BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8912 21. Wahlperiode 05.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 27.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs offizieller Internetauftritt – Top oder Flip-Flop? Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt auf vielfältige Art und Weise auf Digitalisierung, unter anderem auch mit weiterführenden Informationsangeboten in den verschiedenen Onlineauftritten von Behörden und Bezirken (http://www.hamburg.de/stadt-staat/). Diese Onlineauftritte müssen natürlich auf dem aktuellen Stand gehalten werden, wozu es neben notwendiger Geldmittel auch klarer Kompetenzen sowie Content-Richtlinien und Sicherheitsregeln und -maßnahmen bedarf. Auf der Seite der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration mit dem Titel „Freiwilligendienst aller Generationen“ (http://www.hamburg.de/ freiwilligenjahr/3858574/freiwilligendienst-aller-generationen/) findet sich am Ende ein Link zu „Weiterführenden Informationen“ mit dem Titeltext „Runder Tisch der Freiwilligendienste aller Generationen in Hamburg“ (http://www.fdag-hh.de/). Dieser verweist direkt auf ein Angebot eines virtuellen Schuhladens, der laut DENIC von einer Frau Freitag in Hungenroth betrieben wird. Aufgrund dieser URL, die in keinem Zusammenhang mit dem Angebot eines Freiwilligendienstes steht, sondern auf einen kommerziellen Internetauftritt verweist, auf dem Flip-Flops angepriesen werden, ist hier von einer rechtlich fraglichen Nutzung einer ursprünglich durch eine öffentliche Institution genutzten URL auszugehen. Ich frage den Senat: 1. Wer ist für die Aktualität der Verweise (Links) im Internetauftritt der Freien und Hansestadt Hamburg (Portalbereich Stadt-Staat) zuständig und wer setzt dessen Aktualisierungen tatsächlich um? Verantwortlich für das Setzen von Links und deren Aktualität innerhalb des Internetauftritts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden und Bezirke. 2. Wie werden die Aktualität und die Richtigkeit von Internetlinks im Portalbereich Stadt-Staat sichergestellt? Zur Überprüfung der internen und externen Links setzt die FHH ein Hilfswerkzeug der Firma Siteimprove ein, das alle fünf Tage die Korrektheit der Links automatisch überprüft und sogenannte tote Links (Error 404) analysiert. Die Ergebnisse der Überprüfungen werden den jeweiligen Behörden automatisch zugestellt. Die Inhalte der Linkziele werden von den Behörden selbst manuell überprüft. 3. Gibt es verbindliche Content-Richtlinien für den Portalbereich Stadt- Staat? Drucksache 21/8912 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei der Veröffentlichung von Inhalten gilt für die Behörden und Bezirke der FHH das Redaktionsstatut der Freien und Hansestadt Hamburg. Es verpflichtet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHH unter anderem auf sachliche Korrektheit sowie Aktualität der Inhalte. Das Redaktionsstatut lehnt sich an die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats, dem sogenannten Pressekodex, an. Wenn ja: a. Welche Regeln gelten für Verweise auf externe Seiten, insbesondere solche mit kommerziellem Charakter? Externe Links auf Internetseiten der FHH dienen dazu, die Internetnutzerinnen und -nutzer zu weiterführenden Informationen zu leiten, die nicht innerhalb des Auftritts der FHH geboten werden können. Beim Setzen von Links sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehalten, den Inhalt und die Seriosität der Site zu beurteilen. Im Übrigen gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wenn nein: b. warum nicht? Entfällt. 4. Der in meiner Vorbemerkung aufgeführte externe Verweis auf den Schuhladen ist offensichtlich fälschlicherweise in den Programmcode gelangt. Wie ist es dazu gekommen? Die Internetseite „Freiwilligendienst aller Generationen http://www.hamburg.de/ freiwilligenjahr/3858574/freiwilligendienst-aller-generationen/ wurde auf hamburg.de im Jahr 2013 veröffentlicht. Auf ihr wurde zu diesem Zeitpunkt als Service für die Nutzerinnen und Nutzer ein externer Link zur Internetseite www.fdag-hh.de des „Runden Tisches der Freiwilligendienste aller Generationen in Hamburg“ gesetzt, dem Zusammenschluss von acht Trägern der Freiwilligendienste. Mit seiner Internetseite informierte der „Runde Tisch“ als einer von bundesweit 46 anerkannten Leuchtturmprojekten im Bundesprogramm Freiwilligendienste aller Generationen über seine Aktivitäten. Nach Auslaufen des Programms entschied der federführende Projektträger und Inhaber der Domain, die Webseite nicht weiter zu betreiben und auch die (kostenpflichtige) Registrierung der Domain nicht weiter fortzusetzen. Freie beziehungsweise frei gewordene Domains können grundsätzlich durch andere Nutzer neu registriert und mit neuen Inhalten veröffentlich werden. Der automatische „Linkchecker“, den die Hamburger Behörden zur Qualitätssicherung ihrer Internetseiten einsetzen, erkennt defekte Links, kann aber keine Aussage darüber treffen, ob sich die Inhalte einmal gesetzter externer Links, zum Beispiel durch einen Wechsel des Domaininhabers, in unerwünschter Weise verändert haben. 5. Welche Sicherheitsregeln gelten für die Programmierung und das Hosting des Internetauftritts der Freien und Hansestadt Hamburg, Portalbereich Stadt-Staat, und welche Vorkehrungen werden gegen unzulässige Zugriffe von außen und gegen das unzulässige Verändern von Inhalten, insbesondere das Einbringen von Schad-Code, getroffen? Die FHH nutzt gemeinsam mit der hamburg.de GmbH & Co. KG ein Enterprise Content -Management-System (CMS) für die Erstellung der Webseiten auf hamburg.de. Alle Releases des CMS werden vor der Veröffentlichung durch den Hersteller bezüglich der Sicherheit und Stabilität geprüft. Die Entwicklung von hamburg.de basiert auf dem eingesetzten Release des Herstellers und stellt eine kundenspezifische Anpassung/Erweiterung dar. Bevor ein Release in die Produktion bei hamburg.de kommt, wird diese Version auf der Test- und Staging-Umgebung getestet. Alle eingehenden Sicherheitshinweise werden unverzüglich geprüft und gegebenenfalls die Software entsprechend angepasst. Das Hosting des Auftritts erfolgt bei einem in Hamburg ansässigen Hostingpartner der hamburg.de GmbH & Co. KG. Ein Sicherheitskonzept regelt den Betrieb der Serverplattform. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8912 3 Ein weiteres Sicherheitskonzept regelt die Zusammenarbeit zwischen der hamburg.de GmbH & Co. KG und der Stadt Hamburg, vertreten durch die Finanzbehörde. Der Zugriff auf das CMS für die Erstellung von Inhalten erfolgt über verschlüsselte Verbindungen mit individuellen User-Accounts. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt die Passwort-Richtlinie der FHH (Passwort-RL), die die Verwendung sicherer Passworte vorgibt. Der Zugriff auf Inhalte innerhalb des CMS ist über ein Rechtekonzept geregelt, das die Aktivitäten auf relevante Bereiche der Behörden und Bezirke einschränkt. 6. Ist es, außer in dem hier zum Anlass genommenen Fall, in den letzten zehn Jahren zu weiteren Fällen gekommen, in denen inadäquate Inhalte oder Verweise in den Internetauftritt der Freien und Hansestadt Hamburg , Portalbereich Stadt-Staat eingebracht worden waren? Nein. Wenn ja: a. Wie viele solcher Fälle gab es bislang (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? b. Welche Ursache hatten diese Vorkommnisse jeweils (zum Beispiel Versehen, unzulässige Weitergabe von Zugangsdaten, „Hacking“)? Entfällt. 7. Wie hoch waren beziehungsweise sind die Kosten für die Content-Pflege sowie die technische Wartung des Portalbereichs Stadt-Staat in den letzten zehn Jahren (bitte nach internen und externen Kosten sowie nach Jahren aufschlüsseln)? Die FHH trägt keine unmittelbaren Kosten für die Contentpflege und die technische Wartung. Die hamburg.de GmbH & Co. KG (hamburg.de) erhält vielmehr gemäß dem geltenden Betreibervertrag einen ergebniswirksamen jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Drei Fünftel des Zuschusses werden unter Anrechnung von Umsätzen von hamburg.de mit öffentlichen Unternehmen erbracht (siehe auch Drs. 18/1690 und 18/4719). Danach wurden in den letzten zehn Jahren folgende Zahlungen an hamburg.de geleistet: 2006 404.525 Euro 2007 425.900 Euro 2008 417.500 Euro 2009 422.900 Euro 2010 433.130 Euro 2011 434.510 Euro 2012 438.097 Euro 2013 434.276 Euro 2014 423.397 Euro 2015 454.969 Euro 2016 460.193 Euro