BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8916 21. Wahlperiode 05.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 28.04.17 und Antwort des Senats Betr.: Verunsicherung in Rissen – Was soll nun auf der Fläche Suurheid gebaut werden und wie viele Flüchtlinge sollen dort leben? Derzeit kursiert das Flugblatt „Bürgerinformation für die Bürger Rissens und Sülldorfs“ mit dem Titel „500 Wohneinheiten für „bis zu 2.000 Geflüchtete““ in den betroffenen Stadtteilen. Die darin enthaltenen Zahlen werfen die Frage auf, was denn nun wirklich der Sachstand für die Suurheid-Fläche im Bebauungsplan „Rissen 45/Sülldorf 22“ ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Drs. 21/6666 war zu entnehmen, dass am 19. August 2016 die Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt erteilt wurde. a) Wie viele Häuser mit wie vielen Wohnungen sollen hier entstehen? Im ersten Bauabschnitt sollen zehn Gebäude mit 139 Wohnungen entstehen. b) Bei wie vielen davon handelt es sich um öffentlich-rechtliche Unterkünfte (örU) und wie viele Plätze für Flüchtlinge sind damit verbunden ? c) Wie viele der Wohnungen sind als Sozialwohnungen nach dem 1. Förderweg deklariert? Als Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen werden im Standard des sozialen Wohnungsbaus 77 Wohnungen im 1. Förderweg gefördert und stehen nach Fertigstellung für nicht mehr als 300 Flüchtlinge zur Verfügung. d) Wie viele der Wohnungen sind für die freie Vermietung, wie viele sogar für den Verkauf als Eigentumswohnung vorgesehen? Im ersten Bauabschnitt sind 62 Wohnungen für die freie Vermietung vorgesehen; Eigentumswohnungen werden nicht angeboten. e) Wann war Baubeginn und wann soll der Erstbezug erfolgen? Baubeginn war am 28. Dezember 2016. Der Termin des Erstbezugs kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. f) Gibt es bereits Pläne, welche Flüchtlinge (Familienstand, Geschlecht, Alter, Herkunftsland) aus welchen Einrichtungen in die neuen Wohnungen ziehen werden? Siehe Drs. 21/3652 und Drs. 21/3894. 2. Drs. 21/6666 war leider noch nicht zu entnehmen, wann die Baugenehmigung für den zweiten Bauabschnitt erfolgt ist. a) Wann erfolgte die Genehmigung für den zweiten Bauabschnitt? Drucksache 21/8916 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Wann soll der Baubeginn erfolgen? c) Wie viele Häuser mit wie vielen Wohnungen sollen hier entstehen? d) Bei wie vielen davon handelt es sich um öffentlich-rechtliche Unterkünfte (örU) und wie viele Plätze für Flüchtlinge sind damit verbunden ? e) Wie viele der Wohnungen sind als Sozialwohnungen nach dem 1. Förderweg deklariert? f) Wie viele der Wohnungen sind für die freie Vermietung, wie viele sogar für den Verkauf als Eigentumswohnung vorgesehen? g) Wann soll der Erstbezug erfolgen? Im zweiten Bauabschnitt werden nicht mehr als 100 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen. Hierfür werden voraussichtlich 24 Wohnungen zur Verfügung gestellt. Insbesondere die Gesamtzahl der Wohnungen sowie der Wohnungsmix im zweiten Bauabschnitt sind Gegenstand der der derzeitigen Verhandlungen zwischen der Stadt, der SAGA und der VIN Rissen e.V. 3. Wie viele Flüchtlinge sind derzeit in Sülldorf untergebracht und wie soll sich die Belegung im Laufe der Jahre bis 2020 entwickeln? Zu den Standorten siehe http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/ 4372596/unterbringung-altona/, zur Belegung siehe Drs. 21/8557 sowie zu den Planungen siehe Drs. 21/7876. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen .