BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8932 21. Wahlperiode 09.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 02.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebemonitoring in Hamburg Die EU-Mitgliedsstaaten sind aus Artikel 8 Absatz 6 Richtlinie 2008/115/EG verpflichtet, „ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen zu schaffen“. Im Jahr 2009 richtete die Nordkirche eine unabhängige Abschiebebeobachtung am Hamburger Flughafen ein. Als jedoch alle Bemühungen um eine Kofinanzierung durch die EU, den Bund oder die Länder scheiterten, lehnte die Nordkirche eine weitere alleinige Finanzierung ab. Damit endet die Arbeit des Projekts zum 30.04.2015 endgültig. Im rot-grünen Koalitionsvertrag wurde die Einrichtung einer durch die Stadt finanzierten Abschiebebeobachtung beschlossen. Am 13.10.2016 hat die Bürgerschaft den Senat mit mehrheitlichem Beschluss aufgefordert, einen geeigneten Träger mit der Durchführung eines Abschiebemonitorings zu beauftragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es in Hamburg ein Abschiebemonitoring? Wenn ja: a. Welcher Träger wurde mit der Durchführung beauftragt? b. Seit wann läuft das Monitoring? c. Wie ist das Konzept? Bitte darstellen. d. Wie viele Mitarbeitende werden finanziert? Wie erfahren diese von bevorstehenden Abschiebungen? e. Mit welchen Kosten wurde das Monitoring in welchem Haushaltsplan veranschlagt? f. Wann ist mit einem Bericht zu rechnen? Wenn nein: g. warum nicht? h. Welche Schritte hat der Senat seit Oktober 2016 unternommen, um den Beschluss umzusetzen? i. Wann ist mit einer Umsetzung des Beschlusses zu rechnen? Aufgrund des Beschlusses der Bürgerschaft vom 13. Oktober 2016 zu Drs. 21/6159 wurden mit verschiedenen Beteiligten, insbesondere der Bundespolizei als der am Drucksache 21/8932 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Flughafen Hamburg gemäß § 71 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz zuständigen Grenzpolizei und dem vormaligen Träger der Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Hamburg Gespräche aufgenommen, die noch nicht abgeschlossen sind. Die zuständige Behörde strebt eine Umsetzung des Beschlusses im 3. Quartal 2017 an.