BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8939 21. Wahlperiode 09.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 02.05.17 und Antwort des Senats Betr.: „We love Muhammad“-Bewegung in Hamburg Seit dem Verbot des „LIES!-Projekts“ im Jahr 2016 haben Salafisten in Hamburg keine Koranverteilungen und Informationsstände mehr organisiert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie ihre Aktivitäten deswegen eingestellt hätten. Stattdessen haben sie erwiesenermaßen ihre Strategie gewechselt. Unter dem Motto „We love Muhammad“ ziehen sie nun in kleinen Zweiergruppen durch die Innenstadt, um Passanten eine Biografie des islamischen Propheten Mohammed zu schenken. In der Presse wurde davon berichtet, dass die Aktion über prominente Hintermänner verfügt. Als Schirmherr gilt Pierre Vogel, der jahrelang zur Avantgarde der Salafisten in Deutschland zählte. Sein Vertrauensmann ist Bilal Gümüs, ein ehemaliger Intensivstraftäter, der seit seiner letzten Haftentlassung Sozialhilfe bezieht. Dass das Projekt offenbar professionell aufgezogen wird, kann man auch daran erkennen, dass Gümüs auf seiner Facebook-Seite mit einer eigenen App für seine Bewegung wirbt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In wie vielen Fällen haben die Behörden Kenntnis von Aktionen des „We love Muhammad“-Projekts? Bitte jeweils auch das Datum nennen. Aktivitäten, bei denen Bücher auf der Straße aus mitgeführten Taschen heraus verteilt werden, unterliegen keiner behördlichen Anmelde- und Genehmigungspflicht. Die zuständige Behörde hat Kenntnis von einzelnen Aktionen. Verifizierte Daten im Sinne der Fragestellung liegen jedoch nicht vor, da diese nicht systematisch erfasst werden. 2. Ist dem Senat bekannt, wer in Hamburg hinter dem Projekt steht? Nach vorliegenden Erkenntnissen gehen die Aktivitäten von Aktivisten aus dem Land Nordrhein-Westfalen aus. Eine maßgeblich beteiligte Person soll Pierre Vogel sein. 3. Weiß der Senat, wer bislang an Verteilungen der Mohammed-Biografie mitgewirkt hat? 4. Handelt es sich bei diesen Personen um Leute, die der Salafisten-Szene zugeordnet werden und sich auch am verbotenen „LIES!-Projekt“ beteiligt haben? Dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg liegen zum Zeitpunkt der Anfrage zu zehn Personen Erkenntnisse im Zusammenhang mit den Aktivitäten um „We love Muhammad“ vor. Die bisher an den Verteilaktionen beteiligten Personen sind der salafistischen Szene zuzurechnen. Bei zwei Personen liegen Bezüge zum LIES!- Projekt vor. 5. Ist gegenwärtig ein Verbot des „We love Muhammad“-Projekts geplant? Drucksache 21/8939 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, seit wann und warum? Falls nein, warum nicht? Für eine Verbotsprüfung eines bundesweit agierenden Personenzusammenschlusses ist das Bundesministerium des Inneren zuständig. 6. Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte ein solches Verbot erfolgen? Grundlage für ein Verbot ist das Vereinsgesetz. 7. Ist dem Senat bekannt, von wo aus das Projekt gesteuert wird? Siehe Antwort zu 2. 8. Wie schätzt der Senat den Inhalt der angebotenen Mohammed-Biografie ein? Handelt es sich dabei um salafistische Literatur? Falls ja, warum? Die Muhammad-Biografie wird derzeit ausgewertet, ein abschließendes Ergebnis liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. 9. Ist dem Senat bekannt, ob die Aktivisten des Projekts zum Umfeld salafistischer Moscheen gehören? Falls ja, in wie vielen Fällen? Moscheen sind nahezu über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg hat wiederholt berichtet, dass sich die salafistische Szene in Hamburg nicht auf bestimmte Moscheen beschränkt. Salafisten besuchen verschiedene Moscheen, die damit den Moscheen aber keine Ausrichtung geben. Lediglich die Taqwa-Moschee in Harburg ist als zentrale Anlaufstelle für Salafisten einzustufen und wird vom LfV Hamburg beobachtet. Im Übrigen siehe Antwort zu 3 und 4. 10. Kann der Senat sagen, wie groß das Personenpersonal gegenwärtig ausfällt, das dem Projekt in Hamburg zur Verfügung steht? Siehe Antwort zu 3. und 4.