BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8942 21. Wahlperiode 09.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 02.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Strukturen der UETD in Hamburg – Was weiß der Senat? In Deutschland leben gegenwärtig 3 Millionen Menschen, die in ethnischer Hinsicht als Türken gelten. Etwa die Hälfte von ihnen verfügt über die türkische Staatsbürgerschaft und ist damit in der Türkei wahlberechtigt. Um diese Diaspora politisch zu konsolidieren, erfolgte im Jahr 2004 die Gründung der „Union Europäisch-Türkischer Demokraten“ (kurz: UETD). Dabei handelt es sich um eine Organisation, die in mehreren europäischen Ländern über Strukturen verfügt. Der offiziellen Erklärung der UETD zufolge besteht ihre zentrale Aufgabe darin, auf der Grundlage von Dialog und Zusammenarbeit dafür zu sorgen, dass europäische Türken angesehene, geachtete und aktive Staatsbürger ihrer Gastgeberländer werden. Dass die UETD in Wahrheit jedoch die Loyalität der Diaspora gegenüber der türkischen Regierung sicherstellen soll, hat sich zuletzt im Zusammenhang des Referendums vom 16. April 2017 gezeigt, als Präsident Erdogan Stimmen für die Umsetzung seiner Präsidialreform benötigte. Die enge Bindung der UETD an Ankara kann man aber auch daran erkennen , dass sie seit vielen Jahren Wahlkampfauftritte für die türkische Regierungspartei AKP in Deutschland organisiert, wie zum Beispiel die Besuche Erdogans in Köln und Düsseldorf von 2008 beziehungsweise 2011. Im Vorfeld der Bundestagsresolution über den Völkermord an den Armeniern versuchte die UETD mehrere Abgeordnete durch Protestbriefe unter Druck zu setzen. Nachdem türkischstämmige Parlamentarier wegen ihrer Unterstützung der Resolution Morddrohungen von türkischen Nationalisten erhalten hatten, nahm die UETD dies hingegen stillschweigend zur Kenntnis. Da bekannt ist, dass die UETD in 15 Ländern Europas gegenwärtig über circa 250 Ortsgruppen verfügt, stellt sich die Frage, wie die Situation in Hamburg aussieht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat bekannt, ob die UETD in Hamburg über Niederlassungen verfügt? Falls ja, welche und seit wann? Im Hamburger Vereinsregister ist die „Union of European Turkish Democrats Hamburg e.V. (Union Europäisch Türkischer Demokraten-UETD)“ zur Registernummer VR 22096 eingetragen. Die Eintragung erfolgte am 26. März 2014. 2. Kann der Senat sagen, wie viele Personen der UETD in Hamburg gegenwärtig zuzuordnen sind? Drucksache 21/8942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Vereinsregister eingetragen sind 13 Personen (ein Vorsitzender, ein Schriftführer, ein Kassenwart, zehn Vorstände). Nach § 64 BGB sind im Vereinsregister nur die Mitglieder des Vorstands einzutragen. Wie viele Personen darüber hinaus der UETD in Hamburg zuzuordnen sind, wird im Vereinsregister nicht erfasst und ist dem Senat nicht bekannt. 3. Weiß der Senat, ob die UETD in Hamburg mit der DITIB-Nord zusammenarbeitet ? Falls ja, wie sieht diese Kooperation aus? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen dem Senat nicht vor. 4. Hat die UETD den Besuch des türkischen Außenministers Çavuşoğlu mitorganisiert? Falls ja, inwiefern? Im Zusammenhang mit dem Besuch des türkischen Außenministers Cavusoglu am 7. März 2017 in Hamburg ist der UETD Hamburg e.V. als Organisator einer Veranstaltung sowie als Anmieter von Räumlichkeiten aufgetreten. 5. Hat sich die UETD an der Organisation des Referendums über die von Erdogan angestrebte Einführung eines Präsidialsystems in der Türkei beteiligt? Falls ja, inwiefern? 6. Gibt es Hinweise darauf, dass die UETD in Hamburg Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen oder Einzelpersonen unterhält? Falls ja, zu wem? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen liegen dem Senat nicht vor.