BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8930 21. Wahlperiode 09.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 02.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Gefährder/-innen in Hamburg Laut einer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom Dezember 2016 (Drs. 21/7321) lag die Zahl der Gefährder/-innen zu diesem Zeitpunkt bei 18 Personen. Laut Medienberichten sollen sich zu Beginn des Jahres 2017 elf Gefährder/-innen tatsächlich in Hamburg aufgehalten haben (http://www.abendblatt.de/ hamburg/article209152989/Terrorverdacht-21-Verfahren-gegen-Hamburger- IS-Mitglieder.html; http://www.bild.de/regional/hamburg/mounir-almotassadeq /terrorhelfer-gilt-als-gefaehrder-49672340.bild.html). Der aktuellen Abfrage durch Drs. 21/8625 zufolge befinden sich aktuell zwei islamistische Gefährder/-innen in Hamburg. Gleichzeitig wurden im gleichen Zeitraum zwei Gefährder/-innen aus Hamburg abgeschoben (siehe Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8625). Es lässt sich also zusammenfassen, dass innerhalb von vier Monaten die Zahl der als „Gefährder“ eingestuften Personen von elf auf zwei gefallen ist. Mit Berücksichtigung der zwei abgeschobenen Personen liegt dennoch ein Rückgang von sieben als „Gefährder“ eingestuften Personen vor. Des Weiteren befinden sich derzeit sechs islamistische Personen in Hamburg in Untersuchungshaft, die trotz in Deutschland verhängtem Ausreiseverbot auf dem Weg nach Syrien an der bulgarischen Grenze festgenommen wurden (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Festgenommene- Islamisten-aus-Norddeutschland,islamisten200.html). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine Veröffentlichung von Erkenntnissen über Personen, die als Gefährder eingestuft sind, einschließlich der gegen sie geführten Ermittlungsverfahren sowie der durchgeführten Maßnahmen könnte die Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden gefährden. Vor diesem Hintergrund sieht die Polizei in Teilen von einer Beantwortung ab. Grundsätzlich erfordert die Einstufung als Gefährder eine auf vorliegenden Informationen basierende Bewertung der Gefährlichkeit einer Person. Diese muss nach der Einstufung kontinuierlich darauf überprüft werden, ob sich die Bewertung im Fortlauf durch neue Informationen verändert. Angaben über Personen, die nicht mehr als Gefährder eingestuft sind, sowie über Gefährder zu einem bestimmten Zeitpunkt können nicht gemacht werden, da hierzu keine entsprechende Erfassung erfolgt. Siehe hierzu auch Drs. 19/5628. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/8930 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Gefährder/-innen sind seit Beginn des Jahres ausgereist? Seit Beginn des Jahres 2017 sind keine als Gefährder eingestuften Personen ausgereist . a. Wie ist es zu erklären, dass eine größere Gruppe an Personen trotz Ausreiseverbot aus Deutschland ausreisen konnte? Der zugrunde liegende Sachverhalt ist Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens , das bei der Staatsanwaltschaft Hamburg geführt wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . b. Wie schätzt der Senat die Wahrscheinlichkeit ein, dass die drei ausgereisten Gefährder/-innen (Drs. 21/8642) wieder einreisen? Welchen Umgang haben die Ermittlungsbehörden damit geplant? Die Wahrscheinlichkeit einer Wiedereinreise lässt sich nicht bewerten. Die Polizei trifft bei Bekanntwerden einer möglichen Einreise von als Gefährder eingestuften und mit Haftbefehl gesuchten Personen alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung; im Übrigen siehe Vorbemerkung. c. Die Polizei Hamburg führt aktuell 121 Ermittlungsverfahren im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – Islamismus“, davon drei gegen sogenannte Gefährder (Drs. 21/8642). Wie hoch schätzt der Senat die Gefahr ein, dass diese Personen sich in der Zwischenzeit absetzen, und soll das verhindert werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht, und wer ist dafür zuständig? Die Polizei trifft im Sinne der Fragestellung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung; dieses umfasst unter anderem auch passentziehende Maßnahmen, Ausreiseverbote und Ausschreibungen in den polizeilichen Fahndungssystemen. Darüber hinaus prüft die Staatsanwaltschaft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft vorliegen und stellt gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag, über den der Ermittlungsrichter zu entscheiden hat. 2. Wie viele Gefährder/-innen sind seit Dezember aus Hamburg verzogen und fallen somit nicht mehr in die Hamburger Statistik? Zwei Personen. 3. Wie viele der Gefährder/-innen wurden seitdem aus der polizeilichen Kategorie „Gefährder“ herausgenommen? Zehn Personen. 4. Wie viele Gefährder/-innen sind an einen unbekannten Aufenthaltsort und werden deswegen nicht mehr in Hamburg als solche aufgeführt? Siehe Vorbemerkung; im Übrigen ist ein unbekannter Aufenthalt oder ein Aufenthalt in einem Krisengebiet für sich alleine kein gefährdungsmindernder Faktor. Eine Person, die sich im Ausland aufhält oder unbekannten Aufenthalts ist, wird daher nur aufgrund einer solchen Tatsache nicht ausgestuft. 5. Welche weiteren Gründe werden angeführt, weswegen Hamburg jene Gefährder/-innen, die sich vor vier Monaten noch in der Stadt aufhielten, nun nicht mehr führt? Gründe für Ein- beziehungsweise Ausstufungen als Gefährder basieren auf jeweils neuen Analysen von aktuellen Erkenntnissen zu einer Person.