BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8907 21. Wahlperiode 05.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 27.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Regionalisierungsgesetz (2) Die Antworten des Senates auf meine Anfrage Drs. 21/8759 geben Anlass zu Nachfragen. Insbesondere erstaunt, dass die Ausgaben zwischen 37 Millionen Euro und 69 Millionen Euro über den Einnahmen liegen. Ich frage den Senat: 1. Wie erfolgt die Finanzierung der Projekte, wenn im jeden Jahr die Ausgaben deutlich höher sind als die Einnahmen? Die Regionalisierungsmittel sind in der Vergangenheit nicht vollständig verausgabt, sondern teilweise angespart worden, um zum Beispiel Planungsleistungen für große Infrastrukturvorhaben wie die S4 finanzieren zu können. Aus den angesparten Mitteln wird die Differenz der Einnahmen aus dem Regionalisierungsgesetz und den geplanten Ausgaben in den Jahren 2017 bis 2019 finanziert. Als Folge reduziert sich der angesparte Betrag zur Finanzierung von Maßnahmen aus Regionalisierungsmitteln entsprechend. 2. In welcher Höhe lagen am Jahresende 2016 angesparte Reste vor? Am 1. Januar 2017 lagen für das Jahr 2016 Reste in Höhe von 126.833.000 Euro vor. 3. In welcher Höhe erfolgten im Jahre 2017 bereits Rückflüsse und welche Rückflüsse sind in diesem Jahre noch zu erwarten? Derzeit sind noch keine Rückflüsse für das laufende Haushaltsjahr 2017 zu verzeichnen . Die Prognose der Rückflüsse des Jahres 2017 sieht wie folgt aus: Betrag (in T€) aus der Maßnahme S-Bahn-Station Ottensen 2.896 aus der Maßnahme S-Bahn-Station Elbbrücken 6.969 aus der Maßnahme S4 4.000 4. Welche Ausgaben verursachen die in der Antwort auf Frage 2. genannten Projekte und Maßnahmen? Bitte für jedes Projekt getrennt angeben. Die jahresbezogene Disposition von Finanzmitteln für die in der Drs. 21/8759 genannten Maßnahmen und Projekte stellt eine voraussichtliche Abschätzung aus heutiger Sicht dar und unterliegt entwicklungsbedingten Schwankungen (siehe beispielsweise Antwort zu 16.). Vergleichsweise verlässlich ist die saldierte Kalkulation größerer Gruppen. Daher werden nachfolgend die Ausgabepositionen (hierzu siehe Drs. 21/8579) in die Gruppen saldiert, die der Bund für die Transparenznachweise für die Verwendung der Regionalisierungsmittel vorgibt gemäß Anlage 3 (zu § 6 Absatz 2) des Regionalisierungsgesetzes. Drucksache 21/8907 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Maßnahme/Projekt Geplanter Betrag 2017 (in T€) Geplanter Betrag 2018 (in T€) Geplanter Betrag 2019 (in T€) Leistungsbestellungen 103.945 118.146 120.623 a) SPNV 101.785 115.986 118463 b) ÖPNV 2.160 2.160 2.160 Managementaufwand 10.415 10.748 10.805 Investitionen in Verkehrsanlagen 80.158 98.870 71.897 a) SPNV 60.908 68,620 41.597 b) ÖPNV Investitionen in Fahrzeuge 19.250 520 30.250 520 30.300 540 Tarifausgleiche 0 0 0 Sonstiges 10.203 10.359 8.680 5. Wieso erfolgt ein „Beitrag an Niedersachsen für Verkehre des öffentlichen Nahverkehrs“? Sowohl bei der Maßnahme „Beitrag an Niedersachsen für Verkehre des öffentlichen Nahverkehrs“ als auch bei der Maßnahme „Verkehrsleistungen im ÖPNV“ handelt es sich um Zahlungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) an Verkehrsunternehmen für die Erbringung von Busverkehrsleistungen auf dem Gebiet der FHH. Soweit von einem „Beitrag an Niedersachsen“ die Rede ist, handelt es sich tatsächlich um Zahlungen, die an die Kraftverkehrsgesellschaft Stade mbH (KVG), aufgrund von Verkehrsleistungen auf dem Gebiet der FHH im Bereich Süderelbe, erfolgen. 