BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8909 21. Wahlperiode 05.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 27.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Mit welchen Maßnahmen will der Senat über Familien die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen? Im Rahmen der Ausschussberatungen zum Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm 2015 – 2020 der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration , der Agentur für Arbeit Hamburg und des Jobcenters team.arbeit.hamburg berichtete der Senat über einen weiteren Versuch, die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. In dem Ausschussbericht (Drs. 21/8668) heißt es hierzu: „Ein neues Instrument, das in Wilhelmsburg und Eimsbüttel erprobt werde, sei die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Jugendämtern. Es sei beabsichtigt, die Familien ganzheitlich zu erreichen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise aufgrund von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Wie genau sieht die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Jugendämtern aus? Bitte erläutern. 2. Liegt dieser Zusammenarbeit ein Konzept zugrunde? Wenn ja, wer hat an dessen Erstellung mitgewirkt? 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen Familien ganzheitlich erreicht werden und inwieweit soll das der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit dienen? 4. Ab wann beginnt die Zusammenarbeit beziehungsweise wann hat sie begonnen? 5. Wenn die Zusammenarbeit bereits begonnen hat, sind schon erste Erfolge zu verzeichnen? Wenn ja, welche? 6. Wie und aufgrund welcher Kriterien findet eine Zusammenarbeit im Einzelfall statt beziehungsweise nach welchen Kriterien werden die Familien ausgewählt? 7. Wie viele VZÄ stehen bei den Jobcentern, wie viele bei den Jugendämtern für die Zusammenarbeit zur Verfügung? In zunächst zwei Modellbezirken (Hamburg-Mitte mit dem Standort Wilhelmsburg und Eimsbüttel) wird seit der zweiten Jahreshälfte 2016 die verstärkte Kooperation zwischen den bezirklichen Jugendämtern und Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter ) erprobt. Drucksache 21/8909 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ziel des Programmes ist es, die beiden Systeme stärker miteinander zu verknüpfen und die Angebote und Leistungen aus den Bereichen Jugendhilfe und Arbeitsmarkt im Einzelfall besser zu koordinieren. Im Rahmen des Modellvorhabens soll im Laufe der Zusammenarbeit ein Konzept entwickelt sowie geeignete Verfahren erprobt und gefunden werden, die zur Umsetzung dieses Ziels beitragen können. Nach Abschluss dieses Prozesses sollen die Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte 2017 in eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Modell-Jugendämtern, der zuständigen Behörde und Jobcenter team.arbeit.hamburg einfließen und konkrete Regelungen zur Zusammenarbeit erarbeitet werden. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend soll eine Ausweitung der Kooperation auch auf weitere Standorte geprüft werden. Bisher wurden die Grundlage der gemeinsamen Arbeit sowie die gegenseitigen Rahmenbedingungen und möglichen Verfahrenswege in mehreren Workshops und Veranstaltungen erarbeitet. Am Prozess sind neben Fach- und Leitungskräften von Jobcenter und dem regionalen ASD auch die zuständige Behörde sowie örtliche Träger der Jugendhilfe beteiligt. Die Zusammenarbeit findet im Einzelfall anlassbezogen statt. Für die Auswahl der Familien wurden keine bestimmten Kriterien festgelegt. Vielmehr wird daran gearbeitet , die Standards beziehungsweise Grundlagen für die Zusammenarbeit weiterzuentwickeln zum Beispiel hinsichtlich der gegenseitigen Erreichbarkeit und Mitwirkung in Beratungssituationen. Eine einzelfallbezogene Zusammenarbeit ist in diesem Zusammenhang sowohl im Leistungs-, im Vermittlungs- als auch im familienhelfenden Bereich intendiert. Die Zusammenarbeit wird aus den bereits vorhandenen Personalressourcen realisiert. Die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten ist im Rahmen des Modellvorhabens nicht vorgesehen. Darüber hinaus sind die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen.