BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8908 21. Wahlperiode 05.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 27.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung − Wie hoch sind die jeweiligen Kosten pro Platz? In Drs. 21/8733 erwähnt der Senat erstmals die aufzuwendenden Kosten pro Platz bezogen auf den jeweiligen Standort am Beispiel von drei Standorten. Während für den Standort Kirchenpauerstraße in der HafenCity 31,01 Euro pro Platz pro Tag angegeben werden, sind es bei der Unterkunft an der Sophienterrasse 14,11 Euro und bei der geplanten Unterkunft in der Eulenkrugstraße 9,95 Euro. Bisher hatte der Senat regelmäßig betont, dass „eine Ermittlung der tatsächlichen Platzkosten … aufgrund der Heterogenität der einzelnen Standorte nicht“ erfolge (Drs. 21/4923). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die im Jahr 2016 entstandenen Kosten der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) werden unter http://www.hamburg.de/fluechtlinge-daten-fakten/8453782/kosten/ veröffentlicht. Dort werden die Kosten des Personals der Betreiber, der Wachdienste und der Reinigungsdienstleistungen aufgeschlüsselt und Besonderheiten der jeweiligen Standorte erläutert. Die Kosten in den EA werden aufwandsorientiert abgerechnet, das bedeutet, dass die jeweiligen entstandenen Kosten nach Rechnungsprüfung erstattet werden. Zu den aufwandsorientierten Kosten des Bereiches der EA gehören als erweiterte Bestandteile der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner und des Betriebs der Einrichtungen unter anderem das Catering, Reinigungsdienstleistungen und Sicherheits- und Wachdienste. Zur Abrechnung siehe Drs. 21/4583. Die Abrechnung der Kosten der öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung erfolgt hingegen weiterhin über vereinbarte Kostensätze, siehe Drs. 21/8262, Drs. 21/7422, Drs. 21/4923, Drs. 21/4635 und Drs. 21/4327. Bei den oben genannten Zahlen in Höhe von 31,01 Euro, 14,11 Euro sowie 9,95 Euro pro Platz und Tag handelt es sich um eine kalkulatorische Kennzahl aus Kosten der Herrichtung und gegebenenfalls Anmietung des Grundstücks sowie des Rückbaus oder um Mietkosten, sofern die Objekte angemietet werden. Diese Kennzahl dient als Entscheidungsgrundlage bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit neuer Standorte. Entsprechende Kennzahlen liegen nicht für alle Standorte vor, die bereits seit Längerem in Betrieb sind und nicht mit den tatsächlich abgerechneten Kosten gleichzusetzen sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch sind die aufzuwendenden Kosten pro Platz pro Tag im Durchschnitt für einen Platz in der Erstaufnahme (EA) und einen in der öffentlich -rechtlichen Unterbringung (örU)? Bitte zusätzlich für alle Standorte Drucksache 21/8908 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 im Bereich der EAs inklusive Ankunftszentrum und alle örU einzeln aufschlüsseln . Die durchschnittlichen Kosten pro Tag für einen Platz in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) lagen im Jahr 2016 bei 48,31 Euro. Grundlage sind die Kapazität der EA und die im Haushaltsjahr 2016 gebuchten Kosten. Die Kosten werden derzeit dem jeweiligen Verursachungszeitraum zugeordnet, sodass sich die Kosten nachträglich noch verändern können. Zur Aufschlüsselung der Kosten nach Standorten siehe Drs. 21/8601 und zur Soll-Kapazität siehe Drs. 21/4940 sowie http://www.hamburg.de/ fluechtlingsunterkuenfte/. Unterschiede ergeben sich vor allem aufgrund von Belegungsaufbau oder Belegungsabbau , durch zusätzliche Bauplanungen oder aufgrund von Brandschutzauflagen, weshalb an einigen Standorten verstärkt Brandwachen einzusetzen sind. Für die örU siehe Vorbemerkung. 2. Welche Kosten sind in die „aufzuwendenden Kosten pro Platz pro Tag“ mit eingeflossen? Welche Kosten wurden aus welchen Gründen nicht berücksichtigt? In den durchschnittlichen Kosten pro Platz in der EA sind alle Kosten enthalten, die den einzelnen EA direkt zugeordnet werden können. Dazu zählen die Kosten für Miete , Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude, Instandhaltung, Fremdleistungen, Honorare, Ausstattung, Verbrauch und periodenfremden Aufwand. Für die örU werden zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit die aufzuwendenden Kosten pro Platz und Tag kalkuliert. Dies beinhaltet die voraussichtlichen Erschließungs-, Herrichtungs- und/oder Mietkosten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Auf Basis welcher Laufzeiten wurden die Platzkosten pro Tag je Standort ermittelt? Die Kosten der EA im Jahr 2016 bilden den Durchschnitt der im Jahr 2016 gebuchten Kosten ab. Für die Ermittlung der kalkulatorischen Platzkosten der örU aus Bau- und Mietkosten wird grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Laufzeit des jeweiligen Standorts zugrunde gelegt. 4. Bei welchen Standorten sind die Errichtungskosten in jeweils welcher Höhe mit in die Ermittlung der Platzkosten eingeflossen? Eine gesonderte Angabe von Herrichtungskosten für die Erstaufnahmeeinrichtungen ist derzeit nicht möglich, da Herrichtung, Betrieb und Rückbau von Einrichtungen unter gleichen Sachkonten gebucht werden. Für eine entsprechende Zuordnung sind Hunderte Belege nachträglich zu bewerten. Dies ist in der für die Beantwortung von Schriftlichen Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für die örU siehe Vorbemerkung. 5. Was sind die Gründe, warum einige Standorte bei den Platzkosten deutlich unter oder über den Durchschnittswerten für EA beziehungsweise örU liegen? Begründung bitte je Standort separat darlegen. Die Kosten der EA können nicht ohne Weiteres miteinander verglichen werden, siehe Drs. 21/4923. Zwischen der Höhe der Bewohneranzahl und der damit verbundenen Platzkosten besteht kein unmittelbarer Zusammenhang. Die Höhe der Gesamtkosten, und damit auch der Kosten pro Flüchtling in der Unterkunft, unterliegen einer Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren und Rahmenparametern. Maßgeblich sind Kosten für die bauliche Herrichtung, Reinigung, Verpflegung und Wachdienste und Betreiberpersonal . Bei der baulichen Herrichtung variiert der Aufwand für die Errichtung der Standorte erheblich zwischen neu zu errichtenden Standorten (zum Beispiel Kosten für die Erschließung, Kampfmittelräumdienst, Grundierung, Mieten für Grundstücke, Objekte und Container) und zum Beispiel Hallen oder Zelten. Bei diesen Standorten entfallen oftmals aufwendige Grundierungs- und Baumaßnahmen und es fallen im wesentlichen Kosten für Trennwände und zum Beispiel besondere Brandschutzmaß- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8908 3 nahmen an. Darüber hinaus variieren die Kosten für Wachdienst und Reinigung erheblich aufgrund der individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Standorte. Zu standortspezifischen Besonderheiten der EA siehe Vorbemerkung. Maßgeblicher Faktor bei den kalkulatorischen Platzkosten der örU ist die Laufzeit. Darüber hinaus haben Erschließungskosten und Kosten für Altlastensanierungen einen erheblichen Einfluss.