BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8943 21. Wahlperiode 09.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse und Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 02.05.17 und Antwort des Senats Betr.: Transparenz beim ARD und NDR – Wie viel Geld wird für Aufwandsentschädigungen gezahlt? Kürzlich wurde in der Presse bekannt, dass der ZDF-Fernsehrat erstmals auch ein Mitglied des Bundesarbeitskreises „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle“ (kurz: LSBTTIQ) aufgenommen hat. Da auch jeder ARD-Sender über einen eigenen Rundfunkrat verfügt, dessen Größe von 37 (Radio Bremen) bis 74 (SWR) reicht, und der NDR in Hamburg zudem einen Landesrundfunkrat unterhält, stellt sich die Frage, ob der Senat ebenfalls die Angehörigen sexueller Randgruppen in deren Gremien beruft, die bislang Politiker, Kirchenvertreter, Gewerkschafts- und Sportverbandsvertreter sowie Mitglieder von politischen Parteien zu ihren Mitgliedern zählten. Obwohl die Arbeit der Ratsmitglieder offiziell als ehrenamtlich gilt, werden diesen Leuten regelmäßig „Aufwandsentschädigungen“ gezahlt. Auf Nachfrage erklärte das ZDF, im Jahr 2016 insgesamt 500.000 Euro als Kompensation für Ratsmitglieder aufgewendet zu haben, wozu neben Sitzungsgeldern auch Reisekosten gehören. Dass es sich bei diesen Zuwendungen keineswegs nur um geringe Beträge handelt, kann man an der Politikerin Ruth Hieronymi (CDU) sehen, die vom WDR-Rundfunkrat 2.800 Euro pro Monat erhält. Man darf annehmen, dass auch Politiker wie Markus Söder (CSU) und Yasmin Fahimi (SPD) wegen ihrer Mitgliedschaft im ZDF-Fernsehrat beträchtliche Gelder erhalten. Der Befund, dass diese Zuwendungen in beiden Fällen ungerechtfertigt sind, ergibt sich aus der Feststellung, dass keiner von ihnen 2015 an einer Sitzung des Gremiums teilgenommen hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wie folgt: 1. Wie viele Personen gehören dem ARD-Rundfunkrat gegenwärtig an? Die Mitglieder bitte anhand der Zugehörigkeit zu deren jeweiliger Institution nennen. 2. Wie viele Personen sind gegenwärtig im NDR-Landesrundfunkrat vertreten ? Die Mitglieder bitte anhand der Zugehörigkeit zu deren gesellschaftlicher Institution nennen. Die Anzahl der Mitglieder des offenbar gemeinten NDR-Rundfunkrats ergibt sich aus § 17 Absatz 1 Satz 1 des NDR-Staatsvertrags. Danach gehören dem Gremium 58 Mitglieder an. Zu den Mitgliedern und den entsendungsberechtigten Gruppen siehe Drucksache 21/8943 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/Die-Mitglieder-des- Rundfunkrates,ndr1154.html. Zu den elf Mitgliedern des offenbar hier gemeinten Landesrundfunkrats Hamburg und den entsendenden Gruppen siehe http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/ rundfunkrat/Landesrundfunkrat-Hamburg,landesrundfunkrat102.html. 3. Erhalten Ratsmitglieder bei der ARD ebenfalls Pauschalen als „Aufwandsentschädigungen “? Falls ja, wie hoch fallen diese aus für a) ARD-Rundfunkrat, b) NDR-Landesrundfunkrat? 4. Wovon ist die Höhe einer solchen Aufwandsentschädigung im Einzelnen abhängig? 5. Erhalten Personen, die sowohl im ARD-Rundfunk- als auch mit NDR- Landesrundfunkrat sitzen, eine doppelte Aufwandsentschädigung? Falls ja, in wie vielen Fällen ist dies der Fall und wie hoch beläuft sich die Gesamtsumme solcher Doppelzahlungen pro Monat? 6. Wie viel Geld hat der NDR-Landesrundfunkrat seinen Mitgliedern in den Jahren 2015 und 2016 als Kompensation gezahlt? 7. Wie verteilen sich die dazugehörigen Posten im Einzelnen? Bitte absteigend anhand der Begünstigten aufschlüsseln? Gemäß § 23 Absatz 1 des NDR-Staatsvertrags wird bei jedem Landesfunkhaus ein Landesrundfunkrat gebildet. Die Gesamtheit der Mitglieder der Landesrundfunkräte bildet den NDR-Rundfunkrat. Dessen Mitglieder haben gemäß § 19 Absatz 4 des NDR-Staatsvertrags Anspruch auf Aufwandsentschädigung, Ersatz von Reisekosten sowie auf Tagegelder und Übernachtungsgelder. Die Höhe der Entschädigungen ist in Artikel 21 der Satzung des NDR geregelt, siehe dazu https://www.ndr.de/der_ndr/ unternehmen/rundfunkrat/download174.pdf. Seit Januar 2017 erhalten die Mitglieder des NDR Rundfunkrats eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 605,36 Euro. Die/der Vorsitzende des Rundfunkrats erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.005,96 Euro, die Stellvertreter oder Stellvertreterinnen eine solche in Höhe von 806,29 Euro monatlich. Die Mitglieder des Rundfunkrats erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse, des jeweiligen Landesrundfunkrates sowie an Sitzungen des Verwaltungsrats gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Satzung ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 64,44 Euro pro Sitzungstag. Dies gilt auch für Landesrundfunkräte . Der Landesrundfunkrat Hamburg hat in den Jahren 2015 und 2016 jeweils sechsmal getagt. Hinzu kommen die Teilnahme an den Sitzungen des NDR-Rundfunkrates (jeweils sieben Sitzungen pro Jahr) und der Ausschüsse des NDR-Rundfunkrates. Der NDR-Rundfunkrat hat drei Ausschüsse, wobei der Finanz- und Wirtschaftsausschuss in den beiden Jahren jeweils siebenmal getagt hat, der Programmausschuss 2015 siebenmal und 2016 achtmal, der Rechts- und Eingabenausschuss fünf- beziehungsweise siebenmal. Sitzungsgelder und sonstige Leistungen wurden gemäß § 19 Absatz 4 NDR-Staatsvertrag und der Satzung des NDR gezahlt. Erhebungen der Leistungen im Sinne der Fragestellung liegen dem NDR nicht vor und sind im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Werden darüber hinaus auch materielle Vergünstigungen wie Wertgegenstände und Konzertkarten vergeben? Falls ja, welche und wovon wird deren Vergabe abhängig gemacht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8943 3 Konzertkarten werden vergeben, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Mitglieder des Rundfunkrates notwendig ist. So können Rundfunkratsmitglieder für vom NDR veranstaltete Konzerte des NDR-Chores, der NDR-Bigband und der philharmonischen Orchester des NDR Karten anfragen, um sich ein eigenes Bild von der Arbeit der Musikensembles zu machen. Im Übrigen werden keine Vergünstigungen vergeben. 9. Wie oft haben die einzelnen Mitglieder 2016 an Sitzungen des Landesrundfunkrates teilgenommen? Bitte absteigend in Hinblick auf die jeweils höchste pro Monat anfallende Aufwandsentschädigung nennen. Siehe Antwort zu 3. bis 7. 10. Mit Inka Damerau und Uwe Grund gehören zwei Mitglieder, die in beiden Gremien1 sitzen, der SPD an. Warum sind darüber hinaus keine Angehörigen anderer Parteien vertreten? 11. Herr Klaus Scheerer ist Mitglied der Organisation „Robin Wood“. Wodurch ist dessen Mitgliedschaft in beiden Gremien gerechtfertigt? 12. Aktuellen Informationen zufolge haben ARD-Rundfunk- und NDR-Landesrundfunkrat gegenwärtig dieselben elf Mitglieder. Stimmt das? 13. Ist geplant, künftig auch Angehörige sexueller Randgruppen wie LSBTTIQ in die Gremien aufzunehmen? Falls ja, wovon hängt die Auswahl ab? Dem Landesrundfunkrat gehören gemäß § 23 Absatz 1 des NDR-Staatsvertrags die Mitglieder des jeweiligen Landes im Rundfunkrat an. Der Landesrundfunkrat Hamburg ist mithin ein Teil des NDR-Rundfunkrates. Die Entsendeberechtigung von Mitgliedern , die in den Landesparlamenten der Länder mit Fraktionen vertreten sind, ergibt sich aus § 17 Absatz 1 Ziffer 1 des NDR-Staatsvertrags. Danach sind auch andere Parteien entsendeberechtigt. § 17 Absatz 1 Ziffer 13 berechtigt Robin Wood zur Entsendung eines Mitgliedes. Siehe dazu auch Antworten zu 2. und zu 3. bis 7. Im Übrigen liegt es im Ermessen der jeweils entsendeberechtigten Gruppen, Mitglieder in den NDR-Rundfunkrat zu entsenden. 14. Mit Claus Everdiking und Bernhard Effertz gehören zwei Ratsmitglieder dem Bistum Hamburg sowie der Jüdischen Gemeinde an. Warum ist bislang kein Muslim in die Gremien berufen worden? 15. Ist derzeit geplant, einen Vertreter der Muslime in die Räte zu berufen? Siehe Antwort zu 13. Im Übrigen siehe Drs. 21/8941. 1 Gemeint sind der ARD-Rundfunkrat und der NDR-Landesrundfunkrat.