BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8911 21. Wahlperiode 05.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 27.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Quartiersmanagement in Hamburger Flüchtlingsunterkünften (II) Seit über einem Jahr kommt in Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) eine Software „Quartiersmanagement“ (QMM) zur Anwendung. Sie funktioniert mittels einer Chipkarte, die den Bewohnern/-innen, Mitarbeitenden und anderen Personen ausgeteilt wird und auf der verschiedene Daten gespeichert werden. Beim Ein- und Ausgang werden diese Chipkarten eingescannt, ebenso bei der Essensausgabe und Ähnlichem. In meiner letzten Anfrage Drs. 21/4320 konnten wichtige Fragen nicht oder noch nicht beantwortet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Daten werden genau auf der Chipkarte gespeichert beziehungsweise gab es Änderungen seit Drs. 21/4320? Auf der Chipkarte wurde aus Gründen der besseren Notfallversorgung durch Rettungskräfte das Geburtsdatum ergänzt. Nach Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten werden nur noch die zur Steuerung der Unterbringung und Versorgung (siehe Antwort zu 2.) der Flüchtlinge zwingend erforderlichen Daten erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/4320. 2. Welche Dienststellen welcher (Bundes-)Behörden nutzen den Zugriff auf QMM? Folgende Dienststellen nutzen den Zugriff auf die Software Quartiersmanagement (QMM): Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Ankunftszentrum Rahlstedt Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Ankunftszentrum und in den Verwaltungsaußenstellen für Leistungsrecht der Bezirke Bundesagentur für Arbeit im Ankunftszentrum Rahlstedt mit eingeschränktem Sichtrecht auf die Daten der Bewohnerinnen und Bewohner im Ankunftszentrum Rahlstedt/Bargkoppelstieg Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge – beschränkt auf die Fachliche Leitstelle als Dienststelle der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und den Betrieb als Dienststelle der BIS Dataport Der Zugriff durch das BAMF und die Bundesagentur im Ankunftszentrum dient der Erfassung des Status auf dem sogenannten Laufzettel im Ankunftszentrum. 3. Hat die Sozialbehörde Zugriff auf das QMM-System? Drucksache 21/8911 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, prüft die Behörde die Anwesenheit der Bewohner/-innen in den EA? b. Wenn ja, wie häufig wurde die Anwesenheit von Bewohnern/-innen im vergangenen Quartal überprüft? Siehe Antwort zu 2. c. Welche Konsequenzen hat es, wenn die Behörde die (längere) Abwesenheit eines Bewohners/einer Bewohnerin feststellt? Ab wann treten diese ein? Bei längerer Abwesenheit erfolgt die Abmeldung von Amts wegen. 4. Hat die Ausländerbehörde Zugriff auf das QMM-System? a. Wenn ja, prüft die Behörde die Anwesenheit der Bewohner/-innen in den EA? Ja, zum Beispiel zur stichprobenartigen Prüfung der Abrechnungen. b. Wenn ja, wie häufig wurde die Anwesenheit von Bewohnern/-innen im vergangenen Quartal zur Durchführung von Abschiebungen überprüft? Diese Angaben werden nicht erfasst. c. Welche Konsequenzen hat es, wenn die Behörde die (längere) Abwesenheit eines Bewohners/einer Bewohnerin feststellt? Siehe Antwort zu 3. c. 5. Hat die Polizei Zugriff auf das QMM-System? a. Wenn ja, prüft die Behörde die Anwesenheit der Bewohner/-innen in den EA? b. Wenn ja, wie häufig wurde die Anwesenheit von Bewohnern/-innen im vergangenen Quartal überprüft? Nein. 6. Welche Angaben erfolgen auf freiwilliger Basis? In welcher geeigneten Form (mehrsprachiges Informationsblatt oder Dolmetscher/-innen) werden die Geflüchteten auf die Freiwilligkeit hingewiesen? Keine. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 7. Gab es seit Drs. 21/4320 Fälle der Verweigerung von Daten? a. Wenn ja, wie war das Vorgehen? Welche Sanktionen gibt es? b. Wenn nein, welches Vorgehen ist vorgegeben? Es sind keine Fälle bekannt, in denen die Herausgabe der Daten verweigert wurde. Im Übrigen siehe 21/4320. 8. Laut Drs. 21/4320 sollte ein Konzept zu Löschfristen erarbeitet werden. a. Ist das mittlerweile erfolgt? Nein. Als momentane Schutzmechanismen dienen die regelmäßige Archivierung der Daten der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die tägliche Löschung der Bewegungsdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Daten der nicht mehr in einer Erstaufnahme untergebrachten Personen werden gelöscht. b. Wie lauten die jeweiligen Löschfristen? c. Wie wird die Einhaltung der Löschfristen überprüft? Entfällt. 9. Sind seit Drs. 21/4320 weitere Zugriffsberechtigungen und/oder Schnittstellen eingerichtet worden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8911 3 Wenn ja, welche und für wen? Nein. 10. Zu welchem Ergebnis ist die datenschutzrechtliche Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten gekommen? Schriftliche Stellungnahme bitte anhängen. a. Welche Änderungen an der Software wurden nötig? Siehe Antwort zu 1. Darüber hinaus ist ein Programmierauftrag zur Ausblendung dieser Datenfelder erteilt. 11. Inwieweit findet die Software inzwischen Anwendung in den Folgeunterkünften ? Keine.