BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8910 21. Wahlperiode 05.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 27.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Verteilungen von Geflüchteten aus den Erstaufnahmen Auch wenn viele der besonders prekären Unterkünfte mittlerweile nicht mehr benötigt werden, bleiben die Hamburger Erstaufnahmen Orte, an denen ein Ankommen schwer ist und an denen niemand gerne lebt. Bis heute hat der Senat keine verbindlichen Mindeststandards etabliert, was Plätz für Kinder und Erwachsene, Rückzugsräume, Lern- und Gemeinschaftsräume und so weiter und so fort angeht. Mit dem Asylpaket I wurden Geflüchtete im Herbst 2015 dazu verpflichtet, sechs Monate in einer solchen Erstaufnahme zu leben. In Hamburg können viele auch nach Ablauf der sechs Monate nicht in eine bessere Unterkunft umziehen. Das betrifft derzeit mehr als 5.500 Menschen, darunter viele Kinder , die länger als sechs Monate in einer solchen Einrichtung leben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Januar 2016 waren in den Erstaufnahmeeinrichtungen 19.155 Personen untergebracht , siehe auch Drs. 21/3227. Die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen konnte auf derzeit 6.043 (Stand: 28. April 2017) reduziert werden. Mit dem Abbau der Belegung in den Erstaufnahmeeinrichtungen wurde die Zahl der Überresidenten seit dem 2. Quartal 2016 von durchschnittlich 7.405 Personen auf durchschnittlich 4.404 Personen im April 2017 reduziert. Zu den „Kriterien des Belegungsmanagements der Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen für Flüchtlinge in Hamburg“ in der Fassung vom 17.02.2017 siehe http://www.hamburg.de/contentblob/8421310/0ec341e424484f5de7d6517fc51ad113/ data/d-zkf-kriterien-belegungsmanagement.pdf und Drs. 21/8751. Ein prioritärer Transfer in Folgeunterkünfte von Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder besonders schutzbedürftig sind, ist nicht erforderlich, da eine Verlegung in andere Erstaufnahmeeinrichtungen, vor allem in die Einrichtungen für besonders Schutzbedürftige, möglich ist. Siehe Drs. 21/4174, Drs. 21/6163, Drs. 21/8014 und Drs. 21/8539. Eine Auswertung von Tausenden Verlegungsvorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischer Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, sodass die Nennung der Anzahl der Verlegungen unter Berücksichtigung des Aufenthaltsstatus oder des Status des Asylverfahrens nicht erfolgen und die durchschnittliche Wartezeit nicht berechnet werden kann. In der Priorität 1 sind mit Stand vom 22. April 2017 1.452 Personen betroffen. Davon warten derzeit circa 70 Prozent weniger als ein Jahr auf den Transfer. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/8910 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Was sind die aktuellen Verlegungskriterien bei Verlegung von einer EA in eine Folgeunterkunft? a. Was ist Ziel und Hintergrund der Kriterien? Bitte beschreiben. 2. Wie lange warten alleinstehende Männer derzeit durchschnittlich auf die Verlegung in eine Folgeunterkunft? Wie lange warten alleinstehende Männer aus Syrien, aus Afghanistan, aus Iran? 3. Wie lange warten Familien derzeit durchschnittlich auf die Verlegung in eine Folgeunterkunft? 4. Gibt es für körperlich beziehungsweise psychisch kranke Geflüchtete die Möglichkeit eines bevorzugten Transfers? Wenn ja, wie ist das Prozedere? Welche Stelle entscheidet letztendlich über den Transfers? a. Wie viele Menschen wurden im vergangenen Quartal und wie viele im vorvergangenen Quartal aus diesem Grund schneller in eine Folgeunterkunft transferiert? 5. Gibt es für Menschen, die von (häuslicher) Gewalt betroffen sind, die Möglichkeit eines bevorzugten Transfers? Wenn ja, wie ist das Prozedere? Welche Stelle entscheidet letztendlich über den Transfers? a. Wie viele Menschen wurden im vergangenen Quartal und wie viele im vorvergangenen Quartal aus diesem Grund schneller in eine Folgeunterkunft transferiert? 6. Werden grundsätzlich auch Menschen, deren Asylverfahren noch nicht entschieden ist, die aber länger als sechs Monate in einer EA leben, in Folgeunterkünfte transferiert? a. Wenn ja, wie viele Menschen, die noch im Asylverfahren waren, wurden im vergangenen Quartal und wie viele im vorvergangenen Quartal in eine Folgeunterkunft transferiert? Wie viele davon waren aus Syrien, aus Afghanistan, aus dem Iran? b. Wenn nein, welche Ausnahmen gibt es? 7. Werden grundsätzlich auch Menschen, die einen Abschiebestopp nach §60 AufenthG erhalten haben und länger als sechs Monate in einer EA leben, in Folgeunterkünfte transferiert? a. Wie viele Menschen, die einen Abschiebestopp nach §60 AufenthG erhalten haben, wurden im vergangenen Quartal und wie viele im vorvergangenen Quartal in eine Folgeunterkunft transferiert? b. Wenn nein, welche Ausnahmen gibt es? 8. Werden grundsätzlich Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten in Ausnahmefällen, zum Beispiel besondere Schutzbedürftigkeit, häusliche Gewalt et cetera, in Folgeunterkünfte verlegt? a. Wie viele Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten wurden im vergangenen Quartal und wie viele im vorvergangenen Quartal in eine Folgeunterkunft transferiert? b. Wenn nein, welche Ausnahmen gibt es? 9. Werden grundsätzlich auch Menschen, die eine Duldung erhalten haben und die aber länger als sechs Monate in einer EA leben, in Folgeunterkünfte transferiert? a. Wie viele Menschen, die eine Duldung erhalten haben, wurden im vergangenen Quartal und wie viele im vorvergangenen Quartal in eine Folgeunterkunft transferiert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8910 3 b. Wenn nein, welche Ausnahmen gibt es? Siehe Vorbemerkung.