BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/894 21. Wahlperiode 30.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 24.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Nachforderung der Studiengebühren An der Hochschule für bildende Künste (HFBK) boykottierte die Mehrheit der Studierenden seit Einführung der Studiengebühren in Hamburg deren Bezahlung . Dabei war der Boykott der Studiengebühren an der HFBK ein bedeutender Bestandteil der breiten Proteste gegen die Studiengebühren, die zuletzt zur Abschaffung der Studiengebühren in Hamburg führten. Studiengebühren gibt es seit dem Ende des Sommersemesters 2012 nicht mehr. Wie einer Pressemitteilung des AStA der HFBK vom 23. Juni 2015 zu entnehmen ist, werden Nachforderungen aus Studiengebühren derzeit auch mit gerichtlicher Hilfe eingeklagt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Studierende beziehungsweise ehemalige Studierende an a. der Hochschule für bildende Künste, b. der Hochschule für Musik und Theater, c. der HafenCity Universität Hamburg, d. der Technischen Universität Hamburg-Harburg, e. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, f. der Universität Hamburg sind gegenwärtig von Nachforderungen der Studiengebühren betroffen beziehungsweise sind grundsätzlich zur Zahlung von Nachforderungen der Studiengebühren verpflichtet? 2. In welcher Gesamthöhe belaufen sich die Nachforderungen der Studiengebühren an a. der Hochschule für bildende Künste, b. der Hochschule für Musik und Theater, c. der HafenCity Universität Hamburg, d. der Technischen Universität Hamburg-Harburg, e. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, f. der Universität Hamburg? Siehe Anlage 1. Drucksache 21/894 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie verteilen sich die Studierenden und ehemaligen Studierenden mit Nachforderungen in Bezug auf nicht gezahlte und nicht gestundete Studiengebühren auf die jeweiligen Abschlüssen an den oben genannten Hamburger Hochschulen? Bitte aufgelistet nach Hochschule und Abschluss. Siehe Anlage 2. 4. Wie viele Nachforderungen in Bezug auf nicht gezahlte und nicht gestundete Studiengebühren wurden im Mahnverfahren und/beziehungsweise in der Zwangsvollstreckung erledigt und wie viele befinden sich gegenwärtig im Mahnverfahren und/beziehungsweise in der Zwangsvollstreckung? Bitte Auflistung differenziert nach Hochschule 5. Wie viele Nachforderungen in Bezug auf nicht gezahlte und nicht gestundete Studiengebühren wurden im Klageverfahren erledigt und wie viele befinden sich gegenwärtig im Klageverfahren? Bitte Auflistung differenziert nach Hochschule Siehe Anlage 3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/894 3 Anlage 1 Hochschule Anzahl betroffener Studierender Gesamthöhe der Nach-forderungen (in Euro) Universität Hamburg (UHH) 43 24.898 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) 0¹⁾ 0¹⁾ HafenCity Universität Hamburg (HCU) 0 0 Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) 481 180.375 Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) 9 6.250 Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) 0²⁾ 0²⁾ ¹⁾ Die HAW hat für die Vereinnahmung und Zahlungsüberwachung von Studiengebühren ein einheitliches Verfahren durchgeführt. Zu Beginn jeden Semesters wurde ein Gebührenbescheid erlassen. Bei Nichtzahlung wurde die beziehungsweise der Studierende zweimal an ihre beziehungsweise seine Zahlungsverpflichtung erinnert. Sollten dann weder eine Stundung noch eine Befreiung beantragt und bewilligt worden sein, wurde die beziehungsweise der Studierende wegen Nichtzahlung exmatrikuliert. Etwaige offene Forderungen wurden dann zur Zwangsvollstreckung an die Kasse.Hamburg weitergeleitet. Dieser Prozess ist regelhaft mit Ende eines Semesters abgeschlossen , daher gibt es an der HAW keine im Sinne der Fragestellung nachzufordernden Studiengebühren aus vergangenen Semestern. ²⁾ Das Verfahren an der TUHH gestaltete sich einheitlich wie folgt: Mit der Rückmeldung wurde der Beitragsbescheid für das Folgesemester versandt. Es wurde rechtzeitig vor Ablauf der Rückmeldefrist des Folgesemesters auf die Zahlung der Beiträge und Gebühren erneut (in der Regel zweimal) hingewiesen. Wurde nicht gezahlt oder ein Stundungsantrag nicht eingereicht, erfolgte die Exmatrikulation mit Ablauf des aktuellen Semesters. Drucksache 21/894 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Frage 3 Anzahl der von Nachforderungen betroffenen Studierenden in Bezug auf nicht gezahlte und nicht gestundete Studiengebühren - aufgeteilt nach Abschlüssen Hochschule Abschluss Anzahl betroffener Studierender Universität Hamburg (UHH) Bachelor of Arts 11 Bachelor of Science 4 Bachelor Lehramt Grund- und Mittelstufe 1 Bachelor Lehramt Oberstufe/ Berufsbildende Schulen 3 Bachelor of Law 1 Master of Arts 1 Master of Science 1 Diplom 7 Magister 8 Staatsprüfung 6 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) Entfällt¹⁾ Keine¹⁾ HafenCity Universität Hamburg (HCU) Entfällt 0 Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) Bachelor of Arts 111 Master of Fine Arts 58 Sonstige²⁾ 312 Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) Bachelor of Arts 2 Master of Arts 3 Diplom 4 Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) Entfällt¹⁾ 0¹⁾ ¹⁾ Siehe Anmerkungen in Anlage 1 ²⁾ Diplom, Aufbaustudium und Gaststudierende. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/894 5 Anlage 3 Hochschule erledigte Nachforderungen im Mahnverfahren gegenwärtig im Mahnverfahren befindliche Nachforderungen erledigte Nachforderungen in der Zwangsvollstreckung gegenwärtig in der Zwangsvollstreckung befindliche Nachfor- derungen erledigte Nachforderungen im Klageverfahren gegenwärtig im Klageverfahren befindliche Nachforderungen (in Zahlen) (in Zahlen) Universität Hamburg (UHH) Daten wurden nach Abschluss des Mahnverfahrens nicht gespeichert . 0 55 bezahlt 34 niedergeschlagen 43 0 0 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) Entfällt¹⁾ Entfällt¹⁾ Entfällt¹⁾ Entfällt¹⁾ Entfällt¹⁾ Entfällt¹⁾ HafenCity Universität Hamburg (HCU) 0 0 0 0 0 0 Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) 502²⁾ 0³⁾ 100 34 0 3 Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) 0 2 0 7 0 0 Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) 0¹⁾ 0¹⁾ 0¹⁾ 0¹⁾ 0¹⁾ 0¹⁾ ¹⁾ Siehe Anmerkungen in Anlage 1 ²⁾ Beinhaltet auch Forderungen, die erst innerhalb der Vollstreckung abgeschlossen wurden. ³⁾ Verfahren befinden sich entweder bereits in Vollstreckung oder es wurden individuelle Vereinbarungen geschlossen (z.B. Ratenzahlungen).