6. An wen werden die „Betriebskostenzuschüsse“ in welcher Höhe wofür gezahlt? Sie werden für die AKN Eisenbahn AG (AKN) in Bezug auf Leistungen des Personenverkehrs und die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) in Höhe von insgesamt circa 10 Millionen Euro eingeplant. 7. An wen werden die „Zahlungen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)“ geleistet? Diese Zahlungen sind Bestellerentgelte, die Hamburg als Aufgabenträger für die von den einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringenden verkehrsvertraglichen Leistungen leistet, und zwar - im laufenden S-Bahn-Vertrag an die S-Bahn Hamburg GmbH (S-Bahn), - in den laufenden Verkehrsverträgen mit Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern an die für diese Verträge federführenden Aufgabenträgergesellschaften Nahverkehrsverbundgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (Nah.SH) und Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV), - in den laufenden Verkehrsverträgen mit Niedersachsen an die metronom Eisenbahngesellschaft mbH (Metronom). 8. Wieso erhält die S-Bahn Zahlungen für den „Nachtverkehr“, die HOCH- BAHN aber nicht? Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) erhält zwar im Rahmen der üblichen Betriebskostenerstattung Zahlungen für den Nachtverkehr, jedoch nicht aus Regionalisierungsmitteln . Zum Nachtverkehr der S-Bahn siehe Antwort zu 12. 9. Wofür werden Zahlungen für „Erhöhte Sicherheit“ an S-Bahn und U-Bahn geleistet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8907 3 Der S-Bahn und der Hamburger Hochbahn-Wache GmbH (Hochbahn-Wache) werden Finanzmittel für Maßnahmen zur Steigerung der Fahrgast- und Mitarbeitersicherheit gewährt. Ein Teil dieser Maßnahmen wird dabei aus Regionalisierungsmitteln gezahlt. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Grundlage für die letzte Erhöhung der Sicherheitsleistungen an die Unternehmen ist die Vereinbarung über die Partnerschaft zur Erhöhung der Sicherheit im ÖPNV auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg „Sicherheitsvereinbarung ÖPNV- Hamburg“ vom 5. Juli 2011. Im Übrigen siehe Drs. 20/2007. 10. Aus welchem Grunde werden für das „Erneuerungsprogramm S-Bahnhöfe “ Zahlungen geleistet? Im Rahmen des Programmes zur Erhöhung der Stationsattraktivität (PSH) beteiligen sich die FHH und die DB jährlich mit je 3.000.000 Euro, also insgesamt 6.000.000 Euro, an investiven baulichen Maßnahmen. Der Anteil der FHH kommt dabei aus Regionalisierungsmitteln. 11. Wer erhält die „Kostenbeteiligung P+R-Anlagen“ und warum wird diese gezahlt, obwohl P+R-Gebühren erhoben werden? Die auslaufenden Zahlungen dienen zum Ausgleich von Restforderungen der S-Bahn- Hamburg GmbH aus der Zeit vor der Entgelteinführung. 12. Aus welchem Grund werden „Betriebskosten und Mehrkostenanteil Flughafen S-Bahn“ gezahlt? Schließlich erhält die S-Bahn sowieso einen Betriebskostenzuschuss. Der Betriebskostenzuschuss der S-Bahn ist Teil der „Zahlungen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)“. Da die Maßnahmen „Flughafen S-Bahn“ wie auch „Nachtverkehr “ und „erhöhte Sicherheit (S-Bahn)“ erst nach dem Abschluss des Verkehrsvertrages mit der S-Bahn Hamburg aus dem Jahr 2009 geschlossen wurden, werden sie zwar hierüber abgerechnet und abgewickelt, aber gesondert ausgewiesen. 13. Wieso werden an wen Zahlungen wegen „Verkehrsleistungen im ÖPNV“ geleistet? Siehe Antwort zu 5. 14. Wer erhält weshalb Zahlungen wegen des „Haltestellenumfeldkoordinators “? Welche Aufgaben hat dieser? Handelt es sich nur um eine Person oder hat er weitere Mitarbeiter? Im Rahmen der Drucksache „Verbesserung von Sauberkeit und Stadtbild“ (Drs. 20/7048) wurde eine Zentrale Koordinationsstelle beim HVV im Umfang von zwei Stellen eingerichtet. Der HVV erhält für die Koordinationsstelle Zahlungen aus Regionalisierungsmitteln . Die Koordinationsstelle trägt zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Umfeld der Haltestellen auf dem Gebiet der FHH bei, indem sie im Dialog mit den beteiligten Stellen Maßnahmen erarbeitet und umsetzt. Der Koordinationsstelle steht für diesen Zweck eine Projektkostenpauschale für Kleinstmaßnahmen von maximal 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. 15. Wer erhält Zahlungen wegen „ÖPNV-Schulungen mobilitätseingeschränkter Menschen“? Was wird damit finanziert? Die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. erhält eine jährliche Zuwendung aus Regionalisierungsmitteln für die Durchführung von Schulungen für mobilitätseingeschränkte Menschen in Bezug auf die Nutzung des ÖPNV. 16. Wieso ergab sich eine „Kostensteigerung bei bestellten Verkehrsleistungen des SPNV aus dem Trassenpreissystem 2017“? Die in dem Jahr 2015 beziehungsweise 2016 angekündigte Umstellung des Trassenpreissystems ab dem Jahr 2017 barg das Risiko von Mehrausgaben, dem die zuständige Behörde nach dem Vorsichtsprinzip durch die Bildung dieser Position Rechnung trug. Drucksache 21/8907 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 17. Wieso entstanden Kosten für „Mehrzweckbereiche S-Bahnfahrzeuge Baureihe 474“? Die zusätzliche Ausstattung der Baureihe 474 mit Mehrzweckbereichen, auch in den Mittelwagen, war bis Sommer des Jahres 2013 nicht Bestandteil des Redesignprogramms . 18. Wieso gibt es eine „Vereinbarung FHH/DB AG zur Wartung der Fernhinweise an S-Bahnstationen“? Wer macht dafür was? Die zum 1. Januar 2017 zwischen FHH und DB Station&Service AG (DB S&S) abgeschlossene Vereinbarung klärt die Zuständigkeiten mit dem Ziel, defekte Fernhinweise instand zu setzen und ihre anschließende Instandhaltung abzusichern. Im Eigentum der Stadt befindliche Fernhinweise werden ebenfalls von DB S&S gewartet, hierfür stellt die Stadt entsprechende Mittel bereit. DB S&S wird nunmehr mit der umfassenden Sanierung der im städtischen Raum befindlichen Fernhinweise beginnen. 19. Wieso erfolgen Zahlungen für „Mehrleistungen S 1 Wedel-Blankenese“? Schließlich erhält die S-Bahn laufende Zuschüsse. Die Maßnahme „Mehrleistungen S 1 Wedel-Blankenese“ wurde im Jahr 2016 unterjährig beschlossen und zur Dokumentation einmalig gesondert dargestellt. 20. Wie kann es sein, dass für das Ende des Jahres 2019 ein noch nicht fest verplanter Finanzmittelbestand von über 30 Millionen Euro erwartet wird, obwohl jedes Jahr viel mehr Ausgaben geplant sind als Mittel vorhanden sind? Siehe Antwort zu 1. Da die Ausgaben für die geplanten und aus Regionalisierungsmitteln finanzierten Maßnahmen und Projekte in dem Zeitraum von 2017 bis 2019 die Einnahmen aus dem Regionalisierungsmitteln übersteigen, reduziert sich der (geplante ) verfügbare Betrag an Regionalisierungsmitteln. Nach aktuellem Planungsstand verbleibt Ende des Jahres 2019 ein Finanzmittelbestand von über 30.000.000 Euro.