhandel und die Gastronomie eine beängstigende Situation. Ein Umsatzrückgang bei der Hotellerie ist zwar nicht zu erwarten, dafür aber ein Sicherheitsrisiko für seine Gäste oder Spitzenpolitiker sowie für die eigenen Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei Hamburg wird im Zusammenwirken mit anderen Sicherheitsbehörden die Sicherheit der Menschen in Hamburg, der Gipfelteilnehmer, der Veranstaltung wie auch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen während des G20- Gipfeltreffens in Hamburg gewährleisten. Die Sicherheitsmaßnahmen bei diesem Gipfeltreffen werden neben den zum Schutz von Staatsgästen standardmäßig zu treffenden Maßnahmen vor allem davon bestimmt, welche Versammlungen und Aktionen im näheren und weiteren Umfeld der Veranstaltung stattfinden. Die Polizei Hamburg wird ihre Maßnahmen so treffen, dass die erforderliche Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist, zugleich jedoch die Einschränkungen auf das dafür unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden. Sie wird hierbei mit den Sicherheitsbehörden des Bundes zusammenarbeiten. Mit dem Gipfel werden absehbar am 7. und am 8. Juli 2017 Auswirkungen auf den Straßenverkehr verbunden sein. Die zuständige Behörde empfiehlt daher bereits jetzt, an diesen Tagen für den Besuch der Innenstadt möglichst U- und S-Bahnen zu nutzen . Großveranstaltungen und größere Demonstrationen sind in Hamburg regelmäßig wiederkehrende Ereignisse. Der Umgang mit Versammlungen und Aufzügen im Rahmen Drucksache 21/8883 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 des G20-Gipfels folgt grundsätzlich den in Hamburg entsprechend vorliegenden Erfahrungen. Zur Information von Bürgern/Gewerbetreibenden hat die Polizei im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit seit dem 3. April 2017 ein Bürgertelefon geschaltet sowie Informationen zur Sicherheitszone Hamburg-Messe auf den Internetseiten www.polizei.hamburg und www.hamburg.de/g20-gipfel veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Polizei bereits diverse Informations- und Kooperationsgespräche mit betroffenen Gewerbetreibenden, Schulen/Kindertagesstätten, Verbänden und Organisationen im Zusammenhang mit der einzurichtenden Sicherheitszone Hamburg -Messe sowie den in der HafenCity betroffenen Firmen, City Management, Forum HafenCity und andere, Behörden und mehreren Hotels in der Innenstadt geführt. Die Handelskammer Hamburg hat zusammen mit dem City Management für den 5. Mai 2017 zu einer Informationsveranstaltung zum G20-Gipfel in Hamburg eingeladen, bei welcher Vertreter von Senatskanzlei sowie Hamburger Polizei informieren sowie für Fragen zur Verfügung stehen (https://www.hk24.de/produktmarken/unternehmen/ G-20-Gipfel-in-Hamburg/3709644). Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Neben den bisher bekannt gegebenen Sicherheitszonen, ist im Hamburger Stadtgebiet mit weiteren Sperrungen zu rechnen (zum Beispiel rund um Hotels, die Staatsoberhäupter oder Spitzenpolitiker beherbergen). Welche für den Einzelhandel/die Gastronomie relevanten Straßen werden im Rahmen des G20-Gipfels teilgesperrt, vollgesperrt oder temporär gesperrt? Und ab wann beginnen jeweils die Sperrungen und wann genau werden sie aufgehoben? Während des G20-Gipfels wird die Polizei in der Innenstadt Bereiche an einigen wenigen Hotels, in denen Staatsgäste untergebracht sind und für die besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, zur Gewährleistung der Sicherheit sperren. Die Planungen und Gespräche mit zuständigen Stellen laufen aktuell noch, daher sind valide Angaben im Sinne der Fragestellung derzeit nicht möglich. 2. Ist bisher vonseiten der zuständigen Behörde mit Einzelhändlern und Kaufleuten über mögliche Beeinträchtigungen gesprochen worden? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nicht, warum nicht? 3. Wurde bisher vonseiten der zuständigen Behörde mit dem Handelsverband Nord, dem City Management, der Handelskammer oder weiteren Vertretern des Einzelhandels über mögliche Beeinträchtigungen gesprochen ? Wenn ja mit welchem Inhalt? Wenn nicht, warum nicht? Siehe Vorbemerkung; die Gesprächsinhalte werden auf den jeweiligen Gesprächspartner und dessen Bedürfnisse abgestimmt. 4. Laut aktuellem Kenntnisstand gibt es seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde keine eine offizielle Empfehlung für Einzelhändler und Gastronomen, die das Nicht-Öffnen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen von Türen und Fenstern betreffen. Wie stellt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde hier sicher, dass es zu keinen Gefährdungen kommen wird? Die Polizei wird im Zeitraum des G20-Gipfels mit zahlreichen Kräften präsent sein. In der Spitze werden nach jetzigem Planungsstand mehr als 15.000 Einsatzkräfte im Einsatz sein. Darüber hinaus liegen der Polizei Erkenntnisse, die entsprechende Maßnahmen begründen würden, derzeit nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8883 3 5. Mit welchen Beeinträchtigungen müssen Einzelhändler und Gastronomen im Schanzenviertel und in den angrenzenden Gebieten der Sicherheitszonen rechnen? Bitte Zeit und Umfang der Maßnahme nennen. Derzeit plant die Polizei außerhalb der Sicherheitszone grundsätzlich keine weiteren Absperrmaßnahmen. Im Übrigen kann es zu Beeinträchtigungen im Sinne der Fragestellung im Rahmen der Kolonnenfahrten von Gipfelteilnehmern und bei Versammlungen und Aufzügen anlässlich des G20-Gipfels und den in diesem Zusammenhang erforderlichen (kurzfristigen ) Absperrmaßnahmen der Polizei kommen; Angaben hierzu können derzeit noch nicht gemacht werden. 6. Der Senat gibt an, sich im ständigen Austausch mit den zuständigen Stellen sowie der Polizei zu befinden, um zeitnahe Informationen über weitere Sicherheitszonen (zum Beispiel Straßenzüge rund um Hotels) zu erlangen und somit schnell reagieren zu können. Wovon hängt es ab, ob weitere Sicherheitszonen eingerichtet werden? Bitte auch die einzelnen Entscheidungskriterien nennen. Sogenannte Sicherheitszonen werden nur an den Veranstaltungsorten des G20- Gipfels eingerichtet, darüber hinaus siehe Antwort zu 1. Weitere Entscheidungskriterien gibt es in diesem Zusammenhang nicht. 7. Wie werden die entsprechenden Straßen rund um betroffene Hotels konkret abgesichert, ohne dass der Einzelhandel darunter leidet? Die Fragestellung berührt die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. 8. Sollte es auch in der Innenstadt zu Großdemonstrationen kommen, müssen die Außengastronomieflächen freigeräumt werden. Dies bedeutet für die betroffenen Gastronomen zusätzlichen Aufwand, vor allem aber saftige und ungeplante Einbußen im Tagesumsatz. Gibt es hier bereits Planungen zur Kompensierung oder muss der wirtschaftliche Schaden von den Gastronomen selbst getragen werden? 9. Hat der Senat Regelungen getroffen, die einen Ausgleich von Umsatzeinbußen im Einzelhandel an den zwei umsatzstärksten Tagen der Woche (Freitag und Samstag) betreffen? Wenn ja, wie sieht diese Regelung aus? Nein; im Übrigen siehe Drs. 21/6860. 10. In der Hamburger Innenstadt (zum Beispiel Rathausmarkt, Jungfernstieg oder Mönckebergstraße und so weiter) soll vorerst auf die Errichtung einer Sicherheitszone verzichtet werden. Wie stellt der Senat sicher, dass es im innerstädtischen Gebiet nicht doch zu Ausschreitungen kommt, die einen entsprechenden Schaden mit sich bringen? Siehe Antwort zu 4. 11. Mit wie vielen Umsatzeinbußen muss an den Gipfeltagen im Einzelhandel und in der Gastronomie in Hamburg konkret gerechnet werden? Bitte nach Gebieten aufschlüsseln (Schanzenviertel/Messegebiet/Innenstadt/ HafenCity und so weiter). Zu möglichen Umsatzeinbußen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 12. Ist in den betroffenen Gebieten im Falle von unzureichender Sicherung und daraus resultierenden Sachschäden mit Entschädigungsmaßnahmen seitens der Stadt zu rechnen? Siehe Drs. 21/6860. 13. Wie gewährleisten Hotels ihren Gästen Sicherheit, insbesondere vor gewaltbereiten Demonstranten? Drucksache 21/8883 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 14. Welche vorbeugenden Maßnahmen ergreift die zuständige Behörde im Hinblick auf Farbanschläge gegen Hotels? Die Polizei trifft im Sinne der Fragestellung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten; darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 15. Sind spezielle Sicherheitsschulungen, Workshops oder Sicherheitsrichtlinien für Hotelmitarbeiter in Arbeit? Sofern die Polizei Schutzmaßnahmen an und in einem Hotel zur Gewährleistung der Sicherheit von Staatsgästen durchführt, werden die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Hotels von der Polizei entsprechend instruiert. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung nicht vor.