BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/89 21. Wahlperiode 24.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Jens Meyer (FDP) vom 18.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Projektmanagement bei der Teilsanierung des Deutschen Schauspielhauses Die Neue Schauspielhaus GmbH (DSH) hat zur Beseitigung gravierender Mängel bei der Bühnenmaschinerie und für die Erweiterung des Bühnenturms von der Stadt Hamburg Zuwendungen in zweistelliger Millionenhöhe erhalten. Aufgrund gravierender Planungslücken und eines verfehlten Projektmanagements kam es zu erheblichen Kostensteigerungen. Nach aktuellen Zeitungsberichten hat die Intendantin des Deutschen Schauspielhauses nun öffentlich beklagt, dass die Funktionsfähigkeit des Schauspielhauses durch Bauverzögerungen, Baumängel und Fehlplanungen derzeit nicht gewährleistet sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Neuen Schauspielhaus GmbH (DSH) wie folgt: 1. Welche konkreten Maßnahmen waren in den ursprünglich aufgestellten Bau- und Kostenunterlage enthalten? Die ursprüngliche Bau- und Kostenunterlage sah die Erneuerung der Obermaschinerie und die Erweiterung des Bühnenturms einschließlich der Erneuerung des Prospektlagers sowie Veränderungen des Zugrasters vor. Im Rahmen der Entwurfsplanungen war auch die Erneuerung der Untermaschinerie mit einbezogen worden. 2. Welche letztendlich durchgeführten Maßnahmen waren in der ursprünglichen aufgestellten Bau- und Kostenunterlage nicht enthalten? 3. Was waren die Gründe für die Durchführung der ursprünglichen nicht geplanten Maßnahmen? Siehe Drs. 20/10818. 4. Warum hat die Kulturbehörde dem Vorschlag der DSH zugestimmt, mit der Baumaßnahme zu beginnen, ohne dass zuvor die veranschlagten Kosten mit den Ausschreibungsergebnissen im vorgeschriebenen Umfang verglichen worden waren? Zur Einhaltung der von der damaligen Behördenleitung eingegangenen vertraglichen Verpflichtung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 4. März 2011 gegenüber der neuen Intendanz war eine enge Terminierung der baulichen Maßnahmen erforderlich. Da für die Umsetzung der Maßnahmen nur ein begrenzter Zeitrahmen zur Verfügung stand, musste eine zügige Vergabe der Aufträge erfolgen. Drucksache 21/89 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Aus welchen Gründen wurde die folgende Kostenveranschlagung im Jahr 2011 nicht auf der Bau- und Kostenunterlage vom Mai 2010 oder einer aktualisierten Unterlage erstellt? Die 2011 vorgelegte neue Bau- und Kostenunterlage sah entsprechend der im Rahmen der Finanzplanungen im Einzelplan zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von insgesamt 17.000.000 Euro Gesamtkosten in Höhe von 16.500.000 Euro vor und beinhaltete gegenüber dem Planungsstand von 2010 eine niedrigere Höhe des Bühnenturms , ein lichteres Zugraster sowie den Verzicht auf einen Eingriff in die Gebäudesubstanz bei der Erneuerung der Untermaschinerie. Der Differenzbetrag zur veranschlagten Gesamtsumme in Höhe von 500.000 Euro wurde zur Absicherung bestehender Risiken zurückgestellt. 6. Aus welchen Gründen hat die Kulturbehörde im März 2012 den ersten Zuwendungsbescheid erlassen, obwohl aufgrund der baufachlichen Prüfung feststand, dass die Planung im Umfang von rund 20 Prozent der Baukosten noch nicht abgeschlossen war? Wer hat diese Entscheidung getroffen? Siehe Antwort zu 4. 7. Hat die DSH inzwischen die Gesamtkosten abschließend ermittelt? Wenn ja, wie hoch sind die ermittelten Gesamtkosten? Wenn nein, wann sollen die Gesamtkosten abschließend ermittelt werden ? Nein. Die zuständige Behörde und das DSH beabsichtigen, die Kostenermittlung im 2. Quartal 2015 abzuschließen. 8. Aus welchen Gründen hat die DSH zwischen Juni 2013 und Januar 2014 Bauleistungen von rund 3,6 Millionen Euro beauftragt, die über die bewilligten Zuwendungen hinausgingen, ohne zuvor die Kulturbehörde zu informieren und deren Zustimmung einzuholen? Welche Folgen hat dieses Vorgehen für die DSH? Das DSH verfolgte das Ziel, die Spielzeit 2013/2014 wie geplant im Oktober 2013 zu eröffnen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Die zuständige Behörde hat das DSH aufgefordert, die entstandenen Mehrkosten prüffähig nachzuweisen. 9. Welche Folgen hat die Insolvenz der beauftragten Theaterplan-Firma Gerling & Arendt? Folge der Insolvenz von Gerling & Arendt waren Ersatzmaßnahmen mit damit einhergehenden Mehrkosten sowie eine anhängige Klage des DSH gegen den Versicherer von Gerling & Arendt. 10. Welche Maßnahmen haben die Kulturbehörde und die DSH ergriffen, um die erkennbaren Kostenrisiken zu mindern? In welcher Höhe konnten durch diese Maßnahmen Kostensteigerungen gemindert werden? Zur Minderung erkennbarer Kostenrisiken erfolgte eine Modifikation vorgesehener Maßnahmen. Nennenswerte Minderkosten haben sich dabei nicht ergeben. 11. Aus welchen Gründen hat die Kulturbehörde bei der Teilsanierung des Schauspielhauses zugunsten einer potenziellen Terminsicherheit (zumindest teilweise) auf die Kostenstabilität verzichtet? Wer hat diese Entscheidung wann getroffen? Siehe Antwort zu 4. 12. Teilt der Senat die Einschätzung von Herrn Raddatz und Frau Beier, dass die Funktionsfähigkeit des Deutschen Schauspielhauses derzeit bei circa 60 Prozent bis 70 Prozent liegt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/89 3 Der Senat nimmt zu Äußerungen Dritter grundsätzlich nicht Stellung. Im Übrigen arbeiten das DSH und die zuständige Behörde gemeinsam an der Optimierung der derzeitigen Situation. 13. Welche weiteren Investitionsbedarfe sieht der Senat, um das Deutsche Schauspielhaus wieder vollständig funktionsfähig zu machen? Welche Maßnahmen sind hierfür erforderlich, welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch und wann sollen diese umgesetzt werden? DSH und zuständige Behörde ermitteln derzeit die Bedarfe. Eine entsprechende Befassung von Senat und Bürgerschaft wird vorbereitet.