BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8919 21. Wahlperiode 05.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 28.04.17 und Antwort des Senats Betr.: War die Ankündigung von Olaf Scholz und Torsten Albig zur Errichtung eines Flüssiggasterminals in Brunsbüttel ein PR-Gag? Laut Presseberichtserstattung vom 31. Januar 2017 sollte in den nächsten Monaten eine Vorentscheidung fallen, ob in Brunsbüttel ein LNG-Importterminal gebaut wird. Dies erklärten Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig und Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Brunsbüttel gegenüber dem NDR. Am 3. April 2017 meldete dann das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein, dass der niederländische Konzern Gasunie (Groningen) in Brunsbüttel das besagte Projekt entwickeln möchte. Ministerpräsident Torsten Albig sprach bereits von einer der größten und wichtigsten industriepolitischen Weichenstellungen seit Jahrzehnten. Brunsbüttel habe damit durchaus Chancen, künftig in einem Atemzug mit dem Welthafen Rotterdam genannt zu werden. Wirtschaftsminister Meyer zufolge wird die Investition am Standort realisiert. Dabei will Gasunie nach eigenem Bekunden aber erst einmal die Nachfrage nach LNG ausloten und erst im Jahre 2018 eine endgültige Investitionsentscheidung treffen. Detailplanungen für die Investitionen in Höhe von rund 450 Millionen Euro würden nun beginnen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie den Medien zu entnehmen ist, hat das niederländische Unternehmen Gasunie Anfang April eine Vorentscheidung zugunsten des Standortes Brunsbüttel getroffen. Da ein räumlich nah an Hamburg gelegenes LNG-Terminal auch positive Effekte für den Industrie- und Hafenstandort Hamburg haben kann, steht der Senat dem Vorhaben positiv gegenüber. Allerdings handelt es sich bei dem Vorhaben der Firma Gasunie um ein privatwirtschaftliches Projekt, das von den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein genehmigungsrechtlich und wirtschaftspolitisch begleitet wird. Hamburgische Behörden sind an den entsprechenden Verfahren nicht beteiligt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wurde bereits eine Vorentscheidung im Sinne der Erklärung vom 31. Januar 2017 getroffen? Falls ja, wer ist an diesem Entscheidungsprozess beteiligt und welche Rolle haben Torsten Albig und Olaf Scholz dabei gespielt? Falls nein, was sind die Gründe für die noch ausstehende Vorentscheidung und wann ist damit zu rechnen? Drucksache 21/8919 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wurde bereits eine erste Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Investition seitens des Senats durchgeführt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis beziehungsweise zu welcher Bewertung ist der Senat gelangt? Wenn nein, plant der Senat, sich mit der Bewertung der Wirtschaftlichkeit zu befassen, und wann ist mit einem ersten Ergebnis zu rechnen? 3. Rechnet der Senat damit, dass das LNG-Terminal ohne signifikante Investitionshilfen oder anderer Subventionen durch private Initiative gebaut wird werden können? Falls ja, wer sind die potenziellen Kandidaten für das Konsortium? Falls nein, bestehen bereits konkrete Planungen bezüglich einer möglichen Investitionshilfe? 4. Teilt der Senat die Auffassung des Wirtschaftsministers Meyer, dass die Investition am Standort Brunsbüttel realisiert wird? Falls ja, wie will der Senat die bislang nicht getätigte positive Investitionsentscheidung des Konzerns Gasunie erzwingen? Falls nein, was hat zu der veränderten Bewertung des Senats geführt? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sieht der Senat von einer Beantwortung ab, da es sich bei Angelegenheiten anderer Länder nicht um öffentliche Angelegenheiten im Sinne von Artikel 25 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg handelt (vergleiche Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 6. November 2013, Az.: 6/12, juris-Rdnr. 68) und folglich auch keine Antwortpflicht des Senats besteht.