BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/893 21. Wahlperiode 30.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 24.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Umweltverschmutzung ohne Folgen? Am 04.10.2014 hatte die „Yang Ming Utmost“ in Hamburg für Schlagzeilen gesorgt. Ein wuchtiger, schwarzer Ausstoß aus dem Schornstein des Containerschiffes sorgte für „dicke Luft“ in Hamburgs Westen. Wie aus aktuellen Presseberichten und der Antwort des Senats in der Drs. 21/644 zu entnehmen ist, besteht die Möglichkeit, dass Folgen der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch das Schiff „Yang Ming Utmost“ am 04.10.2014 nicht geahndet werden. Ich frage den Senat: 1. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg gegen den Führer und Halter des Schiffes ermittelt? Die Ermittlungen richten sich gegen den Kapitän und den leitenden Ingenieure des Schiffes (siehe Drs. 21/644). Ob der Kapitän oder eine andere Person zur Tatzeit Führer des Schiffes war, ist für die strafrechtliche Beurteilung nicht relevant. Gegen Schiffseigner, Reeder und Charterer des Schiffes wird mangels Tatverdacht nicht ermittelt. 2. Wie sind die Ergebnisse dieser Ermittlungen? Siehe Drs. 21/644. 3. Welche Auswirkungen werden diese Ergebnisse haben? Entfällt. 4. Welche Bescheide gegen Führer und Halter von Schiffen wegen des Verstoßes gegen Umweltauflagen sind in den Jahren 2012 bis 2014 in Hamburg erlassen worden (bitte tabellarische Aufstellung)? Schiffe, die den Hamburger Hafen anlaufen, haben sich an das jeweils geltende Recht zu halten. Darüber hinausgehende Auflagen sind nicht erforderlich. Dementsprechend wurden keine Bescheide wegen Verstoßes gegen „Umweltauflagen“ erlassen. Wegen Verstoßes gegen umweltrechtliche Vorschriften durch Schiffe sind von der zuständigen Behörde Bescheide wie folgt erlassen worden: Jahr Anzahl Bescheide Art des Verstoßes 2012 31 Verstoß gegen die EU- Schwefelrichtlinie 2013 34 Verstoß gegen die EU- Schwefelrichtlinie 2014 Für 2014 liegt noch keine Statistik vor. Drucksache 21/893 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für eine Vielzahl von Verstößen gegen umweltrechtliche Vorschriften durch Schiffe sind darüber hinaus nicht die Landesbehörden zuständig, sondern das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Dieses hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass dort keine Zahlen für einzelne Länder oder Häfen vorliegen.