BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8884 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 26.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Politische Indoktrination an Hamburger Schulen (XII) – Aufforderung, Schulrucksäcke an Flüchtlingskinder zu spenden In Drs. 21/7905 behauptet der Senat, dass es sich bei der Darstellung, dass in allgemeinbildenden Hamburger Schulen diejenigen Schüler, die sich weigern , Schulrucksäcke an Flüchtlingskinder zu spenden, einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, ausgegrenzt oder gemobbt zu werden, um ein nicht nachprüfbares und konstruiertes Szenario des Fragestellers handele und damit ein Missbrauch des Fragerechts einhergehe. Diese Behauptung des Senats ist unzutreffend und mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen, denn bereits in Drs. 21/7905 wurde darauf verwiesen, dass mehrere Elternvertreter die AfD-Fraktion auf solche Vorfälle hingewiesen haben. Darüber hinaus wurde exemplarisch ein konkreter Vorfall detailliert beschrieben. Inzwischen sind weitere Anrufe und E-Mails von Eltern (als Reaktion auf Drs. 21/7905) bei der AfD-Fraktion eingegangen, welche die Problematik in der dargestellten Weise bestätigen. So schreibt eine betroffene Mutter in einer E-Mail an den schulpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Alexander Wolf: „Ich möchte Ihnen noch gerne etwas zur Kenntnis bringen, weil ich davon ausgehe, daß Sie sich ganz generell für derartige Mißstände interessieren: Unser Kind ist in der Grundschule(!) ausgegrenzt(!) worden aufgrund seiner kritischen Haltung gegenüber sogenannten Flüchtlingen. Dort fand ganz generell etwas statt, was ich als Gehirnwäsche bezeichnen möchte, wo die Kinder unter Ausnutzung ihrer Arg- und Ahnungslosigkeit darauf getrimmt worden sind, den sogenannten Flüchtlingen gegenüber eine positive Grundhaltung einzunehmen, inklusive Spendenlauf. Nachdem die ansonsten überaus nette Klassenlehrerin, die als Ausländerin verständlicherweise keine besondere Bindung zu Deutschland empfindet, die Kinder dazu aufgefordert hatte, ihre Schulranzen für „Flüchtlingskinder“ zu spenden, hat unser Kind gefragt, ob es seinen Ranzen nicht für einheimische Kinder spenden könne. Die Lehrerin hat daraufhin behauptet, daß es für „arme “ einheimische Kinder bereits Stellen gäbe, wo diese Ranzen erhalten würden. Darüber ist mir persönlich zwar nichts bekannt, und auch dort müßten die Ranzen ja irgendwo herkommen, aber ungeachtet dessen dürfte das auch nicht der Punkt dabei sein. Warum soll ein einheimisches Kind nicht lieber einem anderen einheimischen Kind seinen abgelegten Ranzen schenken wollen dürfen? Drucksache 21/8884 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das geht aber noch weiter: Die anderen Kinder, die offenbar bereits die gewünschte Doktrin verinnerlicht hatten, haben unser Kind dann im Pulk bedrängt, warum es denn, ich weiß nicht genau, sinngemäß „gegen Flüchtlinge “ sei. Unser Kind hat treffend geäußert, daß es ja nicht möglich sei echte Flüchtlinge von Sonstigen zu unterscheiden, insbesondere auch nicht von gefährlichen Attentätern. Das überstieg wohl das Fassungsvermögen der anderen Kinder, die dann ernsthaft äußerten, „Ja, aber die haben doch so eine lange Reise hinter sich“, worauf unser Kind einwandte: „Na und? Wenn ich irgendwo hinreise, schenkt mir auch keiner deshalb Geld.“ Usw. Resultat: Die beste Freundin und ein weiteres Kind durften nicht mehr mit unserem Kind spielen, wir wurden geschnitten und unser Kind wurde von einem Klassenkameraden gegenüber einem dritten fremden Kind als „rassistisch “ verleumdet. Kurz danach, in den Ferien, ereigneten sich dann diverse „Anschläge“.“ Andere Eltern haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Kinder von den Klassenlehrern zum Spenden ihrer getragenen Rucksäcke indirekt gezwungen wurden, indem sie moralisch so unter Druck gesetzt wurden, dass sie (Kinder wie Eltern) der beziehungsweise den Aufforderung/en – auch widerwillig – zumeist Folge leisteten. Außerdem gab sich ein Anrufer als Mitarbeiter der Hamburger Schulbehörde aus und bestätigte unsere Beschreibungen in Drs. 21/7905 „mit jedem Wort“ und sprach von „indoktrinären Strukturen“ innerhalb der Behörde, in der „jeder nur noch nach Parteibuch arbeite“. Die Identität des Anrufers und der Wahrheitsgehalt seiner Aussagen konnten vonseiten der AfD-Fraktion nicht überprüft werden. Der Anrufer wirkte in seinen Darstellungen jedoch sehr glaubhaft und, diese Vorfälle betreffend, kenntnisreich. Anhand der verschiedenen Berichte muss die Darstellung aufrechterhalten werden, dass Kinder mit einer differenzierten und/oder einer kritischen Haltung in Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen einer verstärkten Gefahr des Mobbings durch Mitschüler, zum Teil aber auch durch Lehrer, ausgesetzt sein könnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Der Fragesteller schildert einen tatsächlichen oder fiktiven Sachverhalt, ohne die Namen der angeblich betroffenen Schülerinnen und Schüler, Eltern, Bediensteten der Behörde für Schule und Berufsbildung oder Schulen zu nennen. Solche Behauptungen zu verifizieren oder zu falsifizieren ist nicht möglich. An keiner Hamburger Schule ist es gestattet, Druck auf Schülerinnen und Schülern auszuüben, damit diese Schenkungen an Dritte leisten. Jede Bürgerin und jeder Bürger , der Kenntnis von einem entsprechenden Sachverhalt hat, ist gehalten, die zuständige Behörde unmittelbar zu informieren, damit der Sachverhalt aufgeklärt werden kann. Darüber hinaus sind der Beratungsstelle Gewaltprävention schulische Mobbingfälle und Beratungsanliegen aus Hamburger Schulen im Kontext von Spendenaktivitäten nicht bekannt. Die für Bildung zuständige Behörde hält freiwillige karitative Spendenaktionen auch an Schulen für sinnvoll, da hierdurch das gesellschaftliche Engagement von Schülerinnen und Schülern gestärkt werden kann. Im Übrigen siehe Drs. 21/7905. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchen Hamburger Schulen wurde in den letzten zwei Jahren dazu aufgerufen, Schulranzen an Flüchtlingskinder zu spenden? Bitte nach Schulen aufschlüsseln und dabei insbesondere auch darauf eingehen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8884 3 beziehungsweise spezifizieren, ob auch an Grundschulen derartige Aufrufe ergingen. 2. Wie wurde sichergestellt, dass die Schulranzen an Kinder gespendet werden, deren Eltern tatsächliche Flüchtlinge sind und deren Asylstatus rechtskräftig anerkannt wurde? 3. Wie stellt der Senat sicher, dass die Aufforderung, getragene Schulranzen an Flüchtlingskinder zu spenden, keinem Zwang folgt? Gab es alternative Spendenverwendungsvorschläge beziehungsweise -zwecke im Rahmen dieser Aktionen? 4. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Kinder, die sich weigern, ihre Schulranzen an Flüchtlingskinder zu spenden, vor Mobbing durch Mitschüler und Lehrer zu schützen? Thematisieren die allgemeinen Handlungsempfehlungen zum Thema Mobbing auch solche konkreten Situationen ? 5. Wie stellt der Senat sicher, dass im Kontext der Aufforderungen, die Schulrucksäcke an Flüchtlingskinder zu spenden, die verpflichtenden Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses eingehalten werden („Überwältigungsverbot “, „Kontroversitätsgebot“)? Siehe Vorbemerkung.