BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8885 21. Wahlperiode 02.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 26.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft am Standort Loogestraße Nach den aktuellen Planungen der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) soll im Stadtteil Eppendorf am Standort Loogestraße eine Flüchtlingsunterkunft errichtet werden. Das gab Anselm Sprandel, der Leiter der ZKF, in der öffentlichen Anhörung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft Seelemannpark /Loogestraße im Rahmen des Regionalausschusses Eppendorf/Winterhude bekannt. Die Flüchtlingsunterkunft soll aus zwei dreigeschossigen Containern bestehen , in denen 104 Migranten für mindestens zehn Jahre untergebracht werden können. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Aus welchen Herkunftsregionen werden voraussichtlich die Migranten stammen, die für die Unterkunft in der Loogestraße vorgesehen sind, und welche Konfessionen werden in welchem Verhältnis schätzungsweise vertreten sein? 2. Mit welchem Geschlechterverhältnis ist bei der Belegung der Flüchtlingsunterkunft zu rechnen? 3. Mit welchen Altersgruppen und in welcher Verteilung rechnet der Senat bei der Belegung der Flüchtlingsunterkunft? 4. Inwieweit gibt es bereits Informationen über das Verhältnis von Familien und Alleinstehenden bei der Belegung der Flüchtlingsunterkunft? 5. Gibt es grundsätzlich ein Belegungskonzept, welches die Aspekte aus den Fragen 1. – 4. berücksichtigt? Wenn ja, bitte umfassend darstellen. f & w fördern und wohnen AöR (f & w) verfolgt in allen Wohnunterkünften ein Konzept zur sozialverträglichen Belegung. Ziel ist es, dass in jeder öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU) eine Mischung von Familien sowie alleinstehenden Personen verschiedener Nationalitäten aufgenommen wird. Auf diese Weise erfahren Zuwanderer in den örU bereits die Realität des Zusammenlebens in gemischten Nachbarschaften, wie sie die Betroffenen auch beim Umzug in privaten Wohnraum erwartet. Zur Prävention von Konflikten im alltäglichen Zusammenleben wird bei der Belegung konkreter Zimmer oder Wohneinheiten darauf geachtet, Menschen zusammenzubringen, die die gleiche Sprache sprechen und/oder einen gemeinsamen kulturellen Hintergrund haben. Soweit es die Kapazitäten zulassen, wird dabei auch auf individuelle Wünsche zur gemeinsamen Unterbringung Rücksicht genommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/3894. Drucksache 21/8885 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Ist die Zahl von 104 Migranten eine Obergrenze, die sicher nicht überschritten wird, oder gibt es Planungen beziehungsweise eine Möglichkeit /Wahrscheinlichkeit, die Zahl zu erhöhen? Die Kapazität wird mit 104 Plätzen berücksichtigt, eine Erhöhung ist nicht geplant. 7. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Errichtung der Unterkunft? Auf Basis der Kostenermittlungsstufe Kostenrahmen wird mit Gesamtkosten von rund 3,5 Millionen Euro geplant. 8. Wie hoch werden die jährlichen Gesamtkosten für die Unterbringung der Migranten an diesem Standort voraussichtlich sein? Siehe Drs. 21/7422 und Drs. 21/8262. 9. Gibt es ein Sicherheitskonzept für die Flüchtlingsunterkunft? Wenn ja, bitte umfassend darlegen. Siehe Drs. 21/5765 und Drs. 21/5783. 10. Für wie viele Jahre wird an dem Standort Loogestraße voraussichtlich eine Flüchtlingsunterkunft bestehen? Gibt es Planungen für eine Mindestdauer oder eine maximale Dauer? Die derzeitigen Planungen beziehen sich auf eine Nutzungsdauer von zehn Jahren